Amtseid 50 Jahre nach dem Großvater
Besonderer Tag für Wilfried Lechler
Pürgen Noch einmal trat der bisherige Bürgermeister der Gemeinde Pürgen, Klaus Flüß, auf die kommunalpolitische Bühne: Er überreichte – mit gebührendem CoronaAbstand – seinem Nachfolger Wilfried Lechler die Amtskette. Auch wenn der Rahmen der Amtsübergabe alles andere als feierlich war, zeigte sich der neue Bürgermeister sichtlich gerührt. Auch weil, auf den Tag genau 50 Jahre zuvor, wie Wilfried Lechler sagte, sein Großvater als Bürgermeister der Gemeinde Vilgertshofen vereidigt worden war.
Die konstituierende Sitzung für den neuen Pürgener Gemeinderat fand in der Mehrzweckhalle Lengenfeld statt. Gleich zu Beginn hatten die Räte die „Qual der Wahl“und mussten sich zwischen zwei Kandidaten entscheiden, die sich um den Stellvertreterposten Lechlers bewarben. Markus Gerg von der Dorfgemeinschaft Lengenfeld unterlag in der geheimen Wahl knapp mit 8:9 Stimmen gegen Simon Bernauer (Dorfgemeinschaft Pürgen).
Bernauer wird als Zweiter Bürgermeister der Gemeinde künftig eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 165 Euro erhalten. Im Falle einer Vertretung des Bürgermeisters stehen ihm zusätzlich pro Kalendertag 100 Euro ab dem ersten Vertretungstag zu. Dafür stimmten elf der 17 Gemeinderäte. Sind beide Bürgermeister verhindert, wird künftig Ulrich Dittrich die Amtsgeschäfte als Vertreter übernehmen. Markus Gerg stand nach seiner Niederlage für diese Aufgabe nicht zur Verfügung.
40 Euro pro Sitzungsteilnahme erhalten die Ratsmitglieder. Neben dem Finanz- und Prüfungsausschuss und dem Grundstücks- und Bauausschuss wird es künftig auch einen Ausschuss für Digitalisierung geben. Diesem gehören Andreas Schneider, Markus Harrer und Simon Bernauer an. Laut Bürgermeister Lechler soll sich das Gremium unter anderem mit den Themen Mobilfunklöcher im Gemeindegebiet und Verbesserung des Internetanschlusses für bisher unterversorgte Haushalte befassen, auch die bessere Anbindung von öffentlichen Gebäuden wie dem Rathaus oder der Schule gehöre dazu. „Wir haben ein junges Gremium, das kommt uns beim Thema Digitalisierung entgegen. Wichtig ist der Ausschuss aus meiner Sicht auch, weil er wichtige Vorarbeit für den Gemeinderat leistet und wir dadurch schneller ans Ziel kommen“, informierte Wilfried Lechler auf Nachfrage.
Thaining Um je vier Euro werden die Gebühren für Krippen- und Kindergartenkinder im BRK-Kindergarten ab September steigen. Für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden werden künftig für Regelkinder (über drei Jahre) 108 Euro monatlich erhoben, für Kinder jünger als drei Jahre sind es 163 Euro. Unverändert bleiben die Beiträge für Schulkinder bei maximal 85 Euro bei drei bis vier gebuchten Stunden.
Tobias Stork, Referent für Jugend und den Jugendförderverein im Gemeinderat, stellte fest, dass die vom BRK vorgelegte Tabelle und der Beschlussvorschlag nicht übereinstimmten. Es handle sich nicht in allen Alters- und Buchungsstufen um fünf Euro, wie in der Tischvorlage formuliert. Die Räte einigten sich auf einheitlich vier Euro – sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Regelkinder und für alle Buchungszeiten. Zweiter Bürgermeister Reinhold Seefelder meinte zu der längeren Diskussion, über die 65 000 Euro für Verputzarbeiten am Neubau der Einrichtung habe man sich nicht so lange unterhalten. „Die haben das Angebot auch nachvollziehbar geschrieben“, sagte Dr. Klaus Bauer.
Erst für das laufende Kindergartenjahr war eine Erhöhung beschlossen worden, erinnerten Armin Preiß und Christian Finsterwalder. Als Begründung war 2019 der neue Zuschuss des Freistaats für Eltern von Regelkindern angeführt worden. 100 Euro pro Kind erhält die Einrichtung monatlich. Die Familien
zahlen einen um diese Summe geringeren Beitrag. Die Beiträge für Kinder unter drei Jahren bleiben über das gesamte Kindergartenjahr – es beginnt immer im September – hinweg gleich, unabhängig vom Geburtsmonat. Auch wechseln sie künftig erst zum September in die Regelgruppe. „Das wird staatlich so
Archivfoto: Thorsten Jordan
gefördert“, sagte Bürgermeister Leonhard Stork. Dies werde in allen BRK-Kindergärten gleich gehandhabt. Seit April können Eltern von Kindern unter drei Jahren ebenfalls staatliche Zuschüsse beantragen. Anders als bei Regelkindern fließt dieses Geld einkommensabhängig und geht direkt an die Eltern.