Schulen, Handel, Veranstaltungen: Das sind die Maßnahmen im Einzelnen
● Kontaktverbot Im Kampf gegen das Coronavirus werden die seit Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen für die Menschen in Deutschland grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert. Das gab Bundeskanzlerin Angela in einer Pressekonferenz bekannt. Die Bundesländer können auch eigene Regeln aufstellen.
● Handel Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sollen ab Montag wieder öffnen dürfen. Dies soll unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen gelten.
● Schule Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai wieder aufgenommen werden, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen. In Bayern wird die Schule erst ab 11. Mai wieder beginnen.
● Veranstaltungen Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden. Betroffen seien auch Fußballspiele, hieß es in der Pressekonferenz. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen demnach von den Ländern getroffen werden. Vom Verbot betroffen seien unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen. (AZ)
Stefan Stahl beleuchtet, wie die Wirtschaft auf die ersten Lockerungen reagiert.
Detlef Drewes analysiert, warum die Corona-Strategie der EU kaum Durchschlagskraft haben wird.
Berlin-Korrespondent Stefan Lange zeichnet nach, wie die Einigung über den Exit zustande kam. Christina Heller listet auf, wie eine App bei der Rückkehr zur Normalität helfen soll.