Nach 36 Jahren zum ersten Mal Zuhörer
Erste Sitzung des Eresinger Gemeinderats – und der ehemalige Bürgermeister Josef Loy ist auch mit dabei
Eresing Das Interesse an der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats in Eresing war gemessen an den sonstigen Zuhörerzahlen bei Sitzungen der Kommune groß: Der Platz im Saal des „Alten Wirts“reichte gerade so aus. Grund ist möglicherweise, dass in Eresing eine neue Zeit anbricht: Nach 36 Jahren als Bürgermeister hatte Josef Loy nicht mehr für dieses Amt kandidiert.
Das Interesse an der Kommunalpolitik ist bei ihm aber nicht erloschen, gemeinsam mit Ehefrau Marianne verfolgte Loy die Sitzung als Zuhörer. Sein Nachfolger ist Michael Klotz, wie Loy von der Dorfgemeinschaft Eresing. Der „Neue“kann auf 18 Jahre Gemeinderatsarbeit zurückblicken. Die vergangenen sechs Jahre war er zudem weiterer Stellvertreter, falls Erster und Zweiter Bürgermeister gleichzeitig ausfielen. Die erste Amtshandlung von Klotz war die Vereidigung von fünf neuen Gemeinderatsmitgliedern. Auffallend war, dass sich vor allem die Umweltfreundlichen Bürger fast erneuerten, drei ihrer vier Gemeinderatsmitglieder steigen frisch ein. Zweiter Bürgermeister bleibt Helmut Gebele (Dorfgemeinschaft Eresing).
Einen Dritten Bürgermeister wird es laut Beschluss nicht geben. Weiterer Stellvertreter bei gleichzeitiger Verhinderung von Erstem und Zweitem Bürgermeister ist nach mehrheitlichem Beschluss des
Gemeinderats Maximilian Mirlach. Er ist im Gremium das dienstälteste Mitglied.
Mit 11:2 Stimmen erhöhte der Gemeinderat das Sitzungsgeld für Plenum und Ausschüsse von 30 auf 35 Euro. Egmont Wolff (Umweltfreundliche) hatte vor der Abstimmung für eine Erhöhung auf lediglich 33 Euro plädiert, dem folgte das Gremium nicht. Einstimmig erließ man eine neue Geschäftsordnung. Einige wenige Änderungen sind von der Verwaltung noch einzuarbeiten. So wird der Verfügungsrahmen des Bürgermeisters gemäß des Vorschlags des Gemeindetags von 6000 auf 8000 Euro angehoben.
Dem Antrag der Umweltfreundlichen Bürger, bei der Behandlung von Anträgen an die Gemeinde die Bearbeitungsfrist von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen, folgte das Gremium bedingt. In die Satzung aufgenommen wird ein Zeitraum von acht Wochen.