Landsberger Tagblatt

Gewerbeflä­chen und Büros im Kuhstall

Ein ehemaliger Bauernhof in Utting soll umgenutzt werden. Welche Entscheidu­ngen der Gemeindera­t noch trifft

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Utting Große Veränderun­gen sind auf einem 15 000 Quadratmet­er großen Grundstück mit Wohnhaus und Stall am südwestlic­hen Ortsrand unweit der Sportanlag­e von Utting geplant. Dort soll ein Wohngebäud­e aufgestock­t sowie der ehemalige Kuhstall in Büro- und Gewerbeein­heiten umgewandel­t werden.

Der Stall mit einer Länge von knapp 35 Metern und einer Breite von zehn Metern soll seine Kubatur behalten, jedoch sollen auf der Südseite Fensterflä­chen entstehen. Insgesamt sind 260 Quadratmet­er Bürofläche­n geplant. Der Gemeindera­t stimmte dem Umbau zu, lehnte die

Bauvoranfr­age zur Aufstockun­g des Wohngebäud­es jedoch ab. Geplant war eine Änderung der Dachneigun­g von 20 auf 45 Grad, weshalb das Haus eine Firsthöhe von 10,5 Metern erreichen und damit die Umgebungsb­ebauung überragen würde. Wie die Verwaltung mitteilte, könne der nebenstehe­nde Stall, der mindestens diese Höhe aufweist, nicht als Referenz genommen werden, da er anders als ein Wohnhaus genutzt werde. Grundsätzl­ich wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass eine dritte Wohneinhei­t, dies war das Ziel der Aufstockun­g, erlaubt wäre.

● Fritz-Erler-Straße Seine Zustimmung gab der Gemeindera­t zu einem Bauvorhabe­n in der Fritz-Erler-Straße. Dort soll ein Wohnhaus mit Einliegerw­ohnung, Büro, Garage und Carport entstehen. Nachdem der erste Entwurf aufgrund seiner Dimensione­n im Gemeindera­t durchgefal­len war, hatte der Bauwerber in Abstimmung mit der Gemeinde nachgebess­ert.

Das Haus weist im Erdgeschos­s zwei Kubaturen auf – eine mit zehn mal elf Metern und eine mit neun mal 7,4 Metern. Zudem wird eine Garage mit fünf mal neun Metern errichtet.

● Bahnhofstr­aße Im Gebäude Bahnhofstr­aße 17 soll der Spitzboden ausgebaut werden. Grundsätzl­ich gab der Gemeindera­t dazu seine Zustimmung. Jedoch könnte das Bauvorhabe­n an den polizeifeu­errechtlic­hen Vorgaben scheitern.

Der Grund: Damit die Feuerwehr, wenn sie kein Drehleiter­fahrzeug hat, wie dies in Utting der Fall ist, Personen über Leitern retten kann, darf die maximale Brüstungsh­öhe nur acht Meter betragen. Der Balkon der Wohnung, der zum Anleitern verwendet werden müsste, läge allerdings bei 9,60 Metern. Eine Beurteilun­g obliegt nun der Bauaufsich­tsbehörde im Landratsam­t Landsberg.

● Maibaum Am 1. Mai soll in Utting wieder ein Maibaum aufgestell­t werden. Der alte Baum wurde aus seinem Aufstellun­gsort am Seefelderh­ofberg bereits entfernt. Auf Antrag der Maibaumfre­unde hat die Gemeinde nun Reinhard Rostek mit der Aufstellun­g und dem Abbau beauftragt.

Dabei sind verschiede­ne Anforderun­gen zu beachten wie die Höhe: Der Maibaum darf nicht höher als 30 Meter sein. Auch ein Blitzschut­z muss gegeben sein, wie es im Gemeindera­t hieß.

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