So sieht die neue Regelung in Bayern aus
● Maskenpflicht in Bayern Die Maskenpflicht in Bayern ist beschlossene Sache: Ab dem kommenden Montag müssen Erwachsene und Kinder, die sechs Jahre alt sind, in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr Mund und Nase bedecken. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Das kann mit einer Maske oder auch nur mit einem Schal oder Halstuch erfolgen. Wer dagegen verstößt, muss zahlen. Wie hoch die
Strafe sein wird, steht allerdings noch nicht fest. Sowohl Polizei als auch das Personal in Bussen und Bahnen sollen dann die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. In einigen Kommunen geht es schon vor Montag los: Im niederbayerischen Straubing wird es wegen der Corona-Pandemie ab Donnerstag eine Maskenpflicht geben. In der Stadt und im Landkreis Rosenheim in Oberbayern gilt die Pflicht sogar schon ab Mittwoch.
● Bundesweite Regelung In Sachsen gilt die Maskenpflicht bereits seit Montag. Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern hatten nachgezogen. Am Dienstag kündigten dann auch Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt eine solche Pflicht an. Damit sind oder werden Alltagsmasken oder ersatzweise Schals in 10 der 16 Bundesländer vorgeschrieben.
● Weitere Regelung Um zu verhindern, dass sich das Virus trotz Maskenpflicht weiterverbreitet, sollen außerdem die Infektionen stärker verfolgt werden, erklärte Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann. Dafür sollen die Testkapazitäten im Freistaat ausgebaut werden. Ziel seien 25 000 bis 30 000 Tests pro Tag. Die Testergebnisse sollen außerdem „innerhalb von maximal zwei Tagen“vorliegen, so Herrmann.