Landsberger Tagblatt

Kleinkind starb nach Schlägen

Prozess: Freund der Mutter soll Buben, 3, getötet haben

- VON JONATHAN MAYER UND MICHAEL SIEGEL

Augsburg Es ist Oktober 2019. Rettungskr­äfte eilen zu einer Wohnung in Dillingen. Dort finden sie einen verletzten Dreijährig­en, sie kämpfen um sein Leben – vergeblich. Einige Stunden später stirbt der Bub im Augsburger Kinderklin­ikum.

Gegen den damaligen Freund der Mutter begann am Donnerstag der Prozess vor dem Augsburger Landgerich­t. Der damals 23-Jährige war laut Staatsanwa­ltschaft allein mit dem Jungen und seiner kleinen Schwester in der Wohnung und soll Schuld am Tod des Kindes haben. Aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft hat der Mann mindestens zwei Mal dem Dreijährig­en mit der Faust in die Magengegen­d geschlagen, zudem habe er den Buben gepackt, hochgehobe­n und übermäßig geschüttel­t. Totschlag in Tateinheit mit Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen lautet der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft gegen den heute 24-Jährigen.

Der wiederum schwieg sich am ersten Verhandlun­gstag über jenen Nachmittag im Oktober 2019 komplett aus. Der Angeklagte mache zum momentanen Zeitpunkt keine Angaben, erklärten seine Rechtsanwä­lte Felix Dimpfl und Johannes Römer dem Gericht. Nach nur 20 Minuten wurde der erste Prozesstag damit unterbroch­en. Insgesamt hat das Landgerich­t 15 Verhandlun­gstage anberaumt.

Die Flut an Fragen ebbt nicht ab. Seit Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder am Dienstag eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Geschäften und im öffentlich­en Nahverkehr verkündet hat, tauchen immer mehr Detailaspe­kte auf, die die Menschen umtreiben. Wir beantworte­n weitere wichtige Fragen zur künftigen FFP2-Maskenpfli­cht.

Gilt die Maskenpfli­cht auch bereits an den Bus- und Straßenbah­nhaltestel­len?

Ja. Nach Angaben des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums gilt die Maskenpfli­cht – wie bisher – auch in den zum öffentlich­en Personenna­hverkehr gehörenden Einrichtun­gen, etwa an Haltestell­en. Auch dort müssen also ab kommendem Montag FFP2-Masken getragen werden.

Müssen die FFP2-Masken auch in Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn getragen werden?

Die FFP2-Masken müssen nur in Zügen des Nahverkehr­s getragen werden, wie ein Ministeriu­mssprecher mitteilt. „In Zügen des Fernverkeh­rs gilt diese Pflicht nicht“, fährt er fort.

Muss die FFP2-Maske nur in den Verkaufsrä­umen benutzt werden, oder auch auf den Parkplätze­n vor den Supermärkt­en?

„Überall da, wo bisher im Einzelhand­el eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, ist künftig eine FFP2-Maske zu tragen“, erklärt der Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums. Das bedeutet, dass die Masken in den Verauf dem Verkaufsge­lände, in den Eingangs- und Wartefläch­en vor den Verkaufsrä­umen und auf den zugehörige­n Parkplätze­n verwendet werden müssen.

Gilt die Verpflicht­ung eigentlich auch für Schwangere?

Eine spezielle Ausnahme für Schwangere sei derzeit nicht vorgesehen, teilt das Gesundheit­sministeri­um mit. „Der besondere Schutz von Schwangere­n und ihrer ungeborene­n Kinder spricht in der Regel für die regelmäßig kurzzeitig­e Verwendung von FFP2-Masken in Risikokons­tellatione­n“, sagt der Ministeriu­mssprecher.

Müssen die FFP2-Masken künftig auch im Gottesdien­st getragen werden?

Nein, in der Kirche müssen die FFP2-Schutzmask­en nicht verwenkauf­sräumen,

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