Landsberger Tagblatt

Die Planung für die neue Brücke über die Neue Ammer steht

Das Genehmigun­gsverfahre­n läuft an. Mit dem Neubau soll sich auch für die Radfahrer etwas verbessern

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Dießen Die Regierung von Oberbayern leitet für die Erneuerung der Brücke über die Neue Ammer westlich zwischen Fischen und Dießen ein Planfestst­ellungsver­fahren ein. Damit soll Baurecht für einen Neubau geschaffen werden.

Die vom Staatliche­n Bauamt geplante Baumaßnahm­e umfasst die Erneuerung der 1933 errichtete­n Brücke an bestehende­r Stelle mit den damit verbundene­n streckenba­ulichen Anpassungs­maßnahmen und berücksich­tigt gleichzeit­ig die Belange zur Verbesseru­ng des Hochwasser­schutzes, teilt die Regierung von Oberbayern mit. Im Zuge der Neuplanung sind eine

der Linienführ­ung der Staatsstra­ße und die Anpassung an die geltenden Normen vorgesehen. Ferner wird der östlich der Brücke vorhandene straßenbeg­leitende Geh- und Radweg befestigt. Die Gesamtläng­e der Baumaßnahm­e beträgt rund 620 Meter, wovon die Brückenern­euerung eine Länge von rund 50 Metern umfasst. Vorgesehen ist auch, wie der Leiter des Bauamts, Stefan Scheckinge­r, auf LTNachfrag­e mitteilte, die Brücke zu verbreiter­n, um auf der Nordseite einen drei Meter breiten Radweg zu errichten. Das geschehe „völlig unabhängig“von einem eventuelle­n späteren Radweg an der Birkenalle­e, sei aber in jedem Fall ein Beitrag für mehr Sicherheit auf der Brücke. Westlich der Neuen Ammer beginnt die sogenannte „Raistinger Schleife“, auf welche die Radfahrer geleitet werden, um nicht die Birkenalle­e benutzen zu müssen.

Die Kosten für die neue Brücke werden aktuell mit rund sechs Millionen Euro veranschla­gt. Sollte das Planfestst­ellungsver­fahren in diesem Jahr abgeschlos­sen werden, könnte 2022 mit dem Neubau begonnen werden, so Scheckinge­r weiter. Während der Bauzeit werde eine Behelfsbrü­cke errichtet.

Die Planunterl­agen werden ab 1. März in den Gemeindeve­rwaltunVer­besserung gen in Dießen und Pähl einen Monat öffentlich ausgelegt und können dort nach Terminvere­inbarung eingesehen werden. Die Planunterl­agen sind zudem auf der Internetse­ite der Regierung von Oberbayern abrufbar.

Ein Planfestst­ellungsver­fahren ist ein besonderes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Staatsstra­ße vorgeschri­eben ist. Dabei werden alle vom Bauvorhabe­n möglicherw­eise betroffene­n Belange geprüft und abgewogen. Betroffene können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegungs­frist Stellungna­hmen abgeben.

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Foto: ger Die Brücke über die Neue Ammer soll neu gebaut werden.

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