Was ist gewerblich und was ist nicht gewerblich?
Der Kirchanger beschäftigt den Penzinger Gemeinderat. Auch ein Kommunalpolitiker bringt Einwände vor
Penzing/Untermühlhausen Der Penzinger Gemeinderat hat über die zweite Änderung des Bebauungsplans Kirchanger-Untermühlhausen beraten. Unklarheit herrschte über den Begriff „gewerbliche Nutzung“in Bezug auf den im Plangebiet liegenden Pfarrstadel. Anlieger und Gemeinderat Bachmeir hatten in einer Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung gebeten, diese auszuschließen. Als persönlich Beteiligter durfte er an der Diskussion und Abstimmung für diesen Punkt nicht teilnehmen.
Die Art der Nutzung könne nur mit der Baugenehmigung geregelt, nicht aber im Bebauungsplan festgelegt werden, erläuterte dazu Andre Krimbacher vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München. Der Planbereich werde als „Fläche für Gemeinbedarf“mit der Zweckbestimmung „Kirche beziehungsweise Pfarrhaus“definiert, eine gewerbliche Nutzung sei damit nicht zulässig, sagte Krimbacher. „Was ist gewerblich, was ist nicht gewerblich“, fragte Bürgermeister Johannes Erhard. Dazu existiere kein festes Regelwerk, meinte Krimbacher, die Nutzung für Hochzeiten etwa sei der kirchlichen Nutzung zuzurechnen. Zweiter Bürgermeister Manfred Schmid wies darauf hin, dass der Pfarrstadel in erster Linie an Ortsansässige verpachtet werde. Der von Vereinen veranstaltete Adventsmarkt oder die Faschingsveranstaltungen seien wohl nicht gewerblich, vermuteten einige Gemeinderatsmitglieder.
Auf Nachfrage des LT erklärte Anna Diem vom Landratsamt: „Bei gewerblicher Nutzung geht man von regelmäßiger Nutzung mit Gewinnerzielungsabsicht aus.“Bei einem Faschingsball – auch wenn Eintritt verlangt und Getränke verkauft werden – stehe ein Verein dahinter, der das nur gelegentlich macht. Dies sei keine gewerbliche Nutzung.
Auf Bachmeirs Wunsch werden die Wandhöhen für Erweiterungen auf drei Meter beschränkt. Er erklärte, künftige Übernahmen von Abstandsflächen abzulehnen. Für den Bestand sind nach den Erläuterungen von Andre Krimbacher fünf Meter Wandhöhe eingetragen. Es bestehe ausreichend Abstand zum Nachbarn. Nur an einer Stelle im Nordwesten gebe es eine „geringfügige Überschreitung“, mit der sich Bachmeir als Grundstücksnachbar beim Bau des Pfarrstadels einverstanden erklärt habe. Das Wasserwirtschaftsamt wünschte eine Ergänzung des frei zu haltenden Überschwemmungsgebiets am Verlorenen Bach. Eine ursprünglich angedachte Verkleinerung der Baufenster auf den angrenzenden Grundstücken um einen Meter sei voraussichtlich nicht mehr erforderlich, sagte Andre Krimbacher. Allen Einwendungen stimmte das Gremium zu.