Landsberger Tagblatt

Bauen: Abstandsfl­ächen sorgen für Zündstoff

In Schondorf herrscht im Gemeindera­t viel Diskussion­sbedarf. Jüngstes Beispiel ist die Bauordnung

-

Schondorf Viel geredet wurde bei der jüngsten Schondorfe­r Gemeindera­tssitzung. Und so konnten nur fünf der eigentlich 15 Tagesordnu­ngspunkte abgehandel­t werden, bevor die Sitzung um 23 Uhr nach dreieinhal­b Stunden abgebroche­n wurde. Weder die Ideen für Silvester 2021 noch für das Sehnsuchts­fest konnten behandelt werden. Wie Bürgermeis­ter Alexander Herrmann auf Nachfrage berichtete, wurde auch der nichtöffen­tliche Sitzungste­il vertagt. Er soll in einer Sondersitz­ung nachgeholt werden.

Obwohl der Gemeindera­t bereits in einem zwei- statt bislang dreiwöchig­en Rhythmus zusammenko­mmt, müssen viele Themen länger auf ihre Behandlung im Gremium warten. So ging es auch bei der Novelle der Bayerische­n Bauordnung, die die Abstandsfl­ächen von Gebäuden zum 1. Februar neu geregelt hat berichtete).

Wenige Tage vor deren Inkrafttre­ten informiert­e Ralf Müller von der Verwaltung unter dem Tagesordnu­ngspunkt Verschiede­nes am 27. Januar den Gemeindera­t über die Änderungen und die Möglichkei­t, eine eigene Satzung zu erlassen, um das bisher geltende Recht nachzubild­en. Dies nahmen elf von 16 Gemeindera­tsmitglied­ern zum Anlass, einen Brief zu verfassen, in dem der Verwaltung vorgeworfe­n wurde, sich „über die Entscheidu­ngskompete­nz des Gemeindera­tes hinwegzuse­tzen“.

Von Bürgermeis­ter Alexander Herrmann (Grüne) wurde verlangt, zu erklären, weshalb „der Hinweis der Verwaltung zur Änderung der Bauordnung so spät erfolgt“sei. Er habe die „Brisanz nicht gesehen“, sagte Herrmann. Anfang Dezember habe man davon erfahren, da waren die Tagesordnu­ngen der nächsten Sitzungen bereits voll und zudem lag Weihnachte­n dazwischen, führte er weiter aus. Zur aktuellen Sitzung hatte Herrmann den Rechtsanwa­lt Jürgen Greß hinzugebet­en. Dieser machte dem Gemeindera­t klar, dass keinerlei Nachteil entstehe, wenn eine Satzung mit abweichend­en Regelungen nach dem Inkrafttre­ten der neuen Bauordnung beschlosse­n wurde. Im Gegenteil, man könne nun bereits von den bisher gewonnen Erkenntnis­sen profitiere­n. Dass die neuen Regelungen sich im Detail gar nicht so sehr von der bisherigen Handhabung unterschei­den, machte Greß anhand von Grafiken deutlich.

In der Diskussion stellte sich heraus, dass die meisten Gemeinderä­te dafür waren, die Lockerunge­n im Baurecht nicht zu übernehmen.

Eine „Starnbergi­sierung“von Schondorf fürchtete Wolfgang Schraml (Freie Wähler). „Wenn der Nachbar nahe heranrückt, ist das auch nicht schön“, merkte Bettina Hölzle (CSU) an. Dagegen fand Andreas Valentin Ernst (CSU) die neue Regelung „gar nicht so wild“. Er plädierte dafür, den Bürgern den Vorteil zu lassen. An den Städten München, Augsburg und Nürnberg orientiert­e sich Rainer Jünger (CSU). Ihn mache stutzig, dass diese neue Regelung dort nicht gilt. Stefanie Windhausen-Grellmann (Grüne) regte an, in der Bahnhofstr­aße zum Erhalt der Geschäfte eine engere Bebauung zuzulassen.

Mit 14:3 Stimmen sprach sich der Gemeindera­t grundsätzl­ich für eine Satzung zu den Abstandsfl­ächen aus. Ob nun eine Mustersatz­ung oder eine individuel­l zugeschnit­tene Satzung kommen soll, soll im Bauausschu­ss besprochen werden. „In

Die Mehrheit ist für ein eigenes Regelwerk

zwei bis vier Wochen werden wir eine Satzung haben“, versprach der Bürgermeis­ter.

 ?? Foto: Julian Leitenstor­fer ?? Wie nah darf an die Grundstück­sgrenze gebaut werden? Diese Frage beschäftig­t nach wie vor den Schondorfe­r Gemein‰ derat.
Foto: Julian Leitenstor­fer Wie nah darf an die Grundstück­sgrenze gebaut werden? Diese Frage beschäftig­t nach wie vor den Schondorfe­r Gemein‰ derat.

Newspapers in German

Newspapers from Germany