CoronaRegeln: Das gilt ab sofort im Landkreis
Nach dem Corona-Gipfel gelten auch im Landkreis Landsberg neue Regeln. Zumindest vorerst dürfen die Menschen auch spätabends und nachts wieder vor die eigene Haustür. Wie es mit der Maskenpflicht weitergeht
Landsberg Der Corona-Lockdown gilt zwar noch bis Anfang März. Für die Menschen im Landkreis Landsberg gibt es dennoch einige Änderungen: Bleibt der Sieben-Tage-Inzidenzwert bei den Neuinfektionen unter 100, gilt ab sofort keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Und auch die Maskenpflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen könnte bald angepasst werden. Unter welchen Bedingungen die Vorschriften gelockert werden könnten.
Die wohl wichtigste Änderung nach dem Corona-Gipfel in der vergangenen Woche: Die nächtliche Ausgangssperre in Bayern gilt ab sofort von 22 Uhr bis 5 Uhr – allerdings nur noch in Regionen mit einem Inzidenzwert von über 100 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Im Landkreis Landsberg lag der Wert am Montag bei 35,7 Die Menschen dürfen also zumindest vorerst auch spätabends und nachts wieder vor die eigene Haustür – die Kontaktbeschränkungen bleiben jedoch wie gehabt bestehen. Seitdem die bayernweite Ausgangssperre Mitte Dezember in Kraft getreten war, verzeichnete das Landratsamt laut Sprecher Wolfgang Müller 42 entsprechende Verstöße.
Ansonsten ändert sich für die Menschen im Landkreis Landsberg nicht allzu viel – zumindest zunächst. „Die Maskenpflicht gilt immer noch wie bisher“, stellt Wolfgang Müller fest. Das heißt: An stark frequentierten Orten müssen weiter Schutzmasken getragen werden. Auch die FFP 2-Maskenpflicht in Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr bleibt bestehen.
Jene Plätze und Straßen, an denen die Maskenpflicht gilt, habe das Landratsamt im vergangenen Dezember mit einer Umfrage unter den Gemeinden ermittelt. „Sie wissen am besten, an welchen Orten sich viele Menschen aufhalten“, sagt Sprecher Wolfgang Müller. In der Stadt Landsberg gilt etwa in Teilen der Innenstadt eine Maskenpflicht,
Kaufering sind unter anderem der Wochenmarkt am Fuggerplatz und der Park-and-Ride-Parkplatz an der Viktor-Frankl-Straße betroffen. In Dießen dürfen Untermüllerplatz, die Rialto-Brücke und die Bahnunterführung zwischen Untermüllerplatz und See nur mit einer Maske betreten werden.
Sobald der Inzidenzwert dauerhaft unter der Marke von 50 liege, dürfte die Kreisverwaltungsbehörde der bayerischen Regierung Lockerungen vorschlagen, sagt Wolfgang Müller. „Wir sind jetzt aber erst einmal froh, dass der Inzidenzwert bei uns um die 35 liegt und relativ stabil aussieht.“Wenn das so bleibe, könnte das Landratsamt auch über Lockerungen der Maßnahmen an stark frequentierten Plätzen nachdenken.
Darüber würde sich auch Heike Bonnell, Inhaberin von „Tabakwain ren- und Spirituosen Wallner“in der Landsberger Schulgasse freuen. Ihr Geschäft darf zwar auch während des Lockdowns öffnen – allerdings komme deutlich weniger Kundschaft vorbei als gewöhnlich. „In der Innenstadt gibt es einfach viel weniger Bewegung“, sagt Bonnell. Sie glaubt, dass das auch mit der Maskenpflicht zusammenhängt. „Ich denke, viele Menschen gehen deshalb nicht so gerne spazieren oder bummeln.“Heike Bonnell fragt sich, ob bei momentan zurückgehenden Corona-Fallzahlen eine strenge Maskenregelung noch notwendig ist. „In Geschäften sollte sie aber auf alle Fälle bestehen bleiben.“Mit ihren Kunden habe sie wegen der Vorschrift jedoch kaum Probleme – auch der Wechsel zur FFP2-Maske funktioniere vor Betreten des Ladens gut. „Ich musste bisher eine einzige Person darauf hinweisen, dass sie nicht die richtige Maske trägt.“
Sofortige Änderungen gibt es bei der nächtlichen Ausgangssperre. Der Landsberger Anwalt Marcus Becker sieht darin „auf jeden Fall“eine Verbesserung. Wie berichtet, hatte er mit einem Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Vorschrift geklagt: Diese sei ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Bürger und habe derzeit keinen Mehrwert. „Im
Wird die Maskenpflicht bald angepasst?
Anwalt begrüßt vorläufiges Ende der Ausgangssperre
Wesentlichen wurde meinem Einwand Rechnung getragen, regionale Unterschiede zu machen“, sagt der Anwalt nun auf LT-Nachfrage.
Marcus Becker hatte sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Thema beschäftigt und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Infektionszahlen in den einzelnen Bundesländern „im Gleichschritt“zurückgingen: In Bayern sei die Lage nicht besser als etwa in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen, wo keine derart strikte nächtliche Ausgangssperre angewendet wurde.
Der Landsberger Anwalt glaubt, dass sein Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof wohl „ein Baustein“war, der letztlich zur Lockerung beigetragen habe. Dieser sei bereits am 3. Februar eingegangen und die bayerische Regierung darüber unterrichtet gewesen. Daneben ist laut Becker wohl die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtshofs in Baden Württemberg von Bedeutung gewesen: Dessen Richter hatten die dortige Ausgangssperre als unverhältnismäßig erachtet und Anfang vergangener Woche gekippt.