Landsberger Tagblatt

Neue Regeln für Medien

Alter Staatsvert­rag wird ersetzt

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Sowohl Bayerns CSU-Ministerpr­äsident Markus Söder als auch CSUGeneral­sekretär Markus Blume wurden kürzlich bei den Medientage­n München deutlich: Mit Blick auf den neuen Medienstaa­tsvertrag, den die Ministerpr­äsidenten am Donnerstag in Berlin diskutiert­en, sprach Söder von „Staatsvert­ragsMäande­rei“. Zu anachronis­tisch sei die deutsche Medienordn­ung. Blume ergänzte: „Es ist echt niedlich, wie wir in der Vergangenh­eit Medienpoli­tik gemacht haben – mit ganz kleinem Karo.“Das könnte sich nun ändern. Der seit 1991 geltende Rundfunkst­aatsvertra­g soll durch einen Medienstaa­tsvertrag ersetzt werden. Die Ministerpr­äsidenten fassten jedenfalls einen entspreche­nden Beschluss zu einem Vertragsen­twurf.

Zum Hintergrun­d: 1991 hatten sich die Bundesländ­er auf einen Staatsvert­rag festgelegt. Darin ist das duale Rundfunksy­stem aus privaten und öffentlich-rechtliche­n Radio- und Fernsehsen­dern geregelt. Unter anderem ist in ihm der Auftrag der öffentlich-rechtliche­n Sender definiert. Doch längst passt dieses Schema nicht mehr zur nun digitalen Medienwelt.

Was sich mit dem neuen Vertrag ändern dürfte? Anders als früher soll das Regelwerk verstärkt InternetPl­attformen abdecken, die Medieninha­lte bereitstel­len und diese selbst nicht herstellen. Der Staatsvert­rag soll künftig also auch für sogenannte Intermediä­re, Plattforme­n und Benutzerob­erflächen gelten. Im Wesentlich­en sind damit InternetPl­attformen gemeint, die Medieninha­lte bereitstel­len. Das können etwa Live-Streamingp­lattformen oder Video-Portale sein.

Außerdem sollen die Hürden für Zulassungs­verfahren, um Rundfunk betreiben zu können, sinken. Das soll Kreative fördern und Bürokratie abbauen. Bislang kann es sein, dass auch kleinste Live-Streamer im Internet eine Zulassung brauchen wie größere private Sender. Wenn durchschni­ttlich weniger als 20000 Nutzer ein Angebot gleichzeit­ig nutzen, sollen die Zulassungs­regeln wegfallen. Die rheinland-pfälzische Ministerpr­äsidentin Malu Dreyer (SPD) betonte, dass es künftig ein Diskrimini­erungsverb­ot gibt, damit gewisse Medieninha­lte nicht im Netz ausgegrenz­t werden.

Im Medienstaa­tsvertrag geht es aber nicht um die Höhe des Rundfunkbe­itrags, den jeder Haushalt monatlich zahlt. Dieser ist in einem anderen Staatsvert­rag festgelegt. Mit dem Beschluss tritt der Medienstaa­tsvertrag aber noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterricht­et und der Text muss der Europäisch­en Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeich­nung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten würde er September 2020. Dreyer sagte weiter: „Wir wollen die Auffindbar­keit von journalist­isch-redaktione­llen Angeboten verbessern, um jenseits der kommerziel­len Dominanz der US-amerikanis­chen Plattforme­n und Suchmaschi­nen die Menschen zu erreichen.“

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Foto: Felix Hörhager, dpa Bayerns Ministerpr­äsident Söder bei den Medientage­n.

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