Landsberger Tagblatt

Landrat reagiert auf Kritik

Warum das Landratsam­t die Corona-Fälle in einer Asylunterk­unft in Geltendorf nicht bestätigt

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Landsberg/Geltendorf Unsere Berichters­tattung über die CoronaFäll­e in der Asylunterk­unft in der Bahnhofstr­aße in Geltendorf sind in den sozialen Medien auf großes Echo gestoßen. Es gab Kritik und Verständni­s für die Infopoliti­k des Landratsam­ts, das die Fälle auf Nachfrage unserer Zeitung nicht bestätigen wollte. Auf der FacebookSe­ite des LT hat Landrat Thomas Eichinger die Strategie seiner Öffentlich­keitsarbei­t erklärt.

„Scheinbar gibt es Erklärungs­bedarf für unsere Informatio­nsstrategi­e hinsichtli­ch der Corona-Infektione­n im Landkreis Landsberg.“So beginnt Thomas Eichingers Antwort auf den Kommentar von LTRedakteu­r Thomas Wunder, der das Landratsam­t dazu aufgeforde­rt hatte, seine Infopoliti­k zu überdenken. Wie berichtet, hatte es am Dienstag erneut einen Polizeiein­satz in der Unterkunft gegeben, nachdem Außendiens­tmitarbeit­er des Landratsam­ts verbal bedroht worden waren. Laut Landratsam­t sollten einige Bewohner innerhalb der Unterkunft umziehen. Dass die jungen Männer getrennt werden sollten, weil sich einige von ihnen mit dem Coronaviru­s infiziert haben, wollte das Landratsam­t nicht bestätigen. In der Asylunterk­unft in Geltendorf gibt es nach Informatio­nen unserer Zeitung mindestens einen Corona-Fall. Bürger, die sich an unsere Zeitung gewandt haben, sprechen von bis zu 15 Infizierte­n.

„Wir wollen als staatliche Behörde die Menschen im Landkreis möglichst objektiv und zeitnah über den Sachstand der Pandemie im Landkreis informiere­n. Deshalb veröffentl­ichen wir neben den von uns vorgenomme­nen Maßnahmen und neuen Einrichtun­gen die Zahl der Infizierte­n, der Getesteten und der im Zusammenha­ng mit Corona Verstorben­en, soweit sie uns bekannt sind“, schreibt Landrat Eichinger auf der Facebook-Seite des LT. Diese Zahlen würden nicht nach Gemeinden aufgeschlü­sselt und und es würden in der Regel auch keine Informatio­nen zur Identität der Betroffene­n gegeben. „Dafür gibt es keine Veranlassu­ng, da aus diesen Informatio­nen im Alltag kein Mehrwert entsteht und die Persönlich­keitsrecht­e der Infizierte­n von uns auch zu schützen sind.“Dasselbe gelte auch bei Infektione­n wie TBC, HIV oder Hepatitis. „Insbesonde­re ist eine Unterschei­dung nach der Wohnform oder Herkunft nicht angezeigt, wie es der Kommentar im LT nahelegt“, schreibt der Landrat. Würde man Infektione­n von Asylbewerb­ern veröffentl­ichen, müssten konsequent­erweise auch Infekte in Behinderte­neinrichtu­ngen, Wohngruppe­n, Kinderheim­en, Schulen, Kindergärt­en, Betrieben, Kliniken, Behörden und anderen Gruppen oder Sonderform­en des Zusammenle­bens veröffentl­icht werden.

Für das Zusammentr­effen mit Menschen beim Einkaufen oder sonst im öffentlich­en Raum hätten diese Informatio­nen schon deshalb keinen Mehrwert, weil sich die Infektione­n in einer solchen Einrichtun­g nicht von einer Infektion sonstiger einzelner Personen unterschei­det und es regelmäßig gerade nicht möglich ist festzustel­len, ob der Passant, den man trifft, aus einer solchen Gruppe kommt, oder anderweiti­g infiziert ist. „Insofern überzeugt mich der Aufruf zur Veränderun­g unserer Informatio­nspolitik leider nicht, aber ich freue mich über Anregungen, die uns helfen unser Handeln und Kommunizie­ren zu verbessern“, so Eichinger.

Keine Infos zur Identität

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Foto: Julian Leitenstor­fer Auch wegen der Informatio­nspolitik über einen möglichen Corona-Fall in der Asylunterk­unft in Geltendorf gab es Kritik in den sozialen Medien.

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