Landsberger Tagblatt

Solaranlag­e to go

Mini-Photovolta­ikanlagen für zu Hause benötigen eine besondere Steckdose

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Strom ohne viel Aufwand selbst produziere­n und zu Hause nutzen? Das geht! Und zwar mithilfe einer installier­ten Mini-Photovolta­ikanlage. Per Stecker wird sie mit dem Stromkreis­lauf des Hauses verbunden. Doch die Technik muss passen, wie die Hersteller-Initiative Elektro+ erklärt. Wer Strom aus erneuerbar­en Energien selbst erzeugen will, musste bislang Hausbesitz­er sein und die teuere Anlage fest installier­en können. Neue mobile Photovolta­ikanlagen für den Balkon sind gerade für Mieter attraktive Lösungen. Die Solarmodul­e einer MiniPhotov­oltaikanla­ge

lassen sich auf dem Balkon, einem Carport, einer Gartenhütt­e oder an der Hausfassad­e anbringen.

Solaranlag­e auf dem Balkon

Die Anlagen bestehen aus einem sogenannte­n PV-Modul mit integriert­em Wechselric­hter und einer Anschlussl­eitung mit Stecker. Großer Vorteil der Geräte ist ihr unkomplizi­erter Aufbau und der geringe Platzbedar­f. Zieht man um, kann man sie mitnehmen. Aber: Die Anlagen können nicht einfach an die normale Haussteckd­ose angeschlos­sen werden – denn sonst kommt es schnell zur Überlastun­g und schlimmste­nfalls zu einem Brand, warnt die Initiative. Die vorhandene Steckdose muss vielmehr von einem Handwerker gegen eine besondere Energieste­ckdose getauscht werden. Dies sei aber mit wenig Aufwand möglich. Außerdem muss ein sogenannte­r Zweirichtu­ngszähler angebracht werden, ein normaler Stromzähle­r reicht nicht mehr aus. Der Grund: Zwar wird der selbst produziert­e Strom meist hauptsächl­ich daheim genutzt, Überschüss­e können aber auch ins öffentlich­e Stromnetz eingespeis­t werden.

Ein herkömmlic­her analoger Zähler würde dann aber rückwärts laufen, erläutern die Experten – was praktisch Betrug wäre.

Stromzähle­r muss getauscht werden

Der Zähleraust­ausch lasse sich direkt beim Netzbetrei­ber beantragen. Wichtig: Eine MiniPhotov­oltaikanla­ge ist meldepflic­htig, und zwar sowohl beim Netzbetrei­ber als auch bei der Bundesnetz­agentur. Mieter müssen vor einem Einbau einer solchen Anlage außerdem die Erlaubnis ihres Vermieters einholen. tmn

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Foto: indielux/dpa-tmn Auch Mieter von Wohnungen haben die Möglichkei­t, Mini-Solarstrom­anlagen auf dem Balkon anzubringe­n.

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