Streit um eine Systemhecke
Frage in Geltendorf: Welche Regeln gelten an der Grenze?
Geltendorf Wie hoch dürfen ein Zaun oder eine Hecke ums Grundstück werden und wie nah dürfen sie an die Straße heranreichen? Darum ist es in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Geltendorf gleich bei zwei Tagesordnungspunkten gegangen.
Ein Anlieger der Straße Am Beerenmoosgraben in Walleshausen wollte eine Ausnahme von den dortigen Regeln des Bebauungsplans gewährt haben. In dem Baugebiet gilt, dass Zäune entlang der Straße nicht höher als 1,10 Meter sein dürfen. Bei Hecken und Ähnlichem muss zur Straße ein Mindestabstand von 50 Zentimetern eingehalten werden. Beides möchte der Antragsteller überschreiten. Er plant an der Südgrenze zur Straße hin eine System-Efeuhecke mit einer Höhe von 1,80 Meter und einem Abstand zum öffentlichen Grund von 20 bis 25 Zentimeter.
Der Bauausschuss hatte den Antrag bereits vorliegen und behandelt. Das Gremium entschied, dass die Überschreitung der Höhe genehmigt werden kann. Der Abstand zur Straße allerdings müsse mindestens einen halben Meter betragen. Dagegen wurde Klage eingereicht. Der Gemeinderat zeigte sich davon unbeeindruckt und hielt in der jüngsten Sitzung mit 13:6 Stimmen an der Entscheidung des Bauausschusses fest.
Beim zweiten Antrag auf Befreiung ging es ebenfalls um eine höhere Einfriedung als in der Satzung (1,50 Meter) festgelegt. Ein Grundstück in der Schwabhauser Straße in Kaltenberg soll zum Nachbarn hin mit einem 1,80 Meter hohen Holzlattenzaun eingegrenzt werden. Dem steht laut Gemeinderat nichts entgegen, das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.