Masken auch auf dem Rad?
Die Corona-Regeln sorgen für Verwirrung. Was auf dem Fahrrad gilt und welche Vorgaben es eigentlich für Autofahrer gibt
Augsburg Gilt die Maskenpflicht in den betroffenen Bereichen auch für Fahrradfahrer? Das hat sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Bayern gefragt. Laut einer Mitteilung des ADFC postete das bayerische Innenministerium auf Twitter, dass die Tragepflicht unabhängig vom jeweiligen Verkehrsmittel ist. Doch nicht in allen Städten müssen Radler Masken tragen.
Auf seiner Internetseite geht das Innenministerium auf die Problematik ein: Dort heißt es, dass die Maskenpflicht genauso für Fahrradfahrer gelte. Das Verkehrsmittel spiele keine Rolle. Auf derselben Seite beschäftigt sich das Ministerium auch mit der Frage, ob die Maskenpflicht im Auto gilt: „Ist der Fahrer alleine im Auto unterwegs, muss er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen“, heißt es. Wenn allerdings noch jemand anderes mitfährt, der einem anderen Hausstand angehört, „wird das Tragen einer MundNasen-Bedeckung empfohlen“.
Dann habe der Fahrer aber darauf zu achten, dass sein Gesicht nur so verhüllt ist, dass er weiterhin erkennbar ist – besonders die Augen.
Und noch etwas spielt beim Maskentragen im Auto eine große Rolle, wie auf der Internetseite zu lesen ist: Die Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden. Beispielsweise wenn die Brille beschlägt.
Das ist aber auf dem Rad genauso – und durch die kalten Temperaturen draußen sogar noch schlimmer, sagt Christian Hader, stellvertretender Vorsitzender des ADFC Bayern. „Was wir für eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen benötigen, sind klar kommunizierte und vor allem nachvollziehbare Regelungen, die auch praktikabel sind.“Außerdem brauche es eine einheitliche Lösung und keinen „Flickenteppich“.
Wie Nachfragen bei einigen Städten zeigen, müssen Radler nicht überall Masken tragen. Denn die kreisfreien Städte und Landrätsamter ordnen die Maßnahmen an und vollziehen sie, sagt der Augsburger Gesundheitsreferent Reiner Erben. „Die Maskenpflicht gilt in Augsburg nicht für Radfahrer, Autofahrer, Rollerfahrer oder wenn man auf einem Pferd reitet.“Denn der Mindestabstand werde nur kurz unterschritten. Auch in Ulm müssen Radler Mund und Nase nicht bedecken. Das gilt dort laut Sprecherin Marlies Gildehaus als Sport und fällt nicht unter die Regelung. Kemptener Fahrradfahrer brauchen laut dem Rechts- und Standesamt ebenfalls keine Maske.