Wo gilt die neue Maskenpflicht?
Ab Montag müssen in Läden, Bussen und Straßenbahnen FFP2-Masken getragen werden. Wir erklären, ob das nun auch an Haltestellen, auf Parkplätzen oder in Fernverkehrszügen nötig ist
München det werden. Dennoch gilt in Gottesdiensten weiterhin eine Maskenpflicht – Alltagsmasken, die bisher schon getragen wurden, reichen dabei aber nach wie vor aus. Das Bistum Augsburg empfiehlt in seinem Infektionsschutzkonzept allerdings allen Gottesdienstteilnehmern dringend, FFP2-Masken zu tragen.
Darf man auch FFP2-Masken mit einem Ventil tragen? Schließlich fällt das Atmen damit leichter.
FFP2-Masken mit Ventil werden vom bayerischen Gesundheitsministerium als nicht geeignet betrachtet und sollen der Behörde zufolge nicht getragen werden. „Damit können andere Menschen nicht ausreichend geschützt werden, da Aerosole des Trägers nach außen dringen“, sagt ein Sprecher des Ministeriums im Gespräch mit unserer Redaktion. FFP2-Masken ohne Ventil indes schützen sowohl den Träger selbst als auch andere. „FFP2-Masken mit Auslassventil sind angenehmer zu tragen, der Atemwiderstand ist geringer als bei Masken ohne Ventil“, erklärt Prof. Dr. Clemens Wendtner, Chefarzt an der München Klinik Schwabing. Aber auch er warnt: „Das Problem ist, dass durch das Ventil die ausgeatmete Luft ungefiltert in die Umgebung geht.“
Erfüllt auch der Träger einer KN95oder N95-Maske die ab Montag geltende FFP2-Masken-Pflicht?
Ja, auch diese Masken können künftig verwendet werden. „Auch derjenige, der eine Maske mit einem vergleichbaren Schutzstandard trägt, kommt der Pflicht nach“, teilt das Ministerium mit. „KN 95 und N95-Masken weisen eine solche Gleichwertigkeit auf.“