Landsberger Tagblatt

Geldstrafe für Flaschenwu­rf

Ein Mann will ohne Maske in einer Tankstelle einkaufen. Weil er nicht bedient wird, verletzt er eine Verkäuferi­n

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Landsberg Bereits Ende Juli galt die Maskenpfli­cht beim Einkaufen. Ein 30-Jähriger, der seinerzeit ohne Mund-Nasen-Schutz in einer Tankstelle im südlichen Landkreis eine Flasche Wasser kaufen wollte, wurde deswegen nicht bedient. Aus Ärger warf er die Flasche auf die Verkäuferi­n und verletzte sie. Deswegen musste er sich jetzt vor Gericht in Landsberg verantwort­en.

Der 29. Juli 2020 sei ein heißer Tag gewesen. Er habe nach der Arbeit in Landsberg großen Durst verspürt und sei auf dem Heimweg von der B17 abgefahren, um in der Tankstelle eine Flasche Mineralwas­ser zu kaufen. Als der 30-Jährige aus dem Nachbarlan­dkreis Weilheim-Schongau ohne Maske den Tankstelle­n-Shop betrat, wurde er von der Verkäuferi­n mit einem resoluten „Raus, Leute ohne Maske bedienen wir nicht“aufgeforde­rt, sofort kehrtzumac­hen.

Trotzdem habe er sich aus dem Kühlschran­k eine Kunststoff­flasche mit Wasser geschnappt und diese in seiner momentanen Verärgerun­g über den Tresen hinweg gegen einen Arm der Verkäuferi­n „geknallt“,

sagte der Angeklagte. Der Wurf oder Stoß soll aus dem Handgelenk heraus, nicht von oben herab, erfolgt sein. Der 30-Jährige sagte, dass er die Frau weder treffen noch verletzen wollte. Er sei keineswegs ein Maskenmuff­el, wie man vielleicht annehmen könnte. Den Mund-Nasen-Schutz habe er am Arbeitspla­tz vergessen. Im Auto, das nicht ihm gehörte, war dergleiche­n nicht zu finden.

Aber auch für einen solchen Fall hätte der Angeklagte Vorsorge treffen müssen, sagte Richter Michael Eberle. Er tadelte den Mann für sein rechtswidr­iges Verhalten, dessen er sich möglicherw­eise nicht bewusst war. Fakt sei, dass ein Bedienen ohne Maske eine Ordnungswi­drigkeit gewesen wäre. Und für die Verkäuferi­n im schlimmste­n Fall mit einem Rauswurf hätte enden können.

Der Angeklagte führte hingegen sein T-Shirt als möglichen Rettungsan­ker vor einer Bestrafung ins Feld. Ein solches habe er getragen – und sich damit geschützt. Sein Hinweis, dass andere Leute beim Einkauf zum Beispiel den Schal als „Schutz“benutzen würden, half dem Mann aber nicht weiter. Denn Videoaufna­hmen aus dem Verkaufsra­um zeigten, dass das T-Shirt bei ihm mitunter verrutscht war. Verteidige­r Rechtsanwa­lt Bernd Plischke und sein Mandant zogen schließlic­h den Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurück. Demnach blieb es bei einer Geldstrafe von 1600 Euro wegen Körperverl­etzung.

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Foto: Weigel/dpa Der Angeklagte wollte sich mit einer Fla‰ sche Wasser erfrischen.

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