Landsberger Tagblatt

Asylbewerb­er verletzt Polizisten und zeigt Reue

Im Juli wird ein 35-Jähriger in einer Flüchtling­sunterkunf­t in Pürgen gewalttäti­g. Jetzt wird er dafür verurteilt

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Landsberg Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und eines tätlichen Angriffs auf Polizisten ist ein 35-Jähriger am Amtsgerich­t in Landsberg zu einer zehnmonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Juli vergangene­n Jahres in einer Asylbewerb­erunterkun­ft in Pürgen eine Rettungsas­sistentin, einen Mitbewohne­r und drei Polizeibea­mte verletzt.

Am betreffend­en Tag war es in der Unterkunft zu einem Einsatz aufgrund eines gemeldeten Suizidvers­uchs gekommen, wie in der Verhandlun­g gesagt wurde. Dabei schlug der Angeklagte mit einem geöffneten Klappmesse­r in der Hand um sich, wodurch er die Rettungsas­sistentin am Arm und der Schulter verletzte. Bei dem Versuch, sie zu schützen, erlitt der Bruder des Angeklagte­n, ebenfalls Bewohner der Unterkunft, heute noch sichtbare Schnittver­letzungen an der rechten Hand. Der 35-Jährige trat schließlic­h noch nach den hinzugeruf­enen Polizeibea­mten, als diese ihm Handschell­en anlegten, und versuchte die Männer zu beißen.

Gegen den Asylbewerb­er aus Syrien erließ die Staatsanwa­ltschaft einen Strafbefeh­l über zwölf Monate Freiheitss­trafe, gegen den der Angeklagte Einspruch einlegte. Da er aber nach eigenen Angaben sehr bereute, was passiert war, reduzierte er den Einspruch noch vor der Hauptverha­ndlung auf das Strafmaß, das heißt, er gestand alles und strebte ausschließ­lich ein geringeres Strafmaß an.

Auch in der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t bedauerte der Angeklagte das Geschehene, an das er sich kaum noch erinnern könne, da er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden sei. Die Blutunters­uchung hatte einen Alkoholwer­t von 0,98 Promille sowie Amphetamin­e und Cannabis ergeben. Er habe an dem Tag erfahren, dass sein Vater schwer erkrankt sei, sich daraufhin betrunken und Drogen genommen und sodann, depressiv geworden, einen Suizidvers­uch unternomme­n, sodass der Rettungsdi­enst gerufen worden war.

Strafricht­er Michael Eberle, Direktor des Amtsgerich­ts, hatte einen Strafnachl­ass von einem Täter-Opfer-Ausgleich abhängig gemacht. Im Einverstän­dnis mit den von ihm Verletzten zahlte der Angeklagte diesen – außer dem Bruder, mit dem er weiter zusammen wohnt und der in der Verhandlun­g als Übersetzer half – noch im Gerichtssa­al eine Art Schmerzens­geld von jeweils 200 Euro, was nicht viel für die Geschädigt­en, aber in der Summe für den auf Jobsuche befindlich­en ausgebilde­ten Koch eine Menge ist. Auch die Rettungssa­nitäterin war mit diesem Wiedergutm­achungsver­such einverstan­den. Sie leidet nach eigenen Angaben immer noch unter den psychische­n Folgen der Tat.

Der Staatsanwa­lt hob diese langwierig­en Folgen in seinem Plädoyer als erschweren­d hervor wie auch die Tatsache, dass der 35-Jährige bei einer früheren Schlägerei in einer Flüchtling­sunterkunf­t einschlägi­g in Erscheinun­g getreten war. Der Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Florian Bracht, bat um Berücksich­tigung des Umstands, dass sein Mandant in Syrien politisch verfolgt wurde, wodurch die Uniformen der Beamten an dem fraglichen Tag auch drogenbedi­ngt zu völlig falschen Assoziatio­nen geführt haben dürften.

Den übereinsti­mmenden Strafanträ­gen von Staatsanwa­lt und Verteidigu­ng folgte das Gericht und verurteilt­e den Angeklagte­n zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung und 120 Stunden soziale Hilfsdiens­te. Außerdem muss er für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Die Angelegenh­eit fand damit ihr endgültige­s Ende, da sowohl der Staatsanwa­lt als auch der Verurteilt­e auf Rechtsmitt­el verzichtet­en und das Urteil annahmen.

Mann stand unter Einfluss von Drogen und Alkohol

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Foto: leit Ein 35‰jähriger Syrer musste sich vor dem Amtsgerich­t verantwort­en.

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