Wie nah darf der Nachbar sein Haus bauen?
In der Bayerischen Bauordnung gibt es zahlreiche Veränderungen. Die Kommunen auf dem Lechrain reagieren darauf mit sehr unterschiedlichen Lösungen. Wie lange das Landratsamt derzeit für Genehmigungen braucht
Landkreis Der Bayerische Landtag hat das Baurecht verändert. Ziel ist es, dass schneller, höher und dichter gebaut werden darf. Die Diskussionen darüber in den Gemeinderäten auf dem Lechrain waren kontrovers. Das LT gibt einen Überblick.
In Bayern kann in Gebieten ohne Bebauungsplan seit 1. Februar höher und dichter gebaut werden. Neu geregelt wurden mit der Novelle auch weitere Faktoren, unter anderem, wie Dächer bei der Abstandsberechnung zu veranschlagen sind. Der Freistaat hat den Kommunen zugestanden, das Abstandsmaß in einer eigenen Satzung festzulegen. Bislang gilt: Ist das Haus zehn Meter hoch, müssen auf zwei Seiten zehn Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und die Hälfte auf den zwei anderen. Jetzt müssen Bauherren in diesem Beispiel auf allen Seiten nur vier Meter Abstand halten. Weiterhin gilt ein Drei-Meter-Mindestabstand zur Grundstücksgrenze. Häuser, die länger als 16 Meter sind, unterliegen anderen Vorgaben.
Hurlachs Bürgermeister Andreas Glatz sagt über die im Dezember beschlossene Novellierung: „Sie ist mit heißer Nadel gestrickt.“In Hurlach habe man sich deswegen für die Methode „zurück auf Start und abwarten“entschieden. Konkret bedeutet dies, dass die Gemeinde eine eigene
Der dörfliche Charakter soll erhalten bleiben
Satzung erlassen hat, wonach künftig der Abstand nur noch das 0,8-fache des bisherigen Wertes betragen müsse. Ein Wert, für den sich auch andere Kommunen entschieden haben, weil davon ausgegangen wird, trotz der neuen Berechnungsfaktoren so am ehesten den alten Zustand erreichen zu können.
Unterdießen bleibt wohl beim bisherigen Abstandsmaß von 1,0. Den Wert habe der Fachmann der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal vorgeschlagen, sagt Bürgermeister Alexander Enthofer. Eine Entscheidung soll der Gemeinderat – der über das Thema schon diskutierte – im März treffen. „Wir wollen den dörflichen Charakter erhalten und bei uns sind die Häuser sechs bis 6,5 Meter hoch, weswegen die Auswirkungen auch nicht so gravierend sind“, sagt Enthofer.
Wenig begeistert ist
Scheurings
Konrad Maisterl. In der Kommune kommt das Thema diesen Monat in den Gemeinderat. „Für die Bauverwaltung und die Architekten macht es die Arbeit schwerer, weil ein Fleckerlteppich entsteht. Letztlich ist die Frage, ob wir so eine extreme Verdichtung in unseren Ortskernen wollen.“Er kann sich vorstellen, einen gemeinsamen Weg mit Prittriching zu gehen, das zur selben Verwaltungsgemeinschaft gehört und über eine ähnliche Baustruktur verfüge, so Maisterl. Dort votierte das Ratsgremium bereits für den Wert 0,8.
Dieser stand erst auch in Apfeldorf im Raum. Gemeinderat Ulrich Streit plädierte aber dafür, „dem Ziel der Nachverdichtung gerecht zu werden“und schlug vor, auf 0,7 herunterzugehen. Dies wurde einstimmig angenommen. Gut kommt der Beschluss des Freistaats bei Kin saus Bürgermeister Marco Dollinger an. Man habe sich bewusst für die neue Novelle entschieden. „Man kann Bauherren nicht immer kleinere Grundstücke anbieten und dann auf große Abstände bestehen.“Vil gertshofen beschließt keine eigene Satzung. Nach einem Vortrag des Dritten Bürgermeisters und Architekten Dr. Klaus Pilz, kam der Gemeinderat zu diesem Entschluss. Er traue sich nicht zu, beurteilen zu können, ob damit mehr Leuten genützt oder geschadet werde, sagte Pilz. Laut der Verwaltung, so Bürgermeister Albert Thurner, widerspreche eine Satzung der geplanten Innenverdichtung.
Keinen Handlungsbedarf sieht Schwiftings Bürgermeisterin Heike Schappele. „Wir haben bis auf einen kleinen Teilbereich überall Bebauungspläne.“Der Bayerische Gemeindetag verweist auf Nachfrage des LT, dass eine Satzung jederzeit noch erlassen werden könnte. Bis dahin gelten die neuen Regeln.
Genehmigungsbehörde für BauBürgermeister anträge ist das Landratsamt. Dieses hat drei Wochen Zeit, zu prüfen, ob alle Unterlagen vorliegen. Müssen Dokumente nachgereicht werden, beginnen die drei Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe. Falls keine Unterlagen nachgefordert werden, beginnt nach den drei Wochen die neue Drei-Monats-Frist. Trifft die Behörde innerhalb dieser Zeit keine Entscheidung, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Auf Nachfrage sagte Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamts, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer derzeit bei 125 Tagen liege.