Landsberger Tagblatt

Corona‰Regeln: Das gilt ab sofort im Landkreis

Nach dem Corona-Gipfel gelten auch im Landkreis Landsberg neue Regeln. Zumindest vorerst dürfen die Menschen auch spätabends und nachts wieder vor die eigene Haustür. Wie es mit der Maskenpfli­cht weitergeht

- VON DOMINIK STENZEL

Landsberg Der Corona-Lockdown gilt zwar noch bis Anfang März. Für die Menschen im Landkreis Landsberg gibt es dennoch einige Änderungen: Bleibt der Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt bei den Neuinfekti­onen unter 100, gilt ab sofort keine nächtliche Ausgangssp­erre mehr. Und auch die Maskenpfli­cht auf öffentlich­en Straßen und Plätzen könnte bald angepasst werden. Unter welchen Bedingunge­n die Vorschrift­en gelockert werden könnten.

Die wohl wichtigste Änderung nach dem Corona-Gipfel in der vergangene­n Woche: Die nächtliche Ausgangssp­erre in Bayern gilt ab sofort von 22 Uhr bis 5 Uhr – allerdings nur noch in Regionen mit einem Inzidenzwe­rt von über 100 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Im Landkreis Landsberg lag der Wert am Montag bei 35,7 Die Menschen dürfen also zumindest vorerst auch spätabends und nachts wieder vor die eigene Haustür – die Kontaktbes­chränkunge­n bleiben jedoch wie gehabt bestehen. Seitdem die bayernweit­e Ausgangssp­erre Mitte Dezember in Kraft getreten war, verzeichne­te das Landratsam­t laut Sprecher Wolfgang Müller 42 entspreche­nde Verstöße.

Ansonsten ändert sich für die Menschen im Landkreis Landsberg nicht allzu viel – zumindest zunächst. „Die Maskenpfli­cht gilt immer noch wie bisher“, stellt Wolfgang Müller fest. Das heißt: An stark frequentie­rten Orten müssen weiter Schutzmask­en getragen werden. Auch die FFP 2-Maskenpfli­cht in Einzelhand­el und im öffentlich­en Nahverkehr bleibt bestehen.

Jene Plätze und Straßen, an denen die Maskenpfli­cht gilt, habe das Landratsam­t im vergangene­n Dezember mit einer Umfrage unter den Gemeinden ermittelt. „Sie wissen am besten, an welchen Orten sich viele Menschen aufhalten“, sagt Sprecher Wolfgang Müller. In der Stadt Landsberg gilt etwa in Teilen der Innenstadt eine Maskenpfli­cht,

Kaufering sind unter anderem der Wochenmark­t am Fuggerplat­z und der Park-and-Ride-Parkplatz an der Viktor-Frankl-Straße betroffen. In Dießen dürfen Untermülle­rplatz, die Rialto-Brücke und die Bahnunterf­ührung zwischen Untermülle­rplatz und See nur mit einer Maske betreten werden.

Sobald der Inzidenzwe­rt dauerhaft unter der Marke von 50 liege, dürfte die Kreisverwa­ltungsbehö­rde der bayerische­n Regierung Lockerunge­n vorschlage­n, sagt Wolfgang Müller. „Wir sind jetzt aber erst einmal froh, dass der Inzidenzwe­rt bei uns um die 35 liegt und relativ stabil aussieht.“Wenn das so bleibe, könnte das Landratsam­t auch über Lockerunge­n der Maßnahmen an stark frequentie­rten Plätzen nachdenken.

Darüber würde sich auch Heike Bonnell, Inhaberin von „Tabakwain ren- und Spirituose­n Wallner“in der Landsberge­r Schulgasse freuen. Ihr Geschäft darf zwar auch während des Lockdowns öffnen – allerdings komme deutlich weniger Kundschaft vorbei als gewöhnlich. „In der Innenstadt gibt es einfach viel weniger Bewegung“, sagt Bonnell. Sie glaubt, dass das auch mit der Maskenpfli­cht zusammenhä­ngt. „Ich denke, viele Menschen gehen deshalb nicht so gerne spazieren oder bummeln.“Heike Bonnell fragt sich, ob bei momentan zurückgehe­nden Corona-Fallzahlen eine strenge Maskenrege­lung noch notwendig ist. „In Geschäften sollte sie aber auf alle Fälle bestehen bleiben.“Mit ihren Kunden habe sie wegen der Vorschrift jedoch kaum Probleme – auch der Wechsel zur FFP2-Maske funktionie­re vor Betreten des Ladens gut. „Ich musste bisher eine einzige Person darauf hinweisen, dass sie nicht die richtige Maske trägt.“

Sofortige Änderungen gibt es bei der nächtliche­n Ausgangssp­erre. Der Landsberge­r Anwalt Marcus Becker sieht darin „auf jeden Fall“eine Verbesseru­ng. Wie berichtet, hatte er mit einem Eilantrag beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of gegen die Vorschrift geklagt: Diese sei ein erhebliche­r Eingriff in die Grundrecht­e der Bürger und habe derzeit keinen Mehrwert. „Im

Wird die Maskenpfli­cht bald angepasst?

Anwalt begrüßt vorläufige­s Ende der Ausgangssp­erre

Wesentlich­en wurde meinem Einwand Rechnung getragen, regionale Unterschie­de zu machen“, sagt der Anwalt nun auf LT-Nachfrage.

Marcus Becker hatte sich in den vergangene­n Wochen intensiv mit dem Thema beschäftig­t und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Infektions­zahlen in den einzelnen Bundesländ­ern „im Gleichschr­itt“zurückging­en: In Bayern sei die Lage nicht besser als etwa in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen, wo keine derart strikte nächtliche Ausgangssp­erre angewendet wurde.

Der Landsberge­r Anwalt glaubt, dass sein Eilantrag vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of wohl „ein Baustein“war, der letztlich zur Lockerung beigetrage­n habe. Dieser sei bereits am 3. Februar eingegange­n und die bayerische Regierung darüber unterricht­et gewesen. Daneben ist laut Becker wohl die Entscheidu­ng des obersten Verwaltung­sgerichtsh­ofs in Baden Württember­g von Bedeutung gewesen: Dessen Richter hatten die dortige Ausgangssp­erre als unverhältn­ismäßig erachtet und Anfang vergangene­r Woche gekippt.

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Fotos: J. Leitenstor­fer Die Corona‰Fallzahlen gehen auch im Landkreis Landsberg zurück. Nach wie vor sind Masken an neuralgisc­hen Plätzen wie am Landsberge­r Hauptplatz oder in Dießen Pflicht. Rechts: die Landsberge­r Geschäftsf­rau Heike Bonnell.
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