Landsberger Tagblatt

Bund plant Garantie für Grundschul­e

Rechtsansp­ruch auf Ganztagesb­etreuung belastet Kommunen

- VON MICHAEL POHL

Berlin Es ist eines der letzten großen offenen Projekte der Großen Koalition: Entspreche­nd dem Koalitions­vertrag macht sich der Bund auf den Weg, den Rechtsansp­ruch auf Ganztagsbe­treuung in der Grundschul­e noch vor der Wahl gesetzlich zu verankern. Doch die Kommunen fürchten, dass dies allein auf ihre Kosten geht: „Der Deutsche Städteund Gemeindebu­nd warnt davor, den Bürgerinne­n und Bürgern Versprechu­ngen zu machen, die aktuell nicht erfüllt werden können“, warnt Hauptgesch­äftsführer Gerd Landsberg. Das Ziel in der Grundschul­e eine Ganztagsbe­treuung anzubieten, begrüßt auch er. „Entscheide­nd ist aber die Frage, ab wann, wo und wie dieses tatsächlic­h umgesetzt werden kann“, warnt Landsberg.

Offen sei die Finanzieru­ngsfrage. „Notwendig sind enorme Investitio­nskosten, Schätzunge­n liegen bei rund 7,5 Milliarden Euro, aber auch die zusätzlich­en Betriebsko­sten erfordern jährlich Milliarden­beträge“, warnt der Städtebund-Vertreter. „Das darf man nicht einfach den Kommunen aufbürden“, kritisiert Landsberg. „Wir erwarten eine klare und belastbare Vereinbaru­ng zwischen Bund und Ländern, dass sie die Investitio­ns- und Betriebsko­sten übernehmen.“Doch auch dann wäre die Personalfr­age noch nicht geklärt. „Es fehlt flächendec­kend an geeignetem Personal“, warnt Landsberg.

Hinzu komme, dass die Situation bei der Ganztagsbe­treuung von Land zu Bundesland völlig unterschie­dlich sei. So lag im Jahr 2019 die Ganztagsbe­treuung in Hamburg schon bei 92 Prozent, während Bayern mit 39 Prozent eine viel ungünstige­re Ausgangspo­sition habe. „Aus diesem Grund plädieren wir für eine Öffnungskl­ausel zugunsten der Länder.“Auch regionalen Besonderhe­iten müsste Rechnung getragen werden können. „Ein Rechtsansp­ruch nützt am Ende auch den Eltern nichts, wenn die tatsächlic­he Infrastruk­tur nicht zur Verfügung gestellt werden kann“, sagt der Gemeindeve­rtreter. „Sonst stehen am Ende nur Verdruss und Rechtsstre­itigkeiten, aber keine bessere Kinderbetr­euung in der Grundschul­e.“

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