Experten warnen vor der Vogelgrippe
In Norddeutschland gibt es erste Fälle der Geflügelpest. Was Tierhalter im Landkreis jetzt wissen müssen
Landkreis Seit Ende Oktober ist in mehreren norddeutschen Bundesländern bei Wasser- und Greifvögeln der Erreger der hoch ansteckenden Vogelgrippe (HPAI) festgestellt worden. Da auch der Landkreis Landsberg mit seinen großen Wasserflächen in den Wintermonaten regelmäßig Rastplatz für viele Zugvögel ist, besteht diesen Winter wieder die Gefahr eines Vogelgrippeausbruchs, teilt das Landratsamt in einer Pressemeldung mit.
„In Bayern wurde bislang jedoch noch kein Verdachtsfall gemeldet“, wird der Leiter des Veterinäramts Landsberg, Dr. Michael Veith, in einer Pressemeldung zitiert. Dennoch seien gerade (Hobby-) Geflügelhalter aufgefordert, ihre Tierhaltungen bei Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie der bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden und folgende grundsätzliche Verhaltensregeln zu beachten:
● (Hobby-) Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bislang noch nicht beim
Veterinär- beziehungsweise Landwirtschaftsamt gemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen und Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere unter der Telefonnummer 08191/129-1374 angeben. Auch Kleinsthaltungen seien unbedingt zu melden.
● Geflügelhalter sollten ihre Präventionsund Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Geflügelbetrieb (unter anderem Schutzkleidung, mögliche Reinigung und Desinfektion von Geräten und Gegenständen) überprüfen. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, um eine mögliche Verbreitung der Seuchenerreger zu vermeiden.
● Sobald der Ausbruch der Vogelgrippe bei Wildvögeln im Landkreis festgestellt wird, dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder ausschließlich im Stall oder in überdachten Volieren halten. Entsprechende Haltungseinrichtungen sollten bereits jetzt geplant werden, um sie im
Seuchenfall möglichst schnell umsetzen zu können.
Für die betroffenen Landkreise in Norddeutschland wurde die Aufstallung von Hausgeflügel bereits angeordnet, teilt das Landratsamt mit. Sperrgebiete und damit verbundene weitere Einschränkungen seien vorerst nicht festgelegt worden, da es sich in allen Fällen um Ausbrüche bei Wildvögeln handelt.
In der aktuellen Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) wird das Risiko laut Pressemeldung des Landratsamts für weitere Einträge des Geflügelpesterregers nach Deutschland sowie der Ausbreitung in der Wasservogelpopulation und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen im Laufe des bevorstehenden Winters als hoch eingestuft.