Besitzern von Diesel-Pkws stehen Schadensersatzansprüche zu
Nicht nur Volkswagen ist vom sogenannten „Abgasskandal“betroffen, sondern zahlreiche weitere Hersteller. Eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an
Viele Besitzer von Dieselfahrzeugen erhalten derzeit, beziehungsweise haben im Laufe der letzten Jahre, Post vom Hersteller ihres Fahrzeugs oder vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Sie werden darin aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, um ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Anlass dieser Briefe ist, dass die Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte der Euro 5- oder Euro 6-Norm einhalten. Diese Werte werden nur auf dem Rollenprüfstand unter Laborbedingungen zur Erlangung der Fahrzeugzulassung eingehalten.
Diese Praxis der Automobilhersteller war vielfach rechtswidrig, weshalb das Kraftfahrtbundesamt ihnen gegenüber Zwangsrückrufe für die Fahrzeuge aussprach. Vor allem VW rückte hier unter den Stichworten „Dieselskandal“oder „Abgasskandal“in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Gegen VW gab es in diesem Zusammenhang auch die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland, bei der mehrere 100 000 Fahrzeugbesitzer Schadensersatz zwischen 1300 und 6500 Euro erhielten. Doch nicht nur VW ist vom „Abgasskandal“betroffen. Das Kraftfahrtbundesamt hat auch viele andere Hersteller zu
Rückrufen verpflichtet, insbesondere Mercedes, Audi, Porsche, Seat und Skoda sind betroffen. Deutschlandweit gibt es bereits tausende von Urteilen, in denen Besitzern solcher Fahrzeuge Schadensersatz zugesprochen wurde.
Es lohnt sich bei jedem Dieselfahrzeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen
Eine Kanzlei, die sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen im Abgasskandal spezialisiert hat, ist die Kanzlei Wawra & Gaibler in Augsburg. „Vielen Besitzern von Dieselfahrzeugen stehen Schadensersatzansprüche zu. Das bedeutet: Betroffene Dieselfahrer in Deutschland können ihr Fahrzeug ent- weder gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben oder mehrere tausend Euro Scha- densersatz in Geld verlangen und das Auto behalten“, erklärt Dr. Florian Gaibler von der Augsburger Kanzlei Wawra & Gaibler.
Bestens stehen die Chancen, wenn die Autobesitzer Post vom Hersteller oder Kraftfahrtbundesamt erhalten haben, in der sie aufgefordert werden, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Dies betrifft aktuell insbesondere die 3.0 Liter Motoren von Audi und Porsche sowie viele
Modelle von Mercedes. Aber auch ohne Rückruf können bei vielen Modellen Ansprüche geltend gemacht werden.
So haben erste Gerichte VW auch für den Verbau des Nachfolgemodells des bekannten „Skandalmotors“, um den sich der ursprüngliche Abgasskandal drehte, verurteilt. Die Gerichte gingen auch bei dem bis heute verbauten Nachfolgemotor davon aus, dass eine illegale Abschalteinrichtung zur Verschleierung der Abgaswerte installiert ist und verurteilten VW aktuell wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatzzahlungen. Auch Volvo, Mercedes und Audi haben zugegeben, die Abgasrückführung temperaturabhängig zu regulieren. Eine Praxis, die Gerichte vielfach für unzulässig erachteten. Generell lohnt es sich, bei jedem Dieselfahrzeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. „Hier ist wichtig zu betonen, dass Schadensersatzansprüche nicht nur beim Kauf eines Neuwagens, sondern auch beim Kauf von Gebrauchtwagen in Frage kommen. Gleiches gilt auch für leasing- und darlehensfinanzierte Autos. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Update bereits aufgespielt wurde oder nicht. Ebenso ist es nicht entscheidend, ob es sich um ein privat angeschafftes Fahrzeug oder ein Firmenfahrzeug handelt,“resümiert Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.
Einfache Kontaktaufnahme ohne Kostenrisiko
„Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden daher, über unsere Internetplattform www.rechtsanwaltskanzleiaugsburg.de unter der Rubrik „Abgasskandal“oder gleich ganz bequem die benötigten Dokumente per E-Mail an office@rechtsanwaltskanzleiaugsburg.de an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es, den Kauf- beziehungsweise Finanzierungsvertrag, den Fahrzeugschein sowie, falls vorhanden, die Daten der Rechtsschutzversicherung mitzuteilen. Im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsreich ist oder nicht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler und führt weiter aus: „Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor kostenauslösende Maßnahmen vorgenommen werden – die Ri- siken und Chancen eines weite- ren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen.“
Warum ein Vorgehen in finanzieller Hinsicht durchaus sinnvoll sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra: „Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto im Januar 2016 für 50000 Euro gekauft, sind seither 50000 Kilometer gefahren und möchten nun Schadensersatzansprüche geltend machen. Dann können Sie im Erfolgsfall den Kaufpreis inklusive Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 8333 Euro zurückerhalten. Sie würden in diesem Fall also 41667 Euro bekommen und müssten im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben. Am Gebrauchtwagenmarkt wäre ein solcher Betrag nicht realisierbar. Sofern Sie Ihr Auto weiterfahren möchten, kommt auch eine Entschädigungszahlung von mehreren tausend Euro in Betracht.“
Auch am Wochenende da Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilianstraße 51 in 86150 Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter (0821) 50878896 erreichbar – oder per E-Mail: office@ rechtsanwaltskanzlei-augsburg.de
» Weitere Infos im Internet www. rechtsanwaltskanzlei-augsburg.de
„Unsere Mandanten tragen kein Kostenrisiko, wenn sie uns kontaktieren.“Dr. Florian Gaibler