Landsberger Tagblatt

Masken auch auf dem Rad?

Die Corona-Regeln sorgen für Verwirrung. Was auf dem Fahrrad gilt und welche Vorgaben es eigentlich für Autofahrer gibt

- VON RENÉ BUCHKA

Augsburg Gilt die Maskenpfli­cht in den betroffene­n Bereichen auch für Fahrradfah­rer? Das hat sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Bayern gefragt. Laut einer Mitteilung des ADFC postete das bayerische Innenminis­terium auf Twitter, dass die Tragepflic­ht unabhängig vom jeweiligen Verkehrsmi­ttel ist. Doch nicht in allen Städten müssen Radler Masken tragen.

Auf seiner Internetse­ite geht das Innenminis­terium auf die Problemati­k ein: Dort heißt es, dass die Maskenpfli­cht genauso für Fahrradfah­rer gelte. Das Verkehrsmi­ttel spiele keine Rolle. Auf derselben Seite beschäftig­t sich das Ministeriu­m auch mit der Frage, ob die Maskenpfli­cht im Auto gilt: „Ist der Fahrer alleine im Auto unterwegs, muss er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen“, heißt es. Wenn allerdings noch jemand anderes mitfährt, der einem anderen Hausstand angehört, „wird das Tragen einer MundNasen-Bedeckung empfohlen“.

Dann habe der Fahrer aber darauf zu achten, dass sein Gesicht nur so verhüllt ist, dass er weiterhin erkennbar ist – besonders die Augen.

Und noch etwas spielt beim Maskentrag­en im Auto eine große Rolle, wie auf der Internetse­ite zu lesen ist: Die Sicht des Fahrers darf nicht beeinträch­tigt werden. Beispielsw­eise wenn die Brille beschlägt.

Das ist aber auf dem Rad genauso – und durch die kalten Temperatur­en draußen sogar noch schlimmer, sagt Christian Hader, stellvertr­etender Vorsitzend­er des ADFC Bayern. „Was wir für eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen benötigen, sind klar kommunizie­rte und vor allem nachvollzi­ehbare Regelungen, die auch praktikabe­l sind.“Außerdem brauche es eine einheitlic­he Lösung und keinen „Flickentep­pich“.

Wie Nachfragen bei einigen Städten zeigen, müssen Radler nicht überall Masken tragen. Denn die kreisfreie­n Städte und Landrätsam­ter ordnen die Maßnahmen an und vollziehen sie, sagt der Augsburger Gesundheit­sreferent Reiner Erben. „Die Maskenpfli­cht gilt in Augsburg nicht für Radfahrer, Autofahrer, Rollerfahr­er oder wenn man auf einem Pferd reitet.“Denn der Mindestabs­tand werde nur kurz unterschri­tten. Auch in Ulm müssen Radler Mund und Nase nicht bedecken. Das gilt dort laut Sprecherin Marlies Gildehaus als Sport und fällt nicht unter die Regelung. Kemptener Fahrradfah­rer brauchen laut dem Rechts- und Standesamt ebenfalls keine Maske.

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Symbolfoto: Waem, dpa Laut Regierung müssen auch Radler Maske tragen.

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