Kleinkind starb nach Schlägen
Prozess: Freund der Mutter soll Buben, 3, getötet haben
Augsburg Es ist Oktober 2019. Rettungskräfte eilen zu einer Wohnung in Dillingen. Dort finden sie einen verletzten Dreijährigen, sie kämpfen um sein Leben – vergeblich. Einige Stunden später stirbt der Bub im Augsburger Kinderklinikum.
Gegen den damaligen Freund der Mutter begann am Donnerstag der Prozess vor dem Augsburger Landgericht. Der damals 23-Jährige war laut Staatsanwaltschaft allein mit dem Jungen und seiner kleinen Schwester in der Wohnung und soll Schuld am Tod des Kindes haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Mann mindestens zwei Mal dem Dreijährigen mit der Faust in die Magengegend geschlagen, zudem habe er den Buben gepackt, hochgehoben und übermäßig geschüttelt. Totschlag in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den heute 24-Jährigen.
Der wiederum schwieg sich am ersten Verhandlungstag über jenen Nachmittag im Oktober 2019 komplett aus. Der Angeklagte mache zum momentanen Zeitpunkt keine Angaben, erklärten seine Rechtsanwälte Felix Dimpfl und Johannes Römer dem Gericht. Nach nur 20 Minuten wurde der erste Prozesstag damit unterbrochen. Insgesamt hat das Landgericht 15 Verhandlungstage anberaumt.
Die Flut an Fragen ebbt nicht ab. Seit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr verkündet hat, tauchen immer mehr Detailaspekte auf, die die Menschen umtreiben. Wir beantworten weitere wichtige Fragen zur künftigen FFP2-Maskenpflicht.
Gilt die Maskenpflicht auch bereits an den Bus- und Straßenbahnhaltestellen?
Ja. Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums gilt die Maskenpflicht – wie bisher – auch in den zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden Einrichtungen, etwa an Haltestellen. Auch dort müssen also ab kommendem Montag FFP2-Masken getragen werden.
Müssen die FFP2-Masken auch in Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn getragen werden?
Die FFP2-Masken müssen nur in Zügen des Nahverkehrs getragen werden, wie ein Ministeriumssprecher mitteilt. „In Zügen des Fernverkehrs gilt diese Pflicht nicht“, fährt er fort.
Muss die FFP2-Maske nur in den Verkaufsräumen benutzt werden, oder auch auf den Parkplätzen vor den Supermärkten?
„Überall da, wo bisher im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, ist künftig eine FFP2-Maske zu tragen“, erklärt der Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das bedeutet, dass die Masken in den Verauf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen verwendet werden müssen.
Gilt die Verpflichtung eigentlich auch für Schwangere?
Eine spezielle Ausnahme für Schwangere sei derzeit nicht vorgesehen, teilt das Gesundheitsministerium mit. „Der besondere Schutz von Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder spricht in der Regel für die regelmäßig kurzzeitige Verwendung von FFP2-Masken in Risikokonstellationen“, sagt der Ministeriumssprecher.
Müssen die FFP2-Masken künftig auch im Gottesdienst getragen werden?
Nein, in der Kirche müssen die FFP2-Schutzmasken nicht verwenkaufsräumen,