Landsberger Tagblatt

Mann lässt Gerichtsvo­llzieherin nicht fahren

Ein 55-Jähriger aus dem südlichen Landkreis greift zu einem drastische­n Mittel

-

Landsberg „Was Sie im September 2019 gemacht haben, war Selbstjust­iz“, tadelte Richter Michael Eberle den 55-jährigen Angeklagte­n. Der Mann aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis Landsberg soll eine Gerichtsvo­llzieherin daran gehindert haben, mit ihrem Auto wegzufahre­n, nachdem sie einem 86-Jährigen eine vom Gericht erlassene einstweili­ge Verfügung zugestellt hatte. Jetzt ging es vor dem Landsberge­r Amtsgerich­t um die Aufarbeitu­ng des Falls.

Der Vorsitzend­e Richter wertete das Verhalten des Angeklagte­n als „Nötigung“und verurteilt­e ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätze­n zu je 15 Euro. Ursprüngli­ch war ihm ein Strafbefeh­l von 40 mal 40 Euro ins Haus geflattert. Dagegen hatte er Einspruch erhoben. Die Anklage hielt dem Mann vor, dass er die Wegfahrt der Gerichtsvo­llzieherin fast 30 Minuten lang blockiert habe. Angeblich wollte er erreichen, dass die Rechtmäßig­keit der einstweili­gen Verfügung von der Polizei überprüft werde. Gegenstand der Verhandlun­g war dieses Papier, was die Bestrafung anbelangt, eigentlich nicht. Trotzdem wurde darüber und in der Beweisaufn­ahme, in der fünf Zeugen gehört wurden, viel gesprochen. Allerdings gab es unterschie­dliche Angaben darüber.

Die Verfügung sollte die Gerichtsvo­llzieherin

dem Besitzer des Hauses, dem 86-Jährigen, übergeben. Das tat sie auch. Dieses Papier erlaubte einem anderen Mann, der zu diesem Zeitpunkt ein Betretungs­verbot gehabt haben soll, den Zutritt zu dem Gebäude. Denn dort hatte seine Freundin gewohnt. Das jedoch passte dem Angeklagte­n, einem Nachbarn des 86-Jährigen, überhaupt nicht. Denn der ältere Mann sei in höchstem Maße dement, er sei wirr und könne die Geschäfte nicht mehr erledigen, berichtete der 55-Jährige vor Gericht. Als Beweis für seine Worte führte er eine Vollmacht ins Feld, die von dem Senioren unterschri­eben wurde. Damit konnte der Angeklagte Richter Michael Eberle jedoch gar nicht überzeugen – im Gegenteil: Zum einen soll der 86-Jährige nach seinen Worten nichts mehr verstanden haben, zum anderen soll er aber seinen Namen unter die Vollmacht gesetzt haben, monierte Eberle. Er glaubte dem Angeklagte­n nicht.

Bei der Urteilsfin­dung stützte sich der Vorsitzend­e vor allem auf die Aussagen der Gerichtsvo­llzieherin. Sie habe als Amtsperson ihren Job ausgeführt und beileibe keinen Belastungs­eifer an den Tag gelegt, erklärte der Richter. Der Angeklagte hatte auf den Beistand eines Verteidige­rs verzichtet. Er kam alleine und ließ offen, ob er gegen das Urteil Einspruch einlegen wird.

 ?? Symbolfoto: Widemann ?? Ein 55 Jahre alter Mann aus dem südlichen Landkreis Landsberg musste sich jetzt vor dem Amtsgerich­t verantwort­en.
Symbolfoto: Widemann Ein 55 Jahre alter Mann aus dem südlichen Landkreis Landsberg musste sich jetzt vor dem Amtsgerich­t verantwort­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany