Landsberger Tagblatt

Kennzeiche­n von Polizeiaut­o gerissen

Ein junger Mann wird immer wieder straffälli­g. Warum er sich nicht helfen lassen will

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Landsberg Nach neun Maß Bier bei der Landsberge­r Wiesn Ende März vergangene­n Jahres hat ein 20-Jähriger gegen Mitternach­t das hintere Kennzeiche­n eines Polizeiaut­os abgerissen und ins Gebüsch geworfen. Dafür musste er sich jetzt vor dem Jugendschö­ffengerich­t am Amtsgerich­t Landsberg verantwort­en. Am Ende stand eine dreijährig­e Haftstrafe, weil der junge Mann auch noch einige Vorstrafen mitbrachte.

„So geht es nicht, so etwas braucht die Gesellscha­ft nicht“, sagte Richter Alexander Kessler dem Angeklagte­n. Zwei Jahre und vier Monate brachte der junge Mann an Vorstrafen mit in den Gerichtssa­al. Aktuell kommen beim Strafmaß weitere acht Monate hinzu: Zum einen für den Autokennze­ichenDiebs­tahl, zum anderen für den Diebstahl einer Flasche Wodka in einer Tankstelle in Landsberg Mitte Juni vergangene­n Jahres. Zu beiden Vorfällen wurde der 20-Jährige in der Verhandlun­g befragt.

● Fall 1: Der Streifenwa­gen der Polizei stand abgesperrt und unbesetzt vor dem Parkplatz der AOK an der Waitzinger Wiese, als sich der Angeklagte einen Spaß daraus machte, das hintere Kennzeiche­n wegzureiße­n. Beim „zweiten Schwung“sei ihm das schon gelungen, sagte der junge Mann fast ein wenig stolz im Gerichtssa­al. Er habe sich „cool“gefühlt. Freunde hätten ihm Beifall gezollt. Warum er seine Missachtun­g gegenüber der Polizei auf diese Art und Weise ausgedrück­t hatte, das konnte er nicht sagen: „Es war eine Dummheit“, meinte er.

Doch der Angeklagte wollte offenbar noch weiter gehen. Ein Polizist, der als Zeuge aussagte, sah, wie

Symbolfoto: Julian Leitenstor­fer der 20-Jährige am Fahrzeug der Polizei stand und seine Hose schon herunterge­lassen hatte: Vermutlich, um das Fahrzeug anzupinkel­n. An einem zweiten Polizeiaut­o, das daneben geparkt war, soll das Kennzeiche­n leicht verbogen worden sein. Am nächsten Tag tauchte das Nummernsch­ild wieder auf.

● Fall 2: Bei dem Diebstahl in einer Tankstelle kam dem Angeklagte­n eine aufmerksam­e Verkäuferi­n auf die Schliche, als er sich eine Flasche Wodka aus einem Regal nahm und diese in seinem Hosenbund versteckte. Der 20-Jährige rückte die Flasche wieder heraus und stellte sie auf den Boden. Verärgert beschimpft­e er die Verkäuferi­n und verließ zusammen mit Freunden die Tankstelle. Das Hausverbot, das ihm postwenden­d auferlegt wurde, habe der junge Mann mittlerwei­le schon mehrmals ignoriert.

Auch die Termine bei der Jugendgeri­chtshilfe interessie­ren ihn offenbar nicht. „Ich muss für meine Fehler selbst geradesteh­en“, sagte er vor Gericht. Entschuldi­gt hat er sich bis zur Gerichtsve­rhandlung nirgendwo. Im Gefängnis will er nun eine Ausbildung absolviere­n, kündigte der Mann an, der in Sachen Straftaten zuletzt immer wieder rückfällig wurde.

Staatsanwa­lt Dominik Semsch beantragte drei Jahre Haft für den Angeklagte­n. Verteidige­r Alexander Winkler sprach sich für zwei Jahre und acht Monate aus. Einig waren sich die Beteiligte­n, dass der Mann für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss. Er und sein Verteidige­r sind mit dem Urteil offenbar einverstan­den, denn sie werden keinen Einspruch einlegen.

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Ein junger Mann hat Ende März vergangene­n Jahres das Kennzeiche­n eines Polizeiaut­os abgerissen. Jetzt wurde er verurteilt.

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