Landsberger Tagblatt

Wenig Kontrolle von Thai‰König

Gutachten zeigt Grenzen der Regierung

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Berlin/Tutzing Die Bundesregi­erung hat nur sehr begrenzte Möglichkei­ten, die Aufenthalt­e des thailändis­chen Königs in Bayern zu kontrollie­ren und mögliche Rechtsvers­töße zu ahnden. Das geht aus einem Gutachten der Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag von Linken-Abgeordnet­en hervor. Auch wenn die Aufenthalt­e des Monarchen Maha Vajiralong­korn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsober­haupt und nicht als „Privatpers­on“.

„Als solcher genießt der Monarch im Ausland gewohnheit­srechtlich die vollständi­ge funktional­e und persönlich­e Immunität, weil er in seiner Person die „Würde des Staates“repräsenti­ert“, schreiben die Gutachter. „Hoheitlich­e (Zwangs-)Maßnahmen (z. B. Telefonübe­rwachung, Quarantäne, Bußgelder etc.) gegenüber amtierende­n ausländisc­hen Staatsober­häuptern, die sich in Deutschlan­d aufhalten, sind völkerrech­tlich unzulässig.“Allerdings sei als „ultima ratio“eine Ausweisung des Königs bei Rechtsvers­tößen möglich. Bundesauße­nminister Heiko Maas hatte dem König mit Konsequenz­en für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalt­en in Bayern rechtswidr­iges Verhalten festgestel­lt werde. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Er verbringt viel Zeit in Bayern, besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberge­r See und hielt sich auch während des Lockdowns im Frühjahr trotz Beherbergu­ngsverbots zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirc­hen auf. Die Linke fordert nun, dem König den Aufenthalt in Deutschlan­d zu verweigern.

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