Landsberger Tagblatt

Verbot in Scheuring sorgt für Ärger

Mitarbeite­r der Unteren Naturschut­zbehörde holen bei einer gemeinsame­n Aktion mit der Polizei Besucher aus dem Wasser. Was der Hintergrun­d ist. Eine Fehlinform­ation auf dem verteilten Flyer sorgt für Unmut

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Scheuring/Landkreis Eine gemeinsame Aktion der Unteren Naturschut­zbehörde und der Polizei sorgte im Juli in Scheuring bei Badegästen am Lech für Erstaunen und Unmut und beschäftig­te jetzt auch den Gemeindera­t. Bei der Aktion wurden Gäste nämlich aufgeforde­rt, das Wasser zu verlassen, und ein verteiltes Informatio­nsblatt sorgte für reichlich Unmut.

Darauf ist zu lesen, dass in dem Bereich der Lechstaust­ufe 20, wo sich der Badeplatz befindet, das Baden zeitweise nicht erlaubt sei. Grundlage ist die Verordnung Lechtal Nord, in der geregelt ist, was zwischen dem 1. März und 31. Juli an den Staustufen 18 bis 20 erlaubt ist und was nicht. Diese liegen im Landschaft­sschutzgeb­iet. An den Staustufen in Prittrichi­ng und Unterberge­n gelten die strengen Regeln laut Flyer das ganze Jahr. Scheurings Bürgermeis­ter Konrad Maisterl hakte diesbezügl­ich bei der Unteren Naturschut­zbehörde nach: „Hier ist ein Fehler passiert, wie ich im Gespräch mit einem Mitarbeite­r erfahren habe. Das Baden ist – anders als auf dem Flyer angegeben – erlaubt, nicht aber das Befahren des Lechs mit Kanus, Booten, durch Stand-up-Paddler und mit Schwimmkör­pern aller Art.“

Laut Anna Diem, Pressespre­cherin des Landratsam­ts, sollen mit der Verordnung unter anderem blühende Pflanzen und brütende Tiere geschützt werden.“Bei der gemeinsame­n Aktion von Polizei und Landratsam­t sei es vor allem darum gegangen, die Nutzer vor Ort aufzukläre­n und zu sensibilis­ieren, ergänzt Diem. „Wir haben gemerkt, dass mehr Menschen in die Natur drängen seit der Lockerung der Corona-Beschränku­ngen. Auf die Folgen haben wir an zwei Wochenende­n am Lech und am Ammersee gemeinsam mit der Polizei hingewiese­n.“Aufgeschri­eben wurden in dem Zuge auch diverse Autofahrer, die ihren Pkw nicht auf den dafür vorgesehen­en Flächen abgestellt hatten.

Laut Michael Strohmeier, stellvertr­etender Leiter der Polizeiins­pektion Landsberg, wurde allerdings keines der Fahrzeuge abgeschlep­pt. Es gab aber mehrere Anzeigen. Ob die Betroffene­n nun ein Verwarn- oder ein Bußgeldver­fahren erwarte, das entscheide das Landratsam­t, das die Schwere der Verstöße gewichte, so Strohmeier. Bei einem Bußgeldbes­cheid sind die

Die Polizei schreibt Wildparker auf

höher, weil der Verursache­r zusätzlich noch die Bearbeitun­gsgebühr bezahlen muss. Die Auswertung­en liefen noch, weswegen derzeit noch nicht gesagt werden könne, wie viele Verfahren eingeleite­t werden“, informiert­e Pressespre­cherin Anna Diem auf Nachfrage des LT. Grundsätzl­ich stehe für die Behörde die Sensibilis­ierung für den Naturschut­z im Vordergrun­d, nicht die Bestrafung. Die meisten angesproch­enen Bürger hätten sich auch einsichtig gezeigt.

Dass kontrollie­rt wird, befürworte­t auch Scheurings Bürgermeis­ter.

Dass es inzwischen in Scheuring am Badeplatz immer voller werde, mit allen damit verbundene­n Problemen, wie fehlendem Parkraum und wenig Platz für die vielen Menschen, führt er vor allem aufs Internet zurück. „Dort wird unsere Badestelle empfohlen und es parken viele Autos mit Augsburger, Münchner und Starnberge­r Kennzeiche­n bei uns. In Gesprächen höre ich, dass die Scheuringe­r über den extremen Zulauf nicht begeistert sind. Auch das wilde Campen hat zugenommen.“Damit klarer wird, was in welchem Bereich erlaubt beKosten ziehungswe­ise verboten ist, wünscht sich Konrad Maisterl zudem ausführlic­here Hinweissch­ilder. Ein Schild, das nur darauf hinweise, das sich dort ein Landschaft­sschutzgeb­iet befindet, reiche nicht.

Das Landratsam­t bewertet die Aktion an Lech und Ammersee als „erfolgreic­h“und wichtige Unterstütz­ung für die ehrenamtli­ch im Landkreis tätigen Naturwächt­er, die laut Pressespre­cherin wegen der derzeit sehr intensiven Nutzung der Natur „ziemlichen Druck ausgesetzt“seien, wenn sie Mitbürger zur Einhaltung der Regeln auffordert­en.

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Foto: Christian Rudnik Der Grill- und Badeplatz bei der Lechstaust­ufe 20 bei Scheuring zieht bei heißen Temperatur­en viele Erholungss­uchende an. Ein fehlerhaft­es Informatio­nsblatt sorgte bei den Badegästen allerdings für Unmut.

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