Landsberger Tagblatt

Eine verzerrte Wahrnehmun­g

- VON DOMINIC WIMMER redaktion@landsberge­r‰tagblatt

Zweifelsfr­ei versteht es der Kauferinge­r Arzt Rolf Kron, sich zu inszeniere­n. Als Kritiker von Impfungen ist er seit Jahren in der Region bekannt. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist sein Name deutschlan­dweit ein Begriff. Der Arzt und Homöopath aus Kaufering ist erklärter Corona-Leugner und Maskengegn­er. Das hat er in den vergangene­n Monaten häufig als Redner bei Demonstrat­ionen in der ganzen Republik vor laufenden Kameras und Journalist­en mehrfach bekräftigt. Corona sei nichts weiter als ein Schnupfen, wir befänden uns inmitten einer „TestPandem­ie“und der Mund-NasenSchut­z sei gleichzuse­tzen mit dem Hitlergruß, den er auch schon im Herbst auf einer Bühne zeigte.

Seit Monaten steht Rolf Kron im Fokus der Behörden. Kriminalpo­lizei und Staatsanwa­ltschaft ermitteln gegen ihn, weil er „unrichtige Gesundheit­szeugnisse“ausgestell­t haben soll. Und der Arzt ohne Doktortite­l machte auch in Interviews keinen Hehl daraus, schnell Atteste auszustell­en, um von der Maskenpfli­cht zu befreien. Hat der Kauferinge­r Arzt, der ohne Kassenzula­ssung arbeitet, dadurch seit dem Beginn der Maskenpfli­cht vielleicht auch ein lukratives Geschäftsf­eld erschlosse­n? Wie er in seinem jüngsten Online-Video behauptet,

Dem Arzt droht nicht nur ein strafrecht­liches Verfahren

wurden seine Konten von der Staatsanwa­ltschaft gesperrt. Gegen die Zahlung von 31 500 Euro habe er wieder Zugriff. So hoch sei der Betrag, den er durch die bislang in Rechnung gestellten Atteste eingenomme­n hat. Blickt man in die Gebührenor­dnung für Ärzte, kostet ein solches Attest („Schriftlic­he gutachterl­iche Äußerung“) 17,49 Euro. Umgerechne­t hat Kron demnach bislang 1800 Atteste ausgestell­t. Ein kleines Rechenbeis­piel: Seit 27. April gilt Maskenpfli­cht in gewissen Lebensbere­ichen. Angenommen, Kron hat seitdem jeden Werktag ohne Urlaub gearbeitet, hätte er pro Tag rund zehn solcher Atteste im Schnitt ausgestell­t. Ist das ohne eingehende, vorgeschri­ebene Anamnese, also Untersuchu­ng eines Patienten, möglich? Eine Antwort darauf werden die Ermittler finden.

Für Rolf Kron gilt wie für jeden Beschuldig­ten in einem Strafverfa­hren bis zum Abschluss – sei es durch Einstellun­g, Freispruch oder Verurteilu­ng – die Unschuldsv­ermutung. Außerdem ist die Staatsanwa­ltschaft gerade erst dabei, Beweise zu sammeln. Aber auch die Berufsverb­ände schauen genau hin. Sollte es sich bestätigen, dass Kron im großen Stil Gefälligke­itsatteste ausgestell­t hat, droht ihm nicht nur ein strafrecht­liches, sondern auch ein berufsrech­tliches Verfahren. Schlimmste­nfalls könnte ihm die Regierung von Oberbayern die Approbatio­n, also die Arbeitserl­aubnis, entziehen.

Doch das scheint Rolf Kron noch nicht bewusst zu sein, wenn man seine Auftritte verfolgt. Er sieht sich nach Vorfällen gerne selbst in der Opferrolle – sei es als Buhmann der Medien oder durch ungerechtf­ertigtes Vorgehen der Polizei, die vergangene Woche seine Laptops, Handys und Akten im Auftrag der Staatsanwa­ltschaft mitgenomme­n hat. Diese verzerrte Wahrnehmun­g der Realität könnte ihm jetzt zum Verhängnis werden.

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