E-Scooter-Fahrt mit Folgen
Ein 22-Jähriger landet in Landsberg vor Gericht
Landsberg Auf einer Party in Landsberg lieh sich ein 22-Jähriger im September 2019 von einem Freund einen E-Scooter. Wenig später war das Fahrvergnügen für ihn schon zu Ende: Bei einer Kontrolle nahm ihm eine Polizeistreife das Fahrzeug ab. Es war nämlich nicht versichert, die Beleuchtung fehlte auch. Dieser Vorfall wurde jetzt vor Gericht juristisch aufgearbeitet.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte wegen des Konsums von Betäubungsmitteln vor dem Trip mit dem E-Scooter fahruntüchtig gewesen sein soll, wiesen Rechtsanwältin Anne Becker und ihr Mandant zurück. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro, die ursprünglich bezahlt werden sollten, hatten sie Einspruch eingelegt und stießen damit bei Richter
Michael Eberle auf offene Ohren. Der Vorsitzende war nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass bei dem Mann alle wesentlichen Tests „gut gelaufen sind“. Er habe keine besonderen Auffälligkeiten gezeigt, weder bei der Überprüfung durch die Beamten im Bereich Augsburger Straße/Carl-Friedrich-Benz-Straße, noch im Dienstgebäude der Polizei, wo eine Ärztin eine Blutprobe nahm. 0,21 Promille seien gemessen worden.
Ein Bier habe er auf der Party getrunken und einen Joint geraucht, sagte der Angeklagte. Und dann sei er zum ersten Mal auf einem Elektro-Roller gestanden. Gestürzt sei er nicht, aber immer wieder ein Stück zu Fuß gegangen. Das ist Alltag seit Mitte Dezember 2019 bei dem 22-Jährigen. Damals wurde ihm wegen des Vorfalls der Führerschein abgenommen.
Doch jetzt bekommt ihn der Angeklagte zurück: Und zwar sofort, obwohl Richter Eberle wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein Fahrverbot von einem Monat gegen den Angeklagten aussprach. Er muss die Führerschein-Sperre aber nicht einhalten. Denn wie sich mittlerweile herausgestellt hat, wurde ihm die Fahrerlaubnis im Dezember zu Unrecht abgenommen. Auf eine Entschädigung verzichtet der 22-Jährige. Ansonsten hätte sich das Verfahren weiter in die Länge gezogen. Richter Michael Eberle setzt die Geldstrafe für die fehlende Haftpflichtversicherung beim E-Scooter auf 425 Euro – 25 mal 17 Euro – fest.