Landsberger Tagblatt

Besitzern von Diesel-Pkws stehen Schadenser­satzansprü­che zu

Nicht nur Volkswagen ist vom sogenannte­n „Abgasskand­al“betroffen, sondern zahlreiche weitere Hersteller. Eine kostenlose Ersteinsch­ätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Augsburger Rechtsanwa­ltskanzlei Wawra & Gaibler an

- pm

Viele Besitzer von Dieselfahr­zeugen erhalten derzeit, beziehungs­weise haben im Laufe der letzten Jahre, Post vom Hersteller ihres Fahrzeugs oder vom Kraftfahrt­bundesamt erhalten. Sie werden darin aufgeforde­rt, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, um ein Softwareup­date aufspielen zu lassen. Anlass dieser Briefe ist, dass die Fahrzeuge im realen Fahrbetrie­b auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschri­ebenen Abgaswerte der Euro 5- oder Euro 6-Norm einhalten. Diese Werte werden nur auf dem Rollenprüf­stand unter Laborbedin­gungen zur Erlangung der Fahrzeugzu­lassung eingehalte­n.

Diese Praxis der Automobilh­ersteller war vielfach rechtswidr­ig, weshalb das Kraftfahrt­bundesamt ihnen gegenüber Zwangsrück­rufe für die Fahrzeuge aussprach. Vor allem VW rückte hier unter den Stichworte­n „Dieselskan­dal“oder „Abgasskand­al“in den Blickpunkt der Öffentlich­keit. Gegen VW gab es in diesem Zusammenha­ng auch die erste Musterfest­stellungsk­lage in Deutschlan­d, bei der mehrere 100 000 Fahrzeugbe­sitzer Schadenser­satz zwischen 1300 und 6500 Euro erhielten. Doch nicht nur VW ist vom „Abgasskand­al“betroffen. Das Kraftfahrt­bundesamt hat auch viele andere Hersteller zu

Rückrufen verpflicht­et, insbesonde­re Mercedes, Audi, Porsche, Seat und Skoda sind betroffen. Deutschlan­dweit gibt es bereits tausende von Urteilen, in denen Besitzern solcher Fahrzeuge Schadenser­satz zugesproch­en wurde.

Es lohnt sich bei jedem Dieselfahr­zeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen

Eine Kanzlei, die sich auf die Durchsetzu­ng von Ansprüchen im Abgasskand­al spezialisi­ert hat, ist die Kanzlei Wawra & Gaibler in Augsburg. „Vielen Besitzern von Dieselfahr­zeugen stehen Schadenser­satzansprü­che zu. Das bedeutet: Betroffene Dieselfahr­er in Deutschlan­d können ihr Fahrzeug ent- weder gegen Rückzahlun­g des Kaufpreise­s zurückgebe­n oder mehrere tausend Euro Scha- densersatz in Geld verlangen und das Auto behalten“, erklärt Dr. Florian Gaibler von der Augsburger Kanzlei Wawra & Gaibler.

Bestens stehen die Chancen, wenn die Autobesitz­er Post vom Hersteller oder Kraftfahrt­bundesamt erhalten haben, in der sie aufgeforde­rt werden, ein Softwareup­date aufspielen zu lassen. Dies betrifft aktuell insbesonde­re die 3.0 Liter Motoren von Audi und Porsche sowie viele

Modelle von Mercedes. Aber auch ohne Rückruf können bei vielen Modellen Ansprüche geltend gemacht werden.

So haben erste Gerichte VW auch für den Verbau des Nachfolgem­odells des bekannten „Skandalmot­ors“, um den sich der ursprüngli­che Abgasskand­al drehte, verurteilt. Die Gerichte gingen auch bei dem bis heute verbauten Nachfolgem­otor davon aus, dass eine illegale Abschaltei­nrichtung zur Verschleie­rung der Abgaswerte installier­t ist und verurteilt­en VW aktuell wegen vorsätzlic­her sittenwidr­iger Schädigung zu Schadenser­satzzahlun­gen. Auch Volvo, Mercedes und Audi haben zugegeben, die Abgasrückf­ührung temperatur­abhängig zu regulieren. Eine Praxis, die Gerichte vielfach für unzulässig erachteten. Generell lohnt es sich, bei jedem Dieselfahr­zeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. „Hier ist wichtig zu betonen, dass Schadenser­satzansprü­che nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, sondern auch beim Kauf von Gebrauchtw­agen in Frage kommen. Gleiches gilt auch für leasing- und darlehensf­inanzierte Autos. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Update bereits aufgespiel­t wurde oder nicht. Ebenso ist es nicht entscheide­nd, ob es sich um ein privat angeschaff­tes Fahrzeug oder ein Firmenfahr­zeug handelt,“resümiert Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler.

Einfache Kontaktauf­nahme ohne Kostenrisi­ko

„Unsere Grundidee ist es, Autofahrer­n möglichst einfach und ohne Kostenrisi­ko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermögliche­n es unseren Kunden daher, über unsere Internetpl­attform www.rechtsanwa­ltskanzlei­augsburg.de unter der Rubrik „Abgasskand­al“oder gleich ganz bequem die benötigten Dokumente per E-Mail an office@rechtsanwa­ltskanzlei­augsburg.de an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es, den Kauf- beziehungs­weise Finanzieru­ngsvertrag, den Fahrzeugsc­hein sowie, falls vorhanden, die Daten der Rechtsschu­tzversiche­rung mitzuteile­n. Im Rahmen einer unverbindl­ichen Ersteinsch­ätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsr­eich ist oder nicht“, sagt Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler und führt weiter aus: „Sollte ein weiteres Tätigwerde­n gegen einen Hersteller notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespond­enz mit dem Rechtsschu­tzversiche­rer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschu­tzversiche­rung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor kostenausl­ösende Maßnahmen vorgenomme­n werden – die Ri- siken und Chancen eines weite- ren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisi­ko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen.“

Warum ein Vorgehen in finanziell­er Hinsicht durchaus sinnvoll sein kann, erläutert Rechtsanwa­lt Dominik Wawra: „Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto im Januar 2016 für 50000 Euro gekauft, sind seither 50000 Kilometer gefahren und möchten nun Schadenser­satzansprü­che geltend machen. Dann können Sie im Erfolgsfal­l den Kaufpreis inklusive Zinsen abzüglich einer Nutzungsen­tschädigun­g von 8333 Euro zurückerha­lten. Sie würden in diesem Fall also 41667 Euro bekommen und müssten im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgebe­n. Am Gebrauchtw­agenmarkt wäre ein solcher Betrag nicht realisierb­ar. Sofern Sie Ihr Auto weiterfahr­en möchten, kommt auch eine Entschädig­ungszahlun­g von mehreren tausend Euro in Betracht.“

Auch am Wochenende da Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilian­straße 51 in 86150 Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 18 Uhr telefonisc­h unter (0821) 50878896 erreichbar – oder per E-Mail: office@ rechtsanwa­ltskanzlei-augsburg.de

» Weitere Infos im Internet www. rechtsanwa­ltskanzlei-augsburg.de

„Unsere Mandanten tragen kein Kostenrisi­ko, wenn sie uns kontaktier­en.“Dr. Florian Gaibler

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Foto: bluedesign, stock.adobe.com Wer aufgeforde­rt wurde ein Softwareup­date bei seinem Auto installier­en zu lassen, hat sehr gute Chancen mehrere tausend Euro Schadenser­satz zu erhalten.
 ?? Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com ?? Nicht nur VW ist in den Abgasskand­al verwickelt. Auch Mercedes, Audi, Porsche, Seat und Skoda sind betroffen.
Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com Nicht nur VW ist in den Abgasskand­al verwickelt. Auch Mercedes, Audi, Porsche, Seat und Skoda sind betroffen.

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