Das ändert sich mit der neuen Bauordnung
● Genehmigungsfiktion
Für die meisten geplanten Wohngebäu de gilt künftig: Wenn sich die Bauge nehmigungsbehörde innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Bauan trags nicht meldet und fehlende Unter lagen nachfordert, beginnt eine drei monatige Fiktionsfrist. Entscheidet die Behörde innerhalb dieser Fiktions frist nicht, gilt der Bauantrag automa tisch als genehmigt.
● Bauen mit Holz
Holz darf künftig in allen Gebäudeklas sen verwendet werden. Das soll den Baustoff attraktiver und das Bauen nachhaltiger machen.
● Abstandsflächenrecht Abstandsflächen werden auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert – in Gewer be und Industriegebieten auch weiter. Das soll den Flächenverbrauch sen ken. Bei Wohnbauten reicht dann das 0,4Fache der Wandhöhe, bei Ge werbebauten das 0,2Fache. Ein Min destabstand von drei Metern bleibt bestehen, Gemeinden können weiterhin größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.
● Stellplatzpflicht
Kommunen können die Stellplatzpflicht flexibler regeln, alternative Mobili tätskonzepte werden zugelassen.
● Dachausbau
Für den Ausbau von Dachgeschossen ist keine Genehmigung mehr nötig.
● Einbau von Aufzügen
Die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs fällt weg, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre.
● Sonstiges
Weitere Änderungen betreffen etwa den Bau von Kinderspielplätzen in Wohn anlagen, die Planung von Rettungswe gen, die Ausweisung von KfzStell plätzen und die Begrünung von Gebäu den. Zudem können Kommunen rei ne Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen. (AZ)