PV-Anlagen auf Feldern sind jetzt erlaubt
Denklingen kippt ein altes Verbot. Davon profitiert auch die Firma Hirschvogel
Denklingen In Denklingen hat es in den vergangenen Monaten mehrere Anfragen gegeben, weil Investoren Freiflächen-Fotovoltaikanlagen errichten wollten, darunter auch der Automobilzulieferer Hirschvogel. Das war aber wegen eines Beschlusses aus dem Jahr 2012 bislang nicht möglich. Den hat der Gemeinderat kürzlich aufgehoben und neue Regeln zu dem Thema verabschiedet.
Bürgermeister Andreas Braunegger sagte auf Nachfrage des LT, dass 110 Meter links und rechts von der Bahnlinie zwischen Landsberg und Schongau gebaut werden dürfe. Grundlage für die Entscheidung war eine ausführliche Stellungnahme des Planungsverbands „Äußerer Wirtschaftsraum München“, auf deren Basis beschlossen wurde, solche Anlagen von Netzeinspeisern zuzulassen. Jährlich werden dafür fünf Hektar Fläche freigegeben, entschied der Gemeinderat. Dies entspreche in etwa dem Strombedarf der privaten Haushalte in Denklingen. Freiflächen-Fotovoltaikanlagen für den Eigenbedarf fallen ebenso wenig wie PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden unter die Fünf-Hektar-Regelung. Sie sind zusätzlich ohne Beschränkung zulässig. Der Planungsverband hat im Gemeindegebiet „101 Hektar besonders geeignete Flächen“für PV-Anlagen auf Freiflächen ausgemacht.
Das Areal, auf dem das Unternehmen Hirschvogel die Freiflächenfotovoltaik errichtet werden soll, ist etwa fünf Hektar groß und befindet sich rund um den Firmenparkplatz. Das Unternehmen
wäre aber nur der Abnehmer des Stroms. Hinter dem Projekt stünden private Investoren, informierte Frank M. Anisits, Geschäftsführer Produktion im Februar. Für Hirschvogel ist das Vorhaben aus zwei Gründen interessant, sagte Vertriebschef Thomas Brücher damals. „Zum einen ist Nachhaltigkeit ein Thema, auf das unsere Kunden gesteigerten Wert legen, zum anderen haben wir hohe Energiekosten, weil wir nicht von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz befreit sind wie andere Unternehmen.“Laut Anisits soll die geplante Anlage zwischen vier und sieben Megawatt Strom liefern und könnte so drei bis vier Prozent des Bedarfs von Hirschvogel decken.
Der Planungsverband hat der Gemeinde empfohlen, vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen. Im Zuge dessen sollen die Belange des Artenschutzes abgeklärt sowie Untersuchungen zu möglichen Blendwirkungen auf Verkehr und Wohngebäude durchgeführt werden. Die Räte folgten dem Vorschlag. Zudem hatte der Planungsverband empfohlen, die bauliche Höhe der PV-Module im Bebauungsplan auf etwa 2,5 Meter zu begrenzen, um sicherzustellen, dass noch eine feldartige Wirkung verbleibt und die Module nicht über die Maisäcker hinausragen.