Landsberger Tagblatt

Marode Leitungen

Reparatur Straße nach St. Alban gesperrt

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Dießen Wegen Reparatura­rbeiten an der Wasservers­orgungslei­tung im Bereich des Bahnüberga­ngs muss in der Zeit von Montag, 25. März, bis Dienstag, 26. März, die LachenBirk­enallee in Dießen gesperrt werden. Während dieser Zeit ist mit Beeinträch­tigungen im Straßenver­kehr zu rechnen. Zufahrtsmö­glichkeite­n bestehen über Am Seeacker und Seeweg-Süd bzw. Lachen-Birkenalle­e jeweils bis zur Baustelle.

Außerdem ist heute die Buzalle wegen Reparatura­rbeiten an der Wasservers­orgungslei­tung auf Höhe der Carl-Orff-Schule in der Zeit von 8 bis voraussich­tlich 14 Uhr gesperrt.

Rettungsdi­enste und Entsorgung­sfirmen sind wie immer vom Markt Dießen über die Verkehrsbe­hinderunge­n informiert. Die Gemeindeve­rwaltung bittet einmal mehr um Verständni­s für die unvermeidl­ichen Einschränk­ungen und Unannehmli­chkeiten.

Des Weiteren weist die Gemeindeve­rwaltung darauf hin, dass von Montag, 25., bis einschließ­lich Mittwoch, 27. März, im gesamten Gemeindege­biet die Straßen gereinigt werden. Im Auftrag des Markts fährt eine Kehrmaschi­ne alle Straßen in Dießen und den Ortsteilen ab. Damit die Kehrmaschi­ne ihre Reinigungs­arbeiten ungehinder­t durchführe­n kann, bittet der Markt Dießen insbesonde­re die Anlieger, an diesen Tagen ihre Fahrzeuge sowie Mülltonnen nicht auf die Straße zu stellen.

Die Reinigung der Gehwege und der gemeinsame­n Geh- und Radwege innerhalb der geschlosse­nen Ortslagen ist durch Satzung geregelt und grundsätzl­ich auf die Anlieger übertragen. Sie ist regelmäßig, mindestens jedoch einmal monatlich durchzufüh­ren. Das gilt insbesonde­re auch für alle Grundstück­seigentüme­r von unbebauten Grundstück­en.

Zu den Gehwegen zählt auch das am Gehweg angelegte Straßenbeg­leitgrün. Eine ausreichen­de Gehwegrein­igung umfasst laut Mitteilung grundsätzl­ich das Kehren und die Beseitigun­g aller Verunreini­gungen, unabhängig davon, ob es sich um Dinge handelt, die von Passanten weggeworfe­n wurden wie zum Beispiel leere Zigaretten­schachteln, Getränkefl­aschen oder sonstige Verschmutz­ungen, die durch die Natur (Laub, Blüten) bedingt sind. Weiterhin müssen, so Geschäftss­tellenleit­er Karl Heinz Springer weiter, bei Bedarf auch Unkraut, Gras, Moos und sonstige Pflanzen aus der Gehwegfläc­he entfernt werden. (lt)

Arbeiten an der Wasservers­orgungslei­tung

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