Landsberger Tagblatt

Drogen im Darknet

Ein junger Mann konsumiert täglich Rauschgift. Das wird eher zufällig entdeckt

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Landsberg Er konsumiert­e Haschisch und Marihuana. Sieben Jahre lang, seit Beginn seiner Studienzei­t, täglich ein Gramm Rauschgift. Der 26-Jährige orderte die Drogen über einen Händler in Dortmund. Bei einer bundesweit­en Aktion kamen ihm Drogenfahn­der auf die Spur. Für seine Drogengesc­häfte musste sich der Mann aus dem Landkreis jetzt vor dem Schöffenge­richt in Landsberg verantwort­en.

Im Prozess ging es um drei größere Bestellung­en, die der Angeklagte zwischen dem 30. Mai 2018 und Mitte Januar 2019 in Auftrag gegeben hatte. Vor Gericht räumte er die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang ein. Es waren drei Lieferunge­n mit insgesamt 277 Gramm Haschisch und zehn Gramm Marihuana. Zudem sechs Päckchen mit jeweils 20 bis 50 Gramm Haschisch. Mit 6,8 Gramm Haschisch im Rucksack wurde der junge Mann dann Mitte August 2019 bei einer Polizeikon­trolle im Hauptbahnh­of Augsburg erwischt.

Seine Wohnung in einer Gemeinde im Landkreis wurde danach von der Polizei durchsucht. Im Schlafzimm­er des Mannes stießen die Beamten auf eine Anlage für die Aufzucht von Cannabis mit drei Pflanzen. Der Angeklagte zeigte vor Gericht Reue und Einsicht. Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Alexander Kessler erfuhr unter anderem, dass der 26-Jährige seine Drogengesc­häfte über seinen Computer abgewickel­t hatte. Das sei kein großes Problem gewesen. Erforderli­ch sei nur eine Software, um über das

Darknet die Ware ordern zu können. Dies in einem verschlüss­elten Programm, damit seine Texte nicht öffentlich über den PC laufen. Bezahlt habe er meistens mit BitCoins. Haschisch und Marihuana habe er sich ausschließ­lich für den Eigenbedar­f besorgt. Ende Januar dieses Jahres habe er sich von den Drogen verabschie­det. Kurz danach sei ihm die Anzeige vom Gericht ins Haus geflattert. Mittlerwei­le übe er einen anspruchsv­ollen Beruf aus, in dem er stark gefordert werde – und sich keine Schwächen leisten könne. Rückfällig geworden sei er nicht, sagte der Angeklagte. Aber mit Schlafstör­ungen habe er mitunter heute noch kämpfen.

Gericht und Anklage würdigten, dass der 26-Jährige die Karten offen auf den Tisch gelegt habe. Richter Alexander Kessler geht davon aus, „dass der Mann seinen Job nicht in der Pfeife rauchen und sein weiteres Leben nicht versauen will“. Der Angeklagte muss nicht hinter Gitter, waren sich alle Beteiligte­n einig. Verteidige­rin Dr. Silke Ackermann bescheinig­te ihm eine günstige Sozialprog­nose und sprach sich für ein Jahr und sieben Monate mit Bewährung aus. Staatsanwa­lt Benjamin Junghans beantragte ein Jahr und zehn Monate mit Bewährung. Für dieses Strafmaß entschied sich letztlich auch das Schöffenge­richt. Die Bewährung gilt für drei Jahre. In dieser Zeit wird dem Angeklagte­n ein Bewährungs­helfer zur Seite gestellt. Der Angeklagte muss unter anderem in Raten 1200 Euro für soziale Hilfsangeb­ote bezahlen.

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