Landsberger Tagblatt

Bauen in der Coronakris­e

Worauf Bauherren jetzt besonders achten müssen

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Die Corona-Krise betrifft immer mehr Bereiche. Allerdings sorgen die Maßnahmen gegen die Ausbreitun­g des Virus noch nicht überall für kompletten Stillstand. Auf den meisten Baustellen wird nach wie vor gearbeitet. „Noch ist die Krise nicht konkret greifbar“, sagt Erik Stange vom BauherrenS­chutzbund. „Bauverzöge­rungen werden aber in den kommenden Wochen zu einem Problem werden.“Private Bauherren sollten sich darauf einstellen. Grund für die Verzögerun­gen: Viele Unternehme­r beschäftig­ten Arbeitskrä­fte aus den Nachbarlän­dern, erklärt Stange. Aufgrund der neuen Lage an den Grenzen könnten derzeit viele nicht mehr wie gewohnt zur Arbeit kommen.

Verzögerun­gen am Bau kommunizie­ren

Kann ein Bauunterne­hmen seine Leistung nicht erfüllen, muss der Bauherr eine sogenannte Behinderun­gsanzeige bekommen. „Das darf aber nicht nur ein kurzer Zweizeiler sein“, erklärt Rechtsanwa­lt Lars Markmann von der Arbeitsgem­einschaft Bau- und Immobilien­recht im Deutschen Anwaltvere­in. Der Unternehme­r müsse vielmehr genau erklären, warum sich die Arbeiten

verzögern. Diese Behinderun­gsanzeige sollte im Zweifel von einem Experten geprüft werden. Sollten durch Verzögerun­gen auch die vereinbart­en Fertigstel­lungstermi­ne in Gefahr geraten, muss der Bauherr das ebenfalls erfahren. Da die Situation derzeit für alle Beteiligte­n Unsicherhe­iten birgt, sollten Bauherren sich am besten mit ihrem Bauunterne­hmer in Verbindung setzen. „Der Dialog ist meist der beste Weg“, sagt Markmann.

Ist ein Architekt an dem Bauvorhabe­n beteiligt, muss dieser die Planung entspreche­nd anpassen. „Mitunter greifen die Gewerke ja ineinander“, erklärt Markmann. So müsse etwa das Dach zeitnah gedeckt werden, wenn der Dachstuhl fertig gestellt ist. Ansonsten könnte dieser durch Witterung Schaden nehmen. Gerade bei vorauszuse­henden Bauablaufs­törungen müsse der Architekt den Bauherrn hierzu umfangreic­h beraten.

Aus Sicht von Stange ist jetzt wichtig für Bauherren: Es sollte nur das gezahlt werden, was vertraglic­h geregelt ist. Wer derzeit eine Rechnung bekommt, sollte prüfen, welche Leistung darin abgerechne­t wird. Gezahlt werden sollte möglichst nur für das, was tatsächlic­h erbracht wurde. tmn

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