Die Planung für die neue Brücke über die Neue Ammer steht
Das Genehmigungsverfahren läuft an. Mit dem Neubau soll sich auch für die Radfahrer etwas verbessern
Dießen Die Regierung von Oberbayern leitet für die Erneuerung der Brücke über die Neue Ammer westlich zwischen Fischen und Dießen ein Planfeststellungsverfahren ein. Damit soll Baurecht für einen Neubau geschaffen werden.
Die vom Staatlichen Bauamt geplante Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der 1933 errichteten Brücke an bestehender Stelle mit den damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen und berücksichtigt gleichzeitig die Belange zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, teilt die Regierung von Oberbayern mit. Im Zuge der Neuplanung sind eine
der Linienführung der Staatsstraße und die Anpassung an die geltenden Normen vorgesehen. Ferner wird der östlich der Brücke vorhandene straßenbegleitende Geh- und Radweg befestigt. Die Gesamtlänge der Baumaßnahme beträgt rund 620 Meter, wovon die Brückenerneuerung eine Länge von rund 50 Metern umfasst. Vorgesehen ist auch, wie der Leiter des Bauamts, Stefan Scheckinger, auf LTNachfrage mitteilte, die Brücke zu verbreitern, um auf der Nordseite einen drei Meter breiten Radweg zu errichten. Das geschehe „völlig unabhängig“von einem eventuellen späteren Radweg an der Birkenallee, sei aber in jedem Fall ein Beitrag für mehr Sicherheit auf der Brücke. Westlich der Neuen Ammer beginnt die sogenannte „Raistinger Schleife“, auf welche die Radfahrer geleitet werden, um nicht die Birkenallee benutzen zu müssen.
Die Kosten für die neue Brücke werden aktuell mit rund sechs Millionen Euro veranschlagt. Sollte das Planfeststellungsverfahren in diesem Jahr abgeschlossen werden, könnte 2022 mit dem Neubau begonnen werden, so Scheckinger weiter. Während der Bauzeit werde eine Behelfsbrücke errichtet.
Die Planunterlagen werden ab 1. März in den GemeindeverwaltunVerbesserung gen in Dießen und Pähl einen Monat öffentlich ausgelegt und können dort nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Staatsstraße vorgeschrieben ist. Dabei werden alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen. Betroffene können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben.