Landsberger Tagblatt

Drogen‰Mix bringt Angeklagte­n nicht hinter Gitter

Ein 30-Jähriger muss sich in Landsberg verantwort­en, weil er Amphetamin, Kokain und Ecstasy kauft

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Landsberg Erneut ein Drogendeli­kt vor dem Landsberge­r Amtsgerich­t: Dieses Mal ging es um Amphetamin, Kokain und Ecstasy. Gemäß der Anklage soll das alles ein 31-jähriger Mann rund um den Jahreswech­sel erworben haben – vor einer Bäckerei in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis für mindestens 180 Euro von einem ihm nicht näher bekannten Dealer bei drei Übergabete­rminen.

Ware gegen Bares habe das Motto gelautet, berichtete der Angeklagte. Er räumte die ihm zur Last gelegten Taten bei der Hauptverha­ndlung im Wesentlich­en ein. Und versprach Richter Michael Eberle, dass er künftig die Finger „von dem Zeug“lassen werde. Sechs Vorstrafen, hauptsächl­ich Betrügerei­en, stehen von ihm im Bundeszent­ralregiste­r (BZR). Ein weiterer Eintrag ist nun fällig: Wegen vorsätzlic­hen, unerlaubte­n Erwerbs von zehn oder 15

Gramm Amphetamin, einem Gramm Kokain und zwei EcstasyTab­letten kommt jetzt eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n zu je 35 Euro hinzu.

Bei Staatsanwa­lt Christian Dasbach

hätte der Mann noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Der Vertreter der Anklage beantragte nämlich für ihn 120 Tagessätze zu je 50 Euro.

Im Sitzungssa­al machte der Angeklagte einen ordentlich­en Eindruck und stand stets Rede und Antwort. Sogar so umfangreic­h, dass ihn der Vorsitzend­e mitunter bremsen und ermahnen musste, kürzerzutr­eten. Positiv bewerteten Gericht und Staatsanwa­ltschaft sein Geständnis. Bereits bei der Vernehmung durch die Polizei hatte er die Beamten bei den Ermittlung­en auf die „richtige Spur“gebracht: Er räumte nämlich ein, dass nicht sein Bruder, sondern er vorsätzlic­h und unerlaubt die Drogen erworben habe. Aufgrund des Chatverkeh­rs, der gefunden wurde, war das ursprüngli­ch angenommen worden.

Bei einer Durchsuchu­ng der Wohnung des Angeklagte­n fielen den Polizisten übrigens keine Rauschmitt­el in die Hände. Zu seiner Person und dem Umgang mit Drogen blätterte der Richter in seinen schriftlic­hen Unterlagen. Da wurde bekannt, dass der 31-Jährige in der Szene kein unbeschrie­benes Blatt war, künftig aber hoffentlic­h auch nicht mehr sein wird – so Amtsrichte­r Michael Eberle. Der Mann soll demnach unter anderem häufig auf Partys, vor allem in Augsburg, verkehrt sein.

Wie auch der Staatsanwa­lt zeigte sich der 31-Jährige mit dem Urteil einverstan­den. In eiligen Schritten verließ der Mann das Gerichtsge­bäude und marschiert­e der Partnerin und dem gemeinsame­n dreijährig­en Sohn entgegen. Die beiden warteten auf Höhe der Stadtbibli­othek schon auf ihn und freuten sich, dass er nicht hinter Schloss und Riegel muss.

Es bleibt bei einer Geldstrafe

Der Mann ist kein unbeschrie­benes Blatt

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