Unmut wegen des Pflegebonus
Ein Mitarbeiter einer Einrichtung klagt über die ungleiche Behandlung bei der Auszahlung
Landkreis Es sollte eine Anerkennung für die von Pflegekräften geleistete Arbeit während des Lockdowns sein: der Corona-Bonus des Freistaats. Die Entscheidung, wer die 500 Euro überwiesen bekommt und wer nicht, sei aber nicht transparent und gerecht erfolgt, beklagt ein Mitarbeiter einer Einrichtung im Landkreis Landsberg, die sich um Menschen mit Behinderung kümmert.
Ihm werde die Auszahlung des Bonus verweigert, teilte ihm das Landesamt für Pflege nach mehreren Telefonaten und einem Schriftwechsel kürzlich mit. „Wenn ich keinen Anspruch darauf habe, ist das völlig in Ordnung. Was mich ärgert ist, dass meine Kollegen und ich im Mai eine gleichlautende Bescheinigung eingereicht haben und nur von mir ein weiterer Nachweis verlangt wurde, die Kollegen das Geld im Juni und Juli aber erhielten.“Seinen Namen und den seines Arbeitgebers – beides ist der Redaktion bekannt – möchte er nicht in der
Zeitung lesen. „Ich will nicht, dass es negative Auswirkungen für meine Kollegen hat, aber auf die Ungleichbehandlung aufmerksam machen.“
Das Bayerische Gesundheitsministerium verweist auf Nachfrage des Landsberger Tagblatts darauf, dass es auch innerhalb einer Einrichtung sein könne, dass ein Teil der Mitarbeiter den Bonus erhalten habe und der andere nicht. Die Regeln seien in einer Richtlinie festgeschrieben. Ein Sprecher des Ministeriums sagt zu dem konkreten Fall: „Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch, weil er nicht im Wohnheim oder anderen Wohnformen pflegerisch tätig ist.“
Eine Begründung, die der Betroffene akzeptiert. Doch aus der allgemein gehaltenen Bescheinigung des Arbeitgebers sei auch bei den Kollegen nicht ersichtlich gewesen, ob diese während des Lockdowns Menschen mit Behinderung betreut hätten, und trotzdem sei gezahlt worden, beklagt er. Vom Pressesprecher des Gesundheitsministeriums heißt es dazu: „Es wurden rund 350 000 Anträge gestellt. Diese wurden bis Ende Dezember abgearbeitet. Um eine derart große Anzahl in dieser Zeit bewältigen zu können, ist es erforderlich, das Verfahren so weit als möglich zu automatisieren.“Automatisiert bedeute in dem Zusammenhang, dass zwar eine Prüfung erfolgt sei, ob ein Anspruch bestehe,
Wer keinen Anspruch hat, muss das Geld zurückzahlen
aber nicht im Detail. „Es kann aber dazu führen, dass unrichtige oder ungenaue Angaben eine falsche Auslegung bewirkt haben.“
Sollte der Bonus zu Unrecht ausgezahlt worden sein, müsse dieser zurückerstattet werden, informierte der Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums.