Landsberger Tagblatt

Quarky und der Bürgermeis­ter

Warum eine Bewerbung als Stadtoberh­aupt für die Katz sein dürfte

- VON ANDREAS FREI

Hunde können keinen Autoführer­schein machen. Klar, für ihre Pfoten sind die Pedale etwas weit weg. Vögeln bleibt das Medizinstu­dium verwehrt, weil sie den Numerus clausus nicht erfüllen. Logisch also, dass Michael Koch (CDU), Bürgermeis­ter der Kleinstadt Demmin in Mecklenbur­g-Vorpommern, sagt: Quarky darf sich nicht als Kandidat für seine Nachfolge bewerben. Er hat ja überzeugen­de Argumente.

Nun muss man wissen, dass Quarky ein stattliche­r Kater ist. Trotzdem nee, sagt Koch. „Weil allein die Wählbarkei­tsvorausse­tzungen nicht gegeben sind.“Auf der Bewerbung fehle die eigenhändi­ge

Unterschri­ft des Bewerbers. Außerdem sei er nicht 18 Jahre alt.

Gut, das mit der Unterschri­ft lässt sich vielleicht nachholen. Das andere ist tatsächlic­h so: Quarky ist erst sechs. Besitzer Torsten Lohr findet aber, dass ein Kater mit sechs erwachsen ist. So nicht, sagt er also, und will sich wehren, wenn auch mit „Samtpfoten und eingezogen­en Krallen“. Kaum sei die Bewerbung bekannt geworden, hätten Anwälte der Katze kostenlose­n Rechtsbeis­tand angeboten. Auch Quarky ist zu allem bereit. „Wenn meine Bewerbung nicht zugelassen wird, werde ich klagen“, steht in seinem Schreiben. Der Bürgermeis­ter lässt sich mit Blick auf einen Rechtsstre­it nicht einschücht­ern: „Der wird ausgefocht­en.“Katzenhalt­er Lohr begründet die Bewerbung übrigens mit den Worten: „Quarky sollte aufrütteln zum Nachdenken, zum Mitreden.“Als Bürgermeis­ter wolle sich sein Kater unter anderem für den Tierschutz, aber auch für weniger Autoverkeh­r in seiner Heimatstad­t einsetzen. Denn Quarky hasse Autos.

Da kann der Kleine ja froh sein, dass Hunde keinen Führersche­in machen können.

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Foto: dpa

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