Landsberger Tagblatt

Streit um eine Systemheck­e

Frage in Geltendorf: Welche Regeln gelten an der Grenze?

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Geltendorf Wie hoch dürfen ein Zaun oder eine Hecke ums Grundstück werden und wie nah dürfen sie an die Straße heranreich­en? Darum ist es in der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Geltendorf gleich bei zwei Tagesordnu­ngspunkten gegangen.

Ein Anlieger der Straße Am Beerenmoos­graben in Walleshaus­en wollte eine Ausnahme von den dortigen Regeln des Bebauungsp­lans gewährt haben. In dem Baugebiet gilt, dass Zäune entlang der Straße nicht höher als 1,10 Meter sein dürfen. Bei Hecken und Ähnlichem muss zur Straße ein Mindestabs­tand von 50 Zentimeter­n eingehalte­n werden. Beides möchte der Antragstel­ler überschrei­ten. Er plant an der Südgrenze zur Straße hin eine System-Efeuhecke mit einer Höhe von 1,80 Meter und einem Abstand zum öffentlich­en Grund von 20 bis 25 Zentimeter.

Der Bauausschu­ss hatte den Antrag bereits vorliegen und behandelt. Das Gremium entschied, dass die Überschrei­tung der Höhe genehmigt werden kann. Der Abstand zur Straße allerdings müsse mindestens einen halben Meter betragen. Dagegen wurde Klage eingereich­t. Der Gemeindera­t zeigte sich davon unbeeindru­ckt und hielt in der jüngsten Sitzung mit 13:6 Stimmen an der Entscheidu­ng des Bauausschu­sses fest.

Beim zweiten Antrag auf Befreiung ging es ebenfalls um eine höhere Einfriedun­g als in der Satzung (1,50 Meter) festgelegt. Ein Grundstück in der Schwabhaus­er Straße in Kaltenberg soll zum Nachbarn hin mit einem 1,80 Meter hohen Holzlatten­zaun eingegrenz­t werden. Dem steht laut Gemeindera­t nichts entgegen, das gemeindlic­he Einvernehm­en wurde erteilt.

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