Lockerere Regeln für KitaKinder
München Trotz der Corona-Krise dürfen in Bayern alle Kleinkinder mit Schnupfen und Husten ohne Fieber ab Donnerstag auch ohne negatives Testergebnis in die Kindertagesstätten gehen. „Mit diesem Schritt tragen wir zum einen dem derzeit geringen Infektionsrisiko in den Kindertageseinrichtungen Rechnung“, sagte Sozialministerin Carolina Trautner (CSU). Zum anderen gehe es um die Familien. Für diese seien „Kitas besonders wichtig, um Familie und Beruf vereinbaren zu können.“Kinder hätten einen Anspruch auf Bildung, aber auch auf die soziale Bindung zu anderen Kindern und dem Erziehungspersonal.
Um in den Kitas dennoch die Ausbreitung des Virus unter Kontrolle zu behalten, müssen die Kinder vorerst wieder in festen Gruppen betreut werden. Weiterhin nicht in Kitas gehen dürfen alle kranken Kinder, die etwa Fieber, starken Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben. Nach einer solchen Erkrankung darf ein Kind erst wieder in die Einrichtung, wenn es mindestens 24 Stunden lang symptom- und fieberfrei ist und einen negativen Corona-Test oder ein Attest hat, das die Symptomfreiheit belegt.
Viereinhalb Jahre Haft lautete das Urteil gegen Halid S., der den tödlichen Faustschlag am Augsburger Königsplatz gesetzt hat. Vielen ist das zu wenig. Die Entscheidung des Augsburger Landgerichts lässt die Emotionen hochkochen. In unseren sozialen Medien wird das Urteil heftig diskutiert. Dabei gerät einiges durcheinander. Wir klären nochmals die wichtigsten Fragen.
Halid S. hat einen Menschen totgeschlagen. Warum wurde er nicht wegen Mordes verurteilt?
Mord ist laut Strafgesetzbuch die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die genau definierte „Mordmerkmale“aufweist. Das können unter anderem sein: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke oder die Verdeckung einer anderen Straftat. Keines dieser Mordmerkmale liegt im Fall Halid S. vor. Nur für Mord sieht das deutsche Recht eine lebenslange Haftstrafe vor.
Hätte der Täter wegen Totschlags verurteilt werden können?
Theoretisch ja. Die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne Vorliegen eines Mordmerkmals ist juristisch als Totschlag zu sehen. Meist liegt die Haftstrafe dafür bei fünf bis zu höchstens 15 Jahren. Der Knackpunkt im Kö-Prozess ist allerdings der Vorsatz. Bei Mord oder Totschlag muss dem Täter bewusst sein und er muss auch wollen, dass seine Tat zum Tod des Opfers führt. Nach allen vorliegenden Beweisen und Zeugenaussagen hatte Halid S. diesen Vorsatz nicht. Sein Faustschlag gegen Feuerwehrmann Roland S. war zwar wuchtig, die tödlichen Folgen aber
Verkettung unglücklicher Umstände. So hat es auch der Gutachter der Münchner Rechtsmedizin bewertet. Daher blieb den Richtern nichts anderes übrig, als den geständigen 17-Jährigen wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“zu verurteilen. In solchen Fällen führt der Täter die Körperverletzung vorsätzlich aus, den Tod des Opfers aber will er nicht verursachen.
Hätte die Strafe nicht auch bei „Körperverletzung mit Todesfolge“höher ausfallen können?
Doch. Das Strafgesetzbuch sieht in