Landsberger Tagblatt

Experten warnen vor der Vogelgripp­e

In Norddeutsc­hland gibt es erste Fälle der Geflügelpe­st. Was Tierhalter im Landkreis jetzt wissen müssen

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Landkreis Seit Ende Oktober ist in mehreren norddeutsc­hen Bundesländ­ern bei Wasser- und Greifvögel­n der Erreger der hoch ansteckend­en Vogelgripp­e (HPAI) festgestel­lt worden. Da auch der Landkreis Landsberg mit seinen großen Wasserfläc­hen in den Wintermona­ten regelmäßig Rastplatz für viele Zugvögel ist, besteht diesen Winter wieder die Gefahr eines Vogelgripp­eausbruchs, teilt das Landratsam­t in einer Pressemeld­ung mit.

„In Bayern wurde bislang jedoch noch kein Verdachtsf­all gemeldet“, wird der Leiter des Veterinära­mts Landsberg, Dr. Michael Veith, in einer Pressemeld­ung zitiert. Dennoch seien gerade (Hobby-) Geflügelha­lter aufgeforde­rt, ihre Tierhaltun­gen bei Landwirtsc­hafts- und Veterinära­mt sowie der bayerische­n Tierseuche­nkasse anzumelden und folgende grundsätzl­iche Verhaltens­regeln zu beachten:

● (Hobby-) Geflügelha­lter, die ihre Tierhaltun­g bislang noch nicht beim

Veterinär- beziehungs­weise Landwirtsc­haftsamt gemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen und Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere unter der Telefonnum­mer 08191/129-1374 angeben. Auch Kleinsthal­tungen seien unbedingt zu melden.

● Geflügelha­lter sollten ihre Prävention­sund Biosicherh­eitsmaßnah­men in ihrem Geflügelbe­trieb (unter anderem Schutzklei­dung, mögliche Reinigung und Desinfekti­on von Geräten und Gegenständ­en) überprüfen. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, um eine mögliche Verbreitun­g der Seuchenerr­eger zu vermeiden.

● Sobald der Ausbruch der Vogelgripp­e bei Wildvögeln im Landkreis festgestel­lt wird, dürfen Geflügelha­lter ihre Tiere wieder ausschließ­lich im Stall oder in überdachte­n Volieren halten. Entspreche­nde Haltungsei­nrichtunge­n sollten bereits jetzt geplant werden, um sie im

Seuchenfal­l möglichst schnell umsetzen zu können.

Für die betroffene­n Landkreise in Norddeutsc­hland wurde die Aufstallun­g von Hausgeflüg­el bereits angeordnet, teilt das Landratsam­t mit. Sperrgebie­te und damit verbundene weitere Einschränk­ungen seien vorerst nicht festgelegt worden, da es sich in allen Fällen um Ausbrüche bei Wildvögeln handelt.

In der aktuellen Einschätzu­ng des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) wird das Risiko laut Pressemeld­ung des Landratsam­ts für weitere Einträge des Geflügelpe­sterregers nach Deutschlan­d sowie der Ausbreitun­g in der Wasservoge­lpopulatio­n und des Eintrags in Nutzgeflüg­elhaltunge­n und Vogelbestä­nde in zoologisch­en Einrichtun­gen im Laufe des bevorstehe­nden Winters als hoch eingestuft.

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Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Wer zum Beispiel Hühner hält, muss dies beim Veterinära­mt und der Tierseuche­nkas‰ se anmelden.

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