Ein neuer Rettungsversuch fürs Norwegerhaus
Die Gemeinde Eching unternimmt nun einen weiteren Versuch, das Gelände zu erhalten. Wie die Mehrheit des Gemeinderats den vom Landratsamt angeordneten Abriss der ehemaligen Künstlervilla abwenden will
Eching Das Norwegerhaus im Echinger Malerwinkel beschäftigt seit bald 15 Jahren regelmäßig Ämter und Gerichte – und auch immer wieder den Echinger Gemeinderat. So war es jetzt auch in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Dort gehen die Ansichten auseinander, wie mit dem Haus – ursprünglich ein Landhaus des Schweizer Malers Hans Beat Wieland – umgegangen werden soll. Die Frage lautet: Abriss oder Erhaltung des ehemaligen Baudenkmals?
In nichtöffentlicher Sitzung hatten sich die Gemeinderäte vom Verwaltungsjuristen Gerhard Spieß beraten lassen. Bürgermeister Siegfried Luge (CSU) stellte das Ergebnis der Überlegungen in der jüngsten öffentlichen Sitzung vor. Demnach soll mit einem maßgeschneiderten Bebauungsplan das Baurecht des vom Landratsamt als „Schwarzbau“eingestuften Hauses aus der früheren Künstlerkolonie direkt am Ammersee erhalten werden.
Vor zwei Jahren hatte die Gemeinde Eching die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Südlicher Kaaganger“mit einem weiten Umgriff beschlossen. Zuvor schon hatte die Gemeinde eine Außenbereichssatzung im gleichen Umgriff erlassen. Das Landratsamt hob diese Satzung auf. Ob dies rechtens ist oder ob die Gemeinde im Recht ist, ist noch offen. Die Sache ist bei Gericht. „Das Gerichtsverfahren läuft noch“, sagte Bürgermeister Luge in der Sitzung. Nicht weiter verfolgt wurde dagegen von der Gemeinde der Bebauungsplan „Südlicher Kaaganger“. „Wir hätten jedes einzelne Haus aufnehmen müssen“, sagte Luge.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand nun folgendes Vorgehen zur Diskussion: einmal die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlicher Kaaganger“. Das wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Danach ging es darum, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan allein für das Grundstück mit dem Norwegerhaus aufgestellt werden soll. Grundlage für diesen neuen Bebauungsplan wäre der bereits von der Gemeinde abgesegnete Rückbauplan des Eigentümers für die nach ihrem Erbauer auch Wielandshütt’ genannte Künstlervilla, die 1900 im skandinavischen Stil errichtet wurde.
Das Künstleranwesen war ursprünglich denkmalgeschützt. Der derzeitige Eigentümer hatte das Norwegerhaus 1999 erworben, bei Umbauten die Substanz des Gebäudes aber so verändert, dass der
Denkmalschutz erlosch. Die Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt bewertete daraufhin das Bauvorhaben, das sich im Außenbereich befindet, als Schwarzbau und ordnete 2007 eine Beseitigung des Gebäudes
an. Der Eigentümer klagte dagegen durch alle Instanzen, verlor aber letztendlich. Dem Haus droht weiterhin der Abriss.
Auf Nachfrage erläuterte Luge, dass wegen der Außenbereichslage auch kein Ersatzgebäude mehr dort errichtet werden dürfe. Das Seeufergrundstück wäre damit nicht mehr baulich nutzbar. Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan würde die Gemeinde aber das Baurecht auf Grundlage der historischen Wielandshütt’ für den Eigentümer sichern, erklärte Luge weiter.
Gegen ein Entgegenkommen sprach sich Zweiter Bürgermeister Franz Pentenrieder (BBE) aus. Der Denkmalschutz sei durch das Vorgehen des Eigentümers erloschen und die Gemeinde schütze nun den Bauherrn. Er fürchtete, dass diese Vorgehensweise in der Umgebung
Archivfoto: Julian Leitenstorfer
Schule machen könnte, denn im Umfeld finden sich weitere denkmalgeschützte Villen mit großen Grundstücken.
Das Norwegerhaus „gehört zu Eching“, argumentierte dagegen unter anderem Gisela Hackfort (CSU). Bürgermeister Luge war dafür, dass der Eigentümer die Chance bekommt, das Haus wie geplant zurückzubauen. Mit 9:4 Stimmen beschlossen die Gemeinderäte, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Erstellung eines Entwurfs wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Ein Ersatzgebäude ist im Außenbereich nicht drin