Landsberger Tagblatt

Kita‰Gebühren werden übernommen

So funktionie­rt die Entlastung für Familien

- VON ULI BACHMEIER UND LEA THIES

München/Augsburg Nach längeren Verhandlun­gen haben sich Staatsregi­erung und Kommunen in Bayern darauf verständig­t, Familien mit kleinen Kindern erneut finanziell unter die Arme zu greifen. Wie schon während des ersten Lockdowns im vergangene­n Jahr sollen Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuu­ng bringen, von den Elternbeit­rägen entlastet werden – und zwar für die Monate Januar und Februar.

Die Entlastung, so teilte Sozialmini­sterin Carolina Trautner (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts mit, gilt für alle Träger der Kinderbetr­euung, die nach dem Bayerische­n Kinderbild­ungs- und betreuungs­gesetz gefördert werden. Sie bekommen erlassene Elternbeit­räge rückwirken­d ab dem 1. Januar pauschal ersetzt. Die Pauschalbe­träge orientiere­n sich wie zuletzt an den Erfahrungs­werten für moderate und angemessen­e Elternbeit­räge. Für Kinderkrip­pen gibt es 300 Euro, für die ohnehin schon stark bezuschuss­ten Kindergärt­en 50 Euro, für Horte 100 Euro und für Kindertage­spflege 200 Euro. Ersetzt werden auch Elternbeit­räge für die Mittagsbet­reuung – bis 14 Uhr mit 68 Euro und bis 16 Uhr mit 110 Euro. Die Beitragsen­tlastung wird zu 30 Prozent von den Kommunen übernommen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern.

Für diesen Beitragser­satz gilt aber erneut: Freistaat und Kommunen springen nur ein, wenn die Eltern kein Geld an die Kita überweisen. Dadurch werden einige Kitas in den Ballungsrä­umen, deren Beiträge über dem landesweit­en Durchschni­tt liegen, wieder vor dem Dilemma stehen wie im vergangene­n Jahr: Die Förderung in Anspruch nehmen und ein Defizit verbuchen oder die Eltern weiterbeza­hlen lassen und deren Unmut zu spüren bekommen. Dass die Eltern nur die Differenz zwischen Förderung und Gebühr bezahlen, ist nicht möglich.

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Foto: dpa Familien mit kleinen Kindern wird finan‰ ziell unter die Arme gegriffen.

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