Endlich wieder geöffnet
Diese Regeln gelten für Biergärten & Gaststätten
Montag dürfen in Bayern Biergärten sowie die Außenbereiche von Restaurants und Gaststätten öffnen. Ab Montag, 25. Mai, können Lokale auch wieder in ihren Innenräumen Gäste bewirten, so sieht es der Corona-Fahrplan der Bayerischen Staatsregietreten rung vor. Hier sollten Sie auf jeden Fall die täglichen Meldungen verfolgen.
In jedem Fall gültig bleibt die Regel, immer 1,50 Meter Abstand zu halten. Wer sich in einem Lokal oder einem Biergarten bewegt, muss künftig eine Maske tragen. Beim BeSeit
und Verlassen, oder auch beim Gang zur Toilette heißt es also „Maske auf“. Das gilt übrigens für Gäste wie für Personal.
Am Tisch darf man die Maske abnehmen, muss aber umso mehr auf den Mindestabstand achten. Gemeinsame Besuche in Biergärten oder Gaststätten sind künftig für Familien oder Menschen erlaubt, die zusammen in einem Hausstand leben. Sie können sich zusätzlich mit den Angehörigen eines anderen Hausstands treffen, heißt also etwa: Eine Familie darf sich mit einer anderen Familie treffen.
Geplant ist, dass Biergärten und die Außenbereiche von Lokalen bis 20 Uhr öffnen dürfen. Die Innenräume dürfen Restaurants und Gaststätten erst ab dem kommenden Montag, 25. Mai öffnen, dann aber dafür bis 22 Uhr.
Im Gespräch ist noch, dass die Öffnungszeiten der Biergärten ab dem 25. Mai an die der Lokale angeglichen werden – sodass wir auch wieder bis 22 Uhr im Biergarten sitzen dürfen.
Die Hygieneregeln für Lokalbetreiber sind klar: Einsatz von Desinfektionsmitteln und eine Registrierung der Gäste, um im Bedarfsfall Infektionsketten zurückverfolgen zu können.