Landsberger Tagblatt

Amazon droht Strafe

EU sieht Missbrauch der Marktmacht des Onlinehänd­lers

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Brüssel Der weltgrößte Onlinehänd­ler Amazon muss eine milliarden­schwere Wettbewerb­sstrafe der EU fürchten. Nach dem vorläufige­n Ergebnis von Untersuchu­ngen der EU-Kommission missbrauch­t das amerikanis­che Unternehme­n seine Marktmacht und verstößt damit gegen Kartellvor­schriften. Amazon werde vorgeworfe­n, nicht öffentlich­e Geschäftsd­aten von unabhängig­en Händlern systematis­ch für das eigene Einzelhand­elsgeschäf­t zu nutzen, erklärte die Behörde. Das Unternehme­n baue damit seine beherrsche­nde Stellung im Bereich der Marktplatz-Dienste in Frankreich und Deutschlan­d aus und vermeide die normalen Geschäftsr­isiken, die mit dem Wettbewerb im Einzelhand­el verbunden sind. Damit könnte auf den Konzern eine milliarden­schwere Strafzahlu­ng zukommen.

Wenn Unternehme­n gegen die Wettbewerb­svorschrif­ten der EU verstoßen, riskieren sie Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsa­tzes. Die Erlöse von Amazon beliefen sich 2019 auf rund 280,5 Milliarden USDollar (237,6 Milliarden Euro).

Amazon wies am Dienstag die

Vorwürfe zurück. „Amazon macht weniger als ein Prozent des weltweiten Einzelhand­els aus – und es gibt in jedem Land, in dem wir tätig sind, größere Einzelhänd­ler“, erklärte der Konzern. Kein Unternehme­n kümmere sich mehr um kleine Händler oder habe in den vergangene­n 20 Jahren mehr für ihre Unterstütz­ung getan als Amazon. „Es gibt mehr als 150 000 europäisch­e Händler, die in unseren Stores verkaufen. Sie erwirtscha­ften jährlich mehrere zehn Milliarden Euro Umsatz und haben hunderttau­sende von Arbeitsplä­tzen geschaffen.“

Die Europäer sind aber nicht die Ersten, die das Geschäftsg­ebaren von Amazon kritisch beäugen. Ende Juli musste Konzern-Chef Jeff Bezos vor einem Senatsauss­chuss in den USA erscheinen. Dort wurde Bezos mit Fragen dazu überschütt­et, ob Amazon Daten von Händlern nutze, die Waren auf der Plattform des Konzerns verkaufen, um ihnen mit eigenen Angeboten Konkurrenz zu machen. Der Amazon-Chef sagte, es gebe zwar interne Vorschrift­en dagegen, er könne aber nicht garantiere­n, dass sie nie verletzt worden seien.

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