Stornoregeln bei Beherbergungsverboten
Für Reisende aus Hotspots wird Urlaub in manchen Bundesländern in den Herbstferien schwierig
In Bayern ist das Beherbergungsverbot ausgelaufen, in BadenWürttemberg wurde es durch ein Gericht gekippt. Und wie ist es in Hamburg? Im Stadtstaat dürfen Touristen aus Riskiogebieten nicht beherbergt werden, außer sie können einen negativen Test vorweisen. Genauso in Schleswig-Holstein und oder Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern müssen sie sogar nach fünf Tagen einen weiteren Test machen. Was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist?
● Hotels und Ferienwohnungen Hier stellt sich die Frage, ob Urlauber Stornierungsgebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja entgehen, indem sie einen negativen CoronaTest vorweisen. Laut dem Deutschen Ferienhausverband ist die Frage aber, ob ein Test für den Gast zumutbar sei, darüber könne man geteilter Meinung sein. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Die derzeitige Pandemie mit ihren Folgen ist für den Tourismus beispiellos.
Fest steht: Der Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen. Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Verband, eine Einigung mit dem Gastgeber zu erzielen – etwa den Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben. Ähnlich argumentiert der Hotelverband Deutschland IHA: „Juristisch betrachtet handelt es sich um ein sogenanntes präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, erklärt IHA-Juristin Nina Arndt. Ein solches Verbot führe nicht dazu, dass Beherbergungen schlechthin verboten seien, es unterwerfe diese nur einem Genehmigungsvorbehalt. „Nach unserer Auffassung liegt, anders als bei der Untersagung von touristischen Übernachtungen im Frühjahr, hier kein Fall der rechtlichen Unmöglichkeit vor“, sagt Arndt. Der Corona-Test falle in den Verantwortungsbereich des Gastes. Die Pflicht zur Zahlung bestehe weiterhin. „Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.“Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover geht nicht davon aus, dass Urlauber aus Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen auf ihren Kosten sitzen bleiben. „Man kann niemanden verpflichten, einen Test zu machen“, so Degott. In der Regel wusste der Urlauber bei der Buchung noch nicht, dass ein solcher Test auf eigene Kosten nötig sein würde. Im Zweifel müssen am Ende die Gerichte entscheiden – sofern keine Übereinkunft mit dem Gastgeber gefunden werden kann. Wer jetzt ein Hotel für die Herbstferien bucht, wählt zur Sicherheit eine Unterkunft mit kostenloser Stornomöglichkeit bis kurz vor Abreise.
● Zugreisen Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für zehn Euro stornieren. Passagiere erhalten einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen. Supersparpreis-Tickets sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Die Umtausch- und Stornierungsregeln für den Supersparpreis gelten weiterhin, wie ein Sprecher der Bahn bestätigte. Spezielle Ausnahmen angesichts der neuen Regeln für Reisende aus Corona-Risikogebieten gibt es aktuell nicht. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierbaren Tickets.
● Flüge Findet ein Flug statt, können Reisende nicht ohne Stornogebühren Tickets zurückgeben. Wer nun einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Die Lufthansa etwa verweist auf ihre kulanten Bedingungen: Die Umbuchungsgebühren wurden bis 31. Dezember abgeschafft. Sämtliche Tarife und Ticketpreise von Lufthansa, Swiss und Austrian Airlines seien beliebig oft kostenfrei umbuchbar. Auch andere Airlines bieten gebührenfreie Umbuchungen an.