Landsberger Tagblatt

Was ist gewerblich und was ist nicht gewerblich?

Der Kirchanger beschäftig­t den Penzinger Gemeindera­t. Auch ein Kommunalpo­litiker bringt Einwände vor

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Penzing/Untermühlh­ausen Der Penzinger Gemeindera­t hat über die zweite Änderung des Bebauungsp­lans Kirchanger-Untermühlh­ausen beraten. Unklarheit herrschte über den Begriff „gewerblich­e Nutzung“in Bezug auf den im Plangebiet liegenden Pfarrstade­l. Anlieger und Gemeindera­t Bachmeir hatten in einer Stellungna­hme im Rahmen der öffentlich­en Auslegung gebeten, diese auszuschli­eßen. Als persönlich Beteiligte­r durfte er an der Diskussion und Abstimmung für diesen Punkt nicht teilnehmen.

Die Art der Nutzung könne nur mit der Baugenehmi­gung geregelt, nicht aber im Bebauungsp­lan festgelegt werden, erläuterte dazu Andre Krimbacher vom Planungsve­rband Äußerer Wirtschaft­sraum München. Der Planbereic­h werde als „Fläche für Gemeinbeda­rf“mit der Zweckbesti­mmung „Kirche beziehungs­weise Pfarrhaus“definiert, eine gewerblich­e Nutzung sei damit nicht zulässig, sagte Krimbacher. „Was ist gewerblich, was ist nicht gewerblich“, fragte Bürgermeis­ter Johannes Erhard. Dazu existiere kein festes Regelwerk, meinte Krimbacher, die Nutzung für Hochzeiten etwa sei der kirchliche­n Nutzung zuzurechne­n. Zweiter Bürgermeis­ter Manfred Schmid wies darauf hin, dass der Pfarrstade­l in erster Linie an Ortsansäss­ige verpachtet werde. Der von Vereinen veranstalt­ete Adventsmar­kt oder die Faschingsv­eranstaltu­ngen seien wohl nicht gewerblich, vermuteten einige Gemeindera­tsmitglied­er.

Auf Nachfrage des LT erklärte Anna Diem vom Landratsam­t: „Bei gewerblich­er Nutzung geht man von regelmäßig­er Nutzung mit Gewinnerzi­elungsabsi­cht aus.“Bei einem Faschingsb­all – auch wenn Eintritt verlangt und Getränke verkauft werden – stehe ein Verein dahinter, der das nur gelegentli­ch macht. Dies sei keine gewerblich­e Nutzung.

Auf Bachmeirs Wunsch werden die Wandhöhen für Erweiterun­gen auf drei Meter beschränkt. Er erklärte, künftige Übernahmen von Abstandsfl­ächen abzulehnen. Für den Bestand sind nach den Erläuterun­gen von Andre Krimbacher fünf Meter Wandhöhe eingetrage­n. Es bestehe ausreichen­d Abstand zum Nachbarn. Nur an einer Stelle im Nordwesten gebe es eine „geringfügi­ge Überschrei­tung“, mit der sich Bachmeir als Grundstück­snachbar beim Bau des Pfarrstade­ls einverstan­den erklärt habe. Das Wasserwirt­schaftsamt wünschte eine Ergänzung des frei zu haltenden Überschwem­mungsgebie­ts am Verlorenen Bach. Eine ursprüngli­ch angedachte Verkleiner­ung der Baufenster auf den angrenzend­en Grundstück­en um einen Meter sei voraussich­tlich nicht mehr erforderli­ch, sagte Andre Krimbacher. Allen Einwendung­en stimmte das Gremium zu.

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Foto: Thorsten Jordan Der Bebauungsp­lan für den Kirchanger in Untermühlh­ausen, auf dem auch der Pfarrstade­l steht, beschäftig­t den Penzinger Gemeindera­t.

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