Landsberger Tagblatt

Das ändert sich mit der neuen Bauordnung

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● Genehmigun­gsfiktion

Für die meisten geplanten Wohngebäu‰ de gilt künftig: Wenn sich die Bauge‰ nehmigungs­behörde innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Bauan‰ trags nicht meldet und fehlende Unter‰ lagen nachforder­t, beginnt eine drei‰ monatige Fiktionsfr­ist. Entscheide­t die Behörde innerhalb dieser Fiktions‰ frist nicht, gilt der Bauantrag automa‰ tisch als genehmigt.

● Bauen mit Holz

Holz darf künftig in allen Gebäudekla­s‰ sen verwendet werden. Das soll den Baustoff attraktive­r und das Bauen nachhaltig­er machen.

● Abstandsfl­ächenrecht Abstandsfl­ächen werden auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert – in Gewer‰ be‰ und Industrieg­ebieten auch weiter. Das soll den Flächenver­brauch sen‰ ken. Bei Wohnbauten reicht dann das 0,4‰Fache der Wandhöhe, bei Ge‰ werbebaute­n das 0,2‰Fache. Ein Min‰ destabstan­d von drei Metern bleibt bestehen, Gemeinden können weiterhin größere Abstandsfl­ächen in ihrer Satzung festlegen.

● Stellplatz­pflicht

Kommunen können die Stellplatz­pflicht flexibler regeln, alternativ­e Mobili‰ tätskonzep­te werden zugelassen.

● Dachausbau

Für den Ausbau von Dachgescho­ssen ist keine Genehmigun­g mehr nötig.

● Einbau von Aufzügen

Die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs fällt weg, wenn der Aufwand dafür unverhältn­ismäßig hoch wäre.

● Sonstiges

Weitere Änderungen betreffen etwa den Bau von Kinderspie­lplätzen in Wohn‰ anlagen, die Planung von Rettungswe‰ gen, die Ausweisung von Kfz‰Stell‰ plätzen und die Begrünung von Gebäu‰ den. Zudem können Kommunen rei‰ ne Steingärte­n und Kunstrasen­flächen untersagen. (AZ)

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