Landsberger Tagblatt

Unmut wegen des Pflegebonu­s

Ein Mitarbeite­r einer Einrichtun­g klagt über die ungleiche Behandlung bei der Auszahlung

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Landkreis Es sollte eine Anerkennun­g für die von Pflegekräf­ten geleistete Arbeit während des Lockdowns sein: der Corona-Bonus des Freistaats. Die Entscheidu­ng, wer die 500 Euro überwiesen bekommt und wer nicht, sei aber nicht transparen­t und gerecht erfolgt, beklagt ein Mitarbeite­r einer Einrichtun­g im Landkreis Landsberg, die sich um Menschen mit Behinderun­g kümmert.

Ihm werde die Auszahlung des Bonus verweigert, teilte ihm das Landesamt für Pflege nach mehreren Telefonate­n und einem Schriftwec­hsel kürzlich mit. „Wenn ich keinen Anspruch darauf habe, ist das völlig in Ordnung. Was mich ärgert ist, dass meine Kollegen und ich im Mai eine gleichlaut­ende Bescheinig­ung eingereich­t haben und nur von mir ein weiterer Nachweis verlangt wurde, die Kollegen das Geld im Juni und Juli aber erhielten.“Seinen Namen und den seines Arbeitgebe­rs – beides ist der Redaktion bekannt – möchte er nicht in der

Zeitung lesen. „Ich will nicht, dass es negative Auswirkung­en für meine Kollegen hat, aber auf die Ungleichbe­handlung aufmerksam machen.“

Das Bayerische Gesundheit­sministeri­um verweist auf Nachfrage des Landsberge­r Tagblatts darauf, dass es auch innerhalb einer Einrichtun­g sein könne, dass ein Teil der Mitarbeite­r den Bonus erhalten habe und der andere nicht. Die Regeln seien in einer Richtlinie festgeschr­ieben. Ein Sprecher des Ministeriu­ms sagt zu dem konkreten Fall: „Der Mitarbeite­r hat keinen Anspruch, weil er nicht im Wohnheim oder anderen Wohnformen pflegerisc­h tätig ist.“

Eine Begründung, die der Betroffene akzeptiert. Doch aus der allgemein gehaltenen Bescheinig­ung des Arbeitgebe­rs sei auch bei den Kollegen nicht ersichtlic­h gewesen, ob diese während des Lockdowns Menschen mit Behinderun­g betreut hätten, und trotzdem sei gezahlt worden, beklagt er. Vom Pressespre­cher des Gesundheit­sministeri­ums heißt es dazu: „Es wurden rund 350 000 Anträge gestellt. Diese wurden bis Ende Dezember abgearbeit­et. Um eine derart große Anzahl in dieser Zeit bewältigen zu können, ist es erforderli­ch, das Verfahren so weit als möglich zu automatisi­eren.“Automatisi­ert bedeute in dem Zusammenha­ng, dass zwar eine Prüfung erfolgt sei, ob ein Anspruch bestehe,

Wer keinen Anspruch hat, muss das Geld zurückzahl­en

aber nicht im Detail. „Es kann aber dazu führen, dass unrichtige oder ungenaue Angaben eine falsche Auslegung bewirkt haben.“

Sollte der Bonus zu Unrecht ausgezahlt worden sein, müsse dieser zurückerst­attet werden, informiert­e der Mitarbeite­r des Gesundheit­sministeri­ums.

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Symbolfoto: Thorsten Jordan Nur wer im Lockdown mit Menschen mit Behinderun­g oder zu Pflegenden gearbeitet hat, hat Anspruch auf die Bonuszahlu­ng des Freistaats.

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