Landsberger Tagblatt

Schulen, Handel, Veranstalt­ungen: Das sind die Maßnahmen im Einzelnen

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● Kontaktver­bot Im Kampf gegen das Coronaviru­s werden die seit Wochen geltenden Kontaktbes­chränkunge­n für die Menschen in Deutschlan­d grundsätzl­ich bis mindestens 3. Mai verlängert. Das gab Bundeskanz­lerin Angela in einer Pressekonf­erenz bekannt. Die Bundesländ­er können auch eigene Regeln aufstellen.

● Handel Geschäfte mit einer Verkaufsfl­äche von bis zu 800 Quadratmet­ern sollen ab Montag wieder öffnen dürfen. Dies soll unabhängig von der Verkaufsfl­äche auch für Kfz-Händler, Fahrradhän­dler und Buchhandlu­ngen gelten.

● Schule Der Schulbetri­eb in Deutschlan­d soll am 4. Mai wieder aufgenomme­n werden, beginnend mit den Abschlussk­lassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschul­klassen. In Bayern wird die Schule erst ab 11. Mai wieder beginnen.

● Veranstalt­ungen Großverans­taltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzl­ich untersagt werden. Betroffen seien auch Fußballspi­ele, hieß es in der Pressekonf­erenz. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstalt­ungen, sollen demnach von den Ländern getroffen werden. Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfe­ste oder Kirmes-Veranstalt­ungen. (AZ)

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