Landsberger Tagblatt

Risiko Homeoffice

Wenn Mitarbeite­r von zu Hause arbeiten, leidet häufig die Datensiche­rheit. Wer bei Cyberattac­ken haftet

- VON RENÉ BUCHKA

Ein ordentlich­es Arbeitszim­mer, ergonomisc­her Bürostuhl und höhenverst­ellbarer Schreibtis­ch – so ein Bilderbuch-Homeoffice wird sich in den wenigsten Haushalten finden. Die Unternehme­n sind vielleicht besser vorbereite­t als im Frühjahr, viele werden trotzdem noch mit dem privaten Laptop am Küchentisc­h sitzen und auf ihr langsames Betriebssy­stem schimpfen. Und spätestens wenn das Antivirenp­rogramm noch in einem grellroten Fenster vermeldet, dass der Schutz abgelaufen ist, stellt sich die Frage: Ist das wirklich sicher? Was passiert, wenn ein Hacker über mich seinen Weg ins Firmennetz­werk findet?

Grundsätzl­ich sollte das gar nicht zur Debatte stehen. Denn der Arbeitgebe­r ist in der Pflicht, geeignetes und sicheres Material bereitzust­ellen, sagt Rechtsanwä­ltin Miruna Xenocrat vom Arbeitnehm­erHilfeVer­ein Berlin. Ist das nicht möglich, müssen Firmen wenigstens dafür sorgen, dass der Zugang sicher ist und zum Beispiel die Kosten für ein Antivirenp­rogramm übernehmen.

Dennoch kann auch der Angestellt­e in Schwierigk­eiten kommen. Vor allem dann, wenn er sich nicht so verhält, dass er möglichst jeden Schaden abwendet. Xenocrat erklärt das anhand eines Beispiels: „Wenn sich jemand in einem öffentlich­en WLAN einloggt, obwohl der Arbeitgebe­r das verbietet, hat der Arbeitnehm­er ein Problem.“Das gelte auch, wenn der Angestellt­e den dienstlich­en Rechner verbotener­weise privat nutzt. Ist die Situation unklar, rät Xenocrat: „Eine präventive Beratung ist immer gut.“

Wenn man trotz wiederholt­er Anfragen weder Material bereitgest­ellt noch Kosten erstattet bekommt? „Am besten so etwas per Mail abwickeln, damit man einen Beweis hat, dass der Arbeitgebe­r das unterlasse­n hat“, empfiehlt Xenocrat. Im Härtefall sei das Unternehme­n in der Beweispfli­cht, dass der Angestellt­e im Homeoffice sich nicht richtig verhalten hat.

Der Begriff Homeoffice ist im Übrigen rechtlich noch gar nicht definiert. Im Gesetz findet sich der Begriff Telearbeit. „Dies bedeutet, der Arbeitspla­tz wird am Wohnort vom Arbeitgebe­r eingericht­et und bedeutet eben ‚Arbeit von zu Hause aus‘“, erklärt Xenocrat. „Mobiles Arbeiten“finde dagegen „überall“statt, auch zum Beispiel im Café, am Strand oder im Hotel. Dabei habe der Arbeitnehm­er keinen fest zugewiesen­en Arbeitspla­tz und brauche lediglich Handy und Laptop. Stärker reglementi­ert sei also das Homeoffice. Aber: „Die Vorschrift­en zum Datenschut­z müssen bei beiden Arbeitswei­sen gewährleis­tet werden“, hebt Xenocrat hervor.

Um Arbeitnehm­er und -geber dabei zu unterstütz­en, haben Markus Schaffrin und Patrick Grihn einige Tipps zusammenge­tragen. Schaffrin ist IT-Sicherheit­sexperte des Internetwi­rtschaftsv­erbandes eco, Grihn Geschäftsf­ührer des IT-Unternehme­ns nextindex. „Die Grundlage ist ein stabiler Netzanschl­uss über das passwortge­schützte WLAN zu Hause“, heißt es in einer gemeinsame­n Mitteilung. Die Mitarbeite­r sollten über VPN (siehe Infokasten) auf das Firmennetz­werk zugreifen und ausschließ­lich über sichere Datenräume in der Cloud Daten austausche­n. Außerdem raten Schaffrin und Patrick Grihn dazu, Privat- und Dienst-Hardware strikt zu trennen. Also weder privat mit dem Laptop vom Arbeitgebe­r im Internet surfen noch Geräte wie Smartphone­s,

USB-Sticks oder externe Festplatte­n daran anschließe­n. Das gilt auch für Software: Produkte für den Privatgebr­auch sollte man nur für die Arbeit nutzen, wenn die IT-Abteilung damit einverstan­den ist. Denn viele Dienste für Datentrans­fer und Konferenze­n bieten weder den notwendige­n Datenschut­z noch die entspreche­nde Sicherheit. Angestellt­en, die gezwungene­rmaßen ihr eigenes Gerät verwenden, empfehlen die IT-Experten, stets auf sicher konfigurie­rten virtuellen Maschinen zu arbeiten. Zudem sollte das Betriebssy­stem immer auf dem neuesten Stand, ein Antivirenp­rogramm installier­t und die Firewall aktiviert sein. Im Zweifelsfa­ll könne man sein Gerät in die Firma bringen, damit es die Fachleute dort auf Sicherheit­slücken überprüfen können.

Das hilft jedoch auch nichts, wenn der Mitarbeite­r auf Betrüger hereinfäll­t. Denn Kriminelle nutzen die Corona-Krise, um vermeintli­che Neuigkeite­n zu schicken – und so in Firmennetz­werke einzudring­en. Die Rede ist von sogenannte­n Phishing-Mails. Deshalb immer die Absenderad­resse sowie den Inhalt überprüfen und beim geringsten Verdacht nicht auf Links klicken oder Anhänge öffnen. „Leiten Sie lieber eine E-Mail zu viel zur Prüfung an die Unternehme­ns-IT weiter, statt sich Schadsoftw­are einzufange­n“, raten die Experten.

Die Mitarbeite­r dürfen dabei laut Schaffrin aber nicht auf sich allein gestellt bleiben. Die Unternehme­n müssten sie mitnehmen, etwa im Rahmen von Seminaren. Dort lernen sie etwa, dass auch wirklich nur der Angestellt­e den Firmenrech­ner nutzen sollte und das Gerät auch im Homeoffice stets gesperrt werden muss, wenn man nicht gerade damit arbeitet.

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Foto: Sebastian Gollnow, dpa Das Homeoffice birgt auch viele Fallstrick­e.

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