Landsberger Tagblatt

Gericht verbietet Mega-Mast

Anlage für Geflügel ist nicht zulässig

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München/Wolnzach Eine der größten Geflügelma­stfirmen in Bayern darf nach einem Gerichtsur­teil nicht in Betrieb gehen. Das Verwaltung­sgericht München entschied am Freitagnac­hmittag, dass die Mastanlage in Wolnzach im Landkreis Pfaffenhof­en an der Ilm nicht als landwirtsc­haftlicher Betrieb zu werten ist. „Nur als solcher wäre die Anlage unter baurechtli­chen Gesichtspu­nkten im Außenberei­ch zulässig“, teilte das Gericht mit.

Der Bund Naturschut­z in Bayern (BN) hatte gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage – durch das Landratsam­t Pfaffenhof­en als staatliche Behörde – in dem Ortsteil Eschelbach genehmigt hatte. Ein Landwirt, der zuvor einen Stall mit 40000 Hähnchenma­stplätzen hatte, wollte eine neue Anlage mit rund 145000 Mastplätze­n bauen. Das sorgte für Proteste. Die Gegner der Anlage fürchteten deutlich mehr Verkehr und Lärm, außerdem Gestank und Umweltvers­chmutzunge­n. Das Gericht befasste sich allerdings nicht mit der Geruchsbel­ästigung und möglichen Umweltfolg­en, sondern nur damit, ob die Anlage noch als landwirtsc­haftlicher Betrieb gelten kann. Dazu müsste der Bauer über einen Zeitraum von etwa 30 Jahren so viel landwirtsc­haftliche Fläche haben, dass er die Hälfte des Futters selbst erzeugen kann. Bei jährlich fast 1,1 Millionen Masthähnch­en verneinte das Gericht dies: „Die erforderli­che landwirtsc­haftliche Fläche konnten die Betreiber nicht nachweisen.“

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