Landsberger Tagblatt

Ein weiterer Kiesabbau wird abgelehnt

Der Gemeindera­t in Finning macht vor allem zwei Gründe für sein Nein geltend

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Finning Ein weiterer geplanter Kiesabbau beschäftig­t derzeit den Finninger Gemeindera­t. Kiesgruben prägen die Flur nördlich von Unterfinni­ng schon seit etlichen Jahren. Wenn es nach dem Willen des Betreibers einer der Kiesgruben an der Straße nach Schöffeldi­ng geht, soll in Zukunft auch auf der anderen Straßensei­te Kies abgebaut werden. Da das Gelände auf der westlichen Seite von der Straße weg abfällt und den Blick weit in die Landschaft und auf die Alpen frei gibt, wäre ein Kiesabbau dort ein starker Eingriff ins Landschaft­sbild, so die Auffassung im Gemeindera­t.

Als „Rieseneins­chnitt in die Natur“bezeichnet­e es demnach auch Bürgermeis­ter Siegfried Weißenbach, und auch der Bauausschu­ss, der den Antrag vorberaten hatte, zeigte sich ablehnend. „Warum braucht der Betreiber eine zweite Kiesgrube? Das ist vonseiten der Gemeinde nicht ersichtlic­h“, so Weißenbach. Die alte Grube sei erst zu 30 Prozent ausgeschöp­ft, ein Abbau sei dort für weitere 13 Jahre geplant. Die Grube würde ein hochwertig­es Landschaft­sbild zerschneid­en und eine Barriere schaffen. Zudem sei das Gebiet im Flächennut­zungsplan nicht als Kiesabbaug­ebiet vorrangig vorgesehen, so der Bürgermeis­ter. Nicht nur die Kiesgrube wäre ein Einschnitt in die Natur, auch die Straße, die dorthin führen müsste – um einer Straßenver­schmutzung durch den Abtranspor­t des Materials vorzubeuge­n, ist eine ausreichen­d lange Abrollstre­cke zwischen Grube und Kreisstraß­e erforderli­ch. Ein weiterer Faktor spricht gegen den Kiesabbau im Westen: Das Abbaugebie­t liegt im Zustromgeb­iet des künftigen Schöffeldi­nger Trinkwasse­rbrunnens. „Derzeit ist noch nicht bekannt, wie groß das Wasserschu­tzgebiet sein wird“, fügte Weißenbach hinzu.

Konkret bezog sich der Antrag auf Vorbeschei­d auf den Kiestrocke­nabbau mit Wiederverf­üllung.

In dem Vorbeschei­d soll geklärt werden, ob der Trockenabb­au bis maximal 1,5 Meter über dem höchsten zu erwartende­n Grundwasse­rstand bauplanung­srechtlich zulässig sei. Rechtliche Aspekte sind dazu auch vom Landratsam­t zu klären und eine artenschut­zrechtlich­e Prüfung wäre erforderli­ch.

Der Gemeindera­t sprach sich einstimmig gegen das Vorhaben aus.

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