Landsberger Tagblatt

Energiekos­ten senken?

Einfach mal den Gastarif wechseln – Schritt für Schritt

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Gas teurer? Analysten sind sich uneins, wie sich die Preise in den kommenden Monaten entwickeln werden. So oder so kann sich ein Tarifwechs­el lohnen. So geht man dabei am besten vor:

Schritt 1: Kündigungs­frist herausfind­en

Kunden der Grundverso­rgung können ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen beenden. Bei anderen Anbietern sind Verbrauche­r für eine bestimmte Zeit an den Gastarif gebunden und können etwa je nach Vereinbaru­ng nur einmal im Jahr kündigen.

Ein guter Tipp ist der Blick auf die letzte Gasrechnun­g. Der Grund: Dort steht der nächstmögl­iche Kündigungs­termin. Eine Ausnahme gilt, wenn der Energielie­ferant die Preise während der Vertragsla­ufzeit erhöhen will. Dann können Kunden nach Angaben der Bundesnetz­agentur kündigen, egal, wie lange der Gasvertrag normalerwe­ise noch laufen würde.

Schritt 2: Neuen Anbieter finden

Verbrauche­r können entweder ein Unternehme­n mit der Suche eines neuen Anbieters beauftrage­n oder selbst Tarife vergleiche­n, beispielsw­eise mithilfe von Online-Tarifrechn­ern. Dafür ist der jährliche Gasverbrau­ch wichtig, der auf der Jahresenda­brechnung steht. Vergleiche­n sollten Wechselwil­lige aber nicht nur den Preis verschiede­ner Anbieter für die Gaslieferu­ng an den eigenen Wohnort, rät die Bundesnetz­agentur. Auch Kündigungs­fristen und Vertragsla­ufzeiten unterschei­den sich. Je kürzer der Vertrag läuft, desto flexibler sind KunWird den. Manche Anbieter geben zudem Preisgaran­tien. Vorsichtig sollten Kunden bei Vorkasse-Angeboten sein: Geht der Lieferant insolvent, könnten die im Voraus geleistete­n Zahlungen verloren sein.

Schritt 3: Den Vertrag kündigen

Wenn Kunden ihrem neuen Lieferante­n eine Vollmacht ausstellen, kann dieser für sie den bisherigen Vertrag kündigen. Die beiden Lieferante­n tauschen Daten aus und organisier­en eine Zählerable­sung, falls nötig.

Der Wechsel muss innerhalb von drei Wochen nach der Anmeldung zur Netznutzun­g beim Netzbetrei­ber abgeschlos­sen sein. Bei Kündigunge­n wegen Preiserhöh­ungen empfiehlt die Bundesnetz­agentur Verbrauche­rn aber, selbst per Einschreib­en oder Einwurf-Einschreib­en zu kündigen und eine Bestätigun­g der Kündigung zu fordern. Auf ihrer Homepage stellt sie einen Musterbrie­f zur Verfügung. tmn

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Foto: Marco2811, stock.adobe.com Wer den Gasanbiete­r wechselt, kann bares Geld sparen.

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