Ein weiterer Kiesabbau wird abgelehnt
Der Gemeinderat in Finning macht vor allem zwei Gründe für sein Nein geltend
Finning Ein weiterer geplanter Kiesabbau beschäftigt derzeit den Finninger Gemeinderat. Kiesgruben prägen die Flur nördlich von Unterfinning schon seit etlichen Jahren. Wenn es nach dem Willen des Betreibers einer der Kiesgruben an der Straße nach Schöffelding geht, soll in Zukunft auch auf der anderen Straßenseite Kies abgebaut werden. Da das Gelände auf der westlichen Seite von der Straße weg abfällt und den Blick weit in die Landschaft und auf die Alpen frei gibt, wäre ein Kiesabbau dort ein starker Eingriff ins Landschaftsbild, so die Auffassung im Gemeinderat.
Als „Rieseneinschnitt in die Natur“bezeichnete es demnach auch Bürgermeister Siegfried Weißenbach, und auch der Bauausschuss, der den Antrag vorberaten hatte, zeigte sich ablehnend. „Warum braucht der Betreiber eine zweite Kiesgrube? Das ist vonseiten der Gemeinde nicht ersichtlich“, so Weißenbach. Die alte Grube sei erst zu 30 Prozent ausgeschöpft, ein Abbau sei dort für weitere 13 Jahre geplant. Die Grube würde ein hochwertiges Landschaftsbild zerschneiden und eine Barriere schaffen. Zudem sei das Gebiet im Flächennutzungsplan nicht als Kiesabbaugebiet vorrangig vorgesehen, so der Bürgermeister. Nicht nur die Kiesgrube wäre ein Einschnitt in die Natur, auch die Straße, die dorthin führen müsste – um einer Straßenverschmutzung durch den Abtransport des Materials vorzubeugen, ist eine ausreichend lange Abrollstrecke zwischen Grube und Kreisstraße erforderlich. Ein weiterer Faktor spricht gegen den Kiesabbau im Westen: Das Abbaugebiet liegt im Zustromgebiet des künftigen Schöffeldinger Trinkwasserbrunnens. „Derzeit ist noch nicht bekannt, wie groß das Wasserschutzgebiet sein wird“, fügte Weißenbach hinzu.
Konkret bezog sich der Antrag auf Vorbescheid auf den Kiestrockenabbau mit Wiederverfüllung.
In dem Vorbescheid soll geklärt werden, ob der Trockenabbau bis maximal 1,5 Meter über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand bauplanungsrechtlich zulässig sei. Rechtliche Aspekte sind dazu auch vom Landratsamt zu klären und eine artenschutzrechtliche Prüfung wäre erforderlich.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig gegen das Vorhaben aus.