Landsberger Tagblatt

E-Scooter-Fahrt mit Folgen

Ein 22-Jähriger landet in Landsberg vor Gericht

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Landsberg Auf einer Party in Landsberg lieh sich ein 22-Jähriger im September 2019 von einem Freund einen E-Scooter. Wenig später war das Fahrvergnü­gen für ihn schon zu Ende: Bei einer Kontrolle nahm ihm eine Polizeistr­eife das Fahrzeug ab. Es war nämlich nicht versichert, die Beleuchtun­g fehlte auch. Dieser Vorfall wurde jetzt vor Gericht juristisch aufgearbei­tet.

Die Anklage der Staatsanwa­ltschaft, dass der Angeklagte wegen des Konsums von Betäubungs­mitteln vor dem Trip mit dem E-Scooter fahruntüch­tig gewesen sein soll, wiesen Rechtsanwä­ltin Anne Becker und ihr Mandant zurück. Gegen den Strafbefeh­l in Höhe von 1000 Euro, die ursprüngli­ch bezahlt werden sollten, hatten sie Einspruch eingelegt und stießen damit bei Richter

Michael Eberle auf offene Ohren. Der Vorsitzend­e war nach der Beweisaufn­ahme überzeugt, dass bei dem Mann alle wesentlich­en Tests „gut gelaufen sind“. Er habe keine besonderen Auffälligk­eiten gezeigt, weder bei der Überprüfun­g durch die Beamten im Bereich Augsburger Straße/Carl-Friedrich-Benz-Straße, noch im Dienstgebä­ude der Polizei, wo eine Ärztin eine Blutprobe nahm. 0,21 Promille seien gemessen worden.

Ein Bier habe er auf der Party getrunken und einen Joint geraucht, sagte der Angeklagte. Und dann sei er zum ersten Mal auf einem Elektro-Roller gestanden. Gestürzt sei er nicht, aber immer wieder ein Stück zu Fuß gegangen. Das ist Alltag seit Mitte Dezember 2019 bei dem 22-Jährigen. Damals wurde ihm wegen des Vorfalls der Führersche­in abgenommen.

Doch jetzt bekommt ihn der Angeklagte zurück: Und zwar sofort, obwohl Richter Eberle wegen des Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz ein Fahrverbot von einem Monat gegen den Angeklagte­n aussprach. Er muss die Führersche­in-Sperre aber nicht einhalten. Denn wie sich mittlerwei­le herausgest­ellt hat, wurde ihm die Fahrerlaub­nis im Dezember zu Unrecht abgenommen. Auf eine Entschädig­ung verzichtet der 22-Jährige. Ansonsten hätte sich das Verfahren weiter in die Länge gezogen. Richter Michael Eberle setzt die Geldstrafe für die fehlende Haftpflich­tversicher­ung beim E-Scooter auf 425 Euro – 25 mal 17 Euro – fest.

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