Landrat reagiert auf Kritik
Warum das Landratsamt die Corona-Fälle in einer Asylunterkunft in Geltendorf nicht bestätigt
Landsberg/Geltendorf Unsere Berichterstattung über die CoronaFälle in der Asylunterkunft in der Bahnhofstraße in Geltendorf sind in den sozialen Medien auf großes Echo gestoßen. Es gab Kritik und Verständnis für die Infopolitik des Landratsamts, das die Fälle auf Nachfrage unserer Zeitung nicht bestätigen wollte. Auf der FacebookSeite des LT hat Landrat Thomas Eichinger die Strategie seiner Öffentlichkeitsarbeit erklärt.
„Scheinbar gibt es Erklärungsbedarf für unsere Informationsstrategie hinsichtlich der Corona-Infektionen im Landkreis Landsberg.“So beginnt Thomas Eichingers Antwort auf den Kommentar von LTRedakteur Thomas Wunder, der das Landratsamt dazu aufgefordert hatte, seine Infopolitik zu überdenken. Wie berichtet, hatte es am Dienstag erneut einen Polizeieinsatz in der Unterkunft gegeben, nachdem Außendienstmitarbeiter des Landratsamts verbal bedroht worden waren. Laut Landratsamt sollten einige Bewohner innerhalb der Unterkunft umziehen. Dass die jungen Männer getrennt werden sollten, weil sich einige von ihnen mit dem Coronavirus infiziert haben, wollte das Landratsamt nicht bestätigen. In der Asylunterkunft in Geltendorf gibt es nach Informationen unserer Zeitung mindestens einen Corona-Fall. Bürger, die sich an unsere Zeitung gewandt haben, sprechen von bis zu 15 Infizierten.
„Wir wollen als staatliche Behörde die Menschen im Landkreis möglichst objektiv und zeitnah über den Sachstand der Pandemie im Landkreis informieren. Deshalb veröffentlichen wir neben den von uns vorgenommenen Maßnahmen und neuen Einrichtungen die Zahl der Infizierten, der Getesteten und der im Zusammenhang mit Corona Verstorbenen, soweit sie uns bekannt sind“, schreibt Landrat Eichinger auf der Facebook-Seite des LT. Diese Zahlen würden nicht nach Gemeinden aufgeschlüsselt und und es würden in der Regel auch keine Informationen zur Identität der Betroffenen gegeben. „Dafür gibt es keine Veranlassung, da aus diesen Informationen im Alltag kein Mehrwert entsteht und die Persönlichkeitsrechte der Infizierten von uns auch zu schützen sind.“Dasselbe gelte auch bei Infektionen wie TBC, HIV oder Hepatitis. „Insbesondere ist eine Unterscheidung nach der Wohnform oder Herkunft nicht angezeigt, wie es der Kommentar im LT nahelegt“, schreibt der Landrat. Würde man Infektionen von Asylbewerbern veröffentlichen, müssten konsequenterweise auch Infekte in Behinderteneinrichtungen, Wohngruppen, Kinderheimen, Schulen, Kindergärten, Betrieben, Kliniken, Behörden und anderen Gruppen oder Sonderformen des Zusammenlebens veröffentlicht werden.
Für das Zusammentreffen mit Menschen beim Einkaufen oder sonst im öffentlichen Raum hätten diese Informationen schon deshalb keinen Mehrwert, weil sich die Infektionen in einer solchen Einrichtung nicht von einer Infektion sonstiger einzelner Personen unterscheidet und es regelmäßig gerade nicht möglich ist festzustellen, ob der Passant, den man trifft, aus einer solchen Gruppe kommt, oder anderweitig infiziert ist. „Insofern überzeugt mich der Aufruf zur Veränderung unserer Informationspolitik leider nicht, aber ich freue mich über Anregungen, die uns helfen unser Handeln und Kommunizieren zu verbessern“, so Eichinger.
Keine Infos zur Identität