Drogen im Darknet
Ein junger Mann konsumiert täglich Rauschgift. Das wird eher zufällig entdeckt
Landsberg Er konsumierte Haschisch und Marihuana. Sieben Jahre lang, seit Beginn seiner Studienzeit, täglich ein Gramm Rauschgift. Der 26-Jährige orderte die Drogen über einen Händler in Dortmund. Bei einer bundesweiten Aktion kamen ihm Drogenfahnder auf die Spur. Für seine Drogengeschäfte musste sich der Mann aus dem Landkreis jetzt vor dem Schöffengericht in Landsberg verantworten.
Im Prozess ging es um drei größere Bestellungen, die der Angeklagte zwischen dem 30. Mai 2018 und Mitte Januar 2019 in Auftrag gegeben hatte. Vor Gericht räumte er die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang ein. Es waren drei Lieferungen mit insgesamt 277 Gramm Haschisch und zehn Gramm Marihuana. Zudem sechs Päckchen mit jeweils 20 bis 50 Gramm Haschisch. Mit 6,8 Gramm Haschisch im Rucksack wurde der junge Mann dann Mitte August 2019 bei einer Polizeikontrolle im Hauptbahnhof Augsburg erwischt.
Seine Wohnung in einer Gemeinde im Landkreis wurde danach von der Polizei durchsucht. Im Schlafzimmer des Mannes stießen die Beamten auf eine Anlage für die Aufzucht von Cannabis mit drei Pflanzen. Der Angeklagte zeigte vor Gericht Reue und Einsicht. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Alexander Kessler erfuhr unter anderem, dass der 26-Jährige seine Drogengeschäfte über seinen Computer abgewickelt hatte. Das sei kein großes Problem gewesen. Erforderlich sei nur eine Software, um über das
Darknet die Ware ordern zu können. Dies in einem verschlüsselten Programm, damit seine Texte nicht öffentlich über den PC laufen. Bezahlt habe er meistens mit BitCoins. Haschisch und Marihuana habe er sich ausschließlich für den Eigenbedarf besorgt. Ende Januar dieses Jahres habe er sich von den Drogen verabschiedet. Kurz danach sei ihm die Anzeige vom Gericht ins Haus geflattert. Mittlerweile übe er einen anspruchsvollen Beruf aus, in dem er stark gefordert werde – und sich keine Schwächen leisten könne. Rückfällig geworden sei er nicht, sagte der Angeklagte. Aber mit Schlafstörungen habe er mitunter heute noch kämpfen.
Gericht und Anklage würdigten, dass der 26-Jährige die Karten offen auf den Tisch gelegt habe. Richter Alexander Kessler geht davon aus, „dass der Mann seinen Job nicht in der Pfeife rauchen und sein weiteres Leben nicht versauen will“. Der Angeklagte muss nicht hinter Gitter, waren sich alle Beteiligten einig. Verteidigerin Dr. Silke Ackermann bescheinigte ihm eine günstige Sozialprognose und sprach sich für ein Jahr und sieben Monate mit Bewährung aus. Staatsanwalt Benjamin Junghans beantragte ein Jahr und zehn Monate mit Bewährung. Für dieses Strafmaß entschied sich letztlich auch das Schöffengericht. Die Bewährung gilt für drei Jahre. In dieser Zeit wird dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Angeklagte muss unter anderem in Raten 1200 Euro für soziale Hilfsangebote bezahlen.