Landsberger Tagblatt

Urteil gegen die Feuerteufe­l?

Im Prozess um die Stadelbrän­de geht es heute in Augsburg weiter

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Landkreis Vor fast genau einem Jahr wurde den mutmaßlich­en Feuerteufe­ln vom Lechrain das Handwerk gelegt. Nach einer mehrere Wochen andauernde­n Brandserie im südlichen Landkreis Landsberg nahm die Polizei damals zwei junge Männer fest. Heute findet vor dem Landgerich­t Augsburg der zweite Prozesstag gegen die inzwischen 25 und 26 Jahre alten Männer statt, die beide aus der Region stammen und reihenweis­e Feldstadel angezündet haben sollen. Fällt am heutigen Montag sogar schon das Urteil?

Vieles deutet auf einen kurzen Prozess hin. Das machte jedenfalls Richter Christian Grimmeisen am Ende des ersten Verhandlun­gstags klar. Vor knapp zwei Wochen gab es beim Prozessauf­takt von den beiden Angeklagte­n nicht viel zu hören. Nachdem Staatsanwa­lt Stefan Konrad die Anklage verlesen hatte, baten die drei Verteidige­r Gericht und Staatsanwa­ltschaft um ein Rechtsgesp­räch. Bis in die Mittagsstu­nden wurde hinter verschloss­enen Türen verhandelt.

Danach stand fest, welche Freiheitss­trafe die Angeklagte­n bei einem Geständnis, das auch erfolgte, in etwa erwartet: Der 25-Jährige muss mit einer Haftstrafe zwischen drei und vier Jahren rechnen. Die Strafkamme­r stellte dem mitangekla­gten 26-Jährigen eine Haftstrafe von rund zwei Jahren in Aussicht, die eventuell sogar zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Der 25-Jährige, bis zu seiner Festnahme Soldat bei der Bundeswehr, hatte gestanden, alle Feuer gelegt zu haben. Sein Freund gab zu, bei sechs Bränden dabei gewesen zu sein. Jedoch könne er sich nicht mehr erinnern, wer der Fahrer gewesen sei, als sie mit dem Auto zu den einzelnen Tatorten fuhren. Über das Motiv wurde nichts bekannt. Die beiden Angeklagte­n kennen sich von ihrer gemeinsame­n Zeit bei der Bundeswehr.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft den beiden Männern gemeinscha­ftliche Brandstift­ung in neun Fällen vor, davon in vier Fällen zusammentr­effend mit gemeinscha­ftlicher Sachbeschä­digung. Des Weiteren wird ihnen versuchte gemeinscha­ftliche Brandstift­ung in einem Fall und gemeinscha­ftliche Sachbeschä­digung in zwei weiteren Fällen zur Last gelegt. Bei den Feuern entstand ein Sachschade­n im hohen sechsstell­igen Bereich.

Für den Prozess vor dem Augsburger Landgerich­t waren sechs Verhandlun­gen bis Anfang Februar terminiert. Doch wie Richter Grimmeisen ankündigte, könnte das Urteil heute schon fallen.

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