Landsberger Tagblatt

Alkohol bleibt lokal verboten

Kommunen müssen entscheide­n, wo genau

- VON ULI BACHMEIER

München Trotz der Aufhebung des generellen Alkoholver­bots in der Öffentlich­keit durch den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of hält die Staatsregi­erung daran fest, dass es keine „Partys to go“auf öffentlich­en Plätzen geben soll. Wo genau ein Alkoholver­bot gilt, müssen jetzt Städte und Gemeinden entscheide­n. Alle anderen bayerische­n CoronaRege­ln ließ das Kabinett in München am Mittwoch – bis auf einige kleinere Ergänzunge­n – unveränder­t. Sie gelten allerdings, wie am Vortag bei der Ministerpr­äsidentenk­onferenz vereinbart, bis einschließ­lich 14. Februar.

Der Verwaltung­sgerichtsh­of hatte das bayernweit­e Alkoholver­bot im öffentlich­en Raum am Dienstag aus rechtliche­n Gründen außer Vollzug gesetzt. Das Infektions­schutzgese­tz des Bundes, so stellten die Richter fest, sehe Alkoholver­bote nur an konkret bestimmten öffentlich­en Plätzen vor. Die Anordnung eines Alkoholver­bots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschrei­te somit die Verordnung­sermächtig­ung des Bundesgese­tzgebers. Trotzdem hält die Staatsregi­erung daran fest, dass der Konsum von Alkohol „auf möglichst allen öffentlich­en Plätzen“verboten bleibt, „an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergeh­end aufhalten“. Nun sollen die Kommunen festlegen, an welchen Orten das in ihrem Stadt- oder Gemeindege­biet gilt.

Die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen, gilt laut Kabinett nun auch für die Mitarbeite­r in Alten- und Pflegeheim­en, Seniorenre­sidenzen und in Einrichtun­gen für Behinderte, sobald sie mit den Bewohnern in Kontakt kommen. Auch Gottesdien­stbesucher müssen ab jetzt FFP2-Masken tragen. Gelockert werden die Vorschrift­en für Bibliothek­en und Archive. Ähnlich wie im Einzelhand­el ist die Abholung vorbestell­ter Ware unter Einhaltung der Hygienevor­schriften möglich.

Den Schülern der Abschlussk­lassen in Gymnasien, Fach- und Berufsschu­len stellt die Staatsregi­erung eine frühere Rückkehr in die Schulen in Aussicht. „Wenn es das Infektions­geschehen zulässt“, könne dort bereits ab dem 1. Februar wieder mit Wechselunt­erricht begonnen werden.

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