Lernen mit dem 70:20:10Modell
Wer sich als Arbeitnehmer weiterqualifizieren möchte, kann das auch in den Arbeitsalltag integrieren. Eine Möglichkeit ist das 70:20:10-Modell – eine Kombination aus praktischen Erfahrungen, beruflichem Umfeld und klassischer Weiterbildung. „Hier geht es um eine offene, in den Arbeitsprozess integrierte Lernkultur“, erklärt Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbands der Personalmanager (BPM). Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter soll seine Excel-Kenntnisse vertiefen. In seinem Joballtag löst er konkrete Aufgaben und sammelt so praktische Erfahrungen. Seine Vorgesetzte weist ihn ein, gibt ihm Feedback und Tipps (berufliches Umfeld). Daneben verbreitert der Beschäftigte sein Wissen über E-Learning (klassische Weiterbildung). Der Mitarbeiter trainiert die Fähigkeit, sich selbst Themen zu erarbeiten. „Das ist wichtig, denn Mitarbeiter müssen sich immer stärker in neue Wissensgebiete hineinfuchsen“, sagt DransfeldHaase. tmn Über Beamte kursieren viele Vorurteile: Faul seien sie, träge, nur auf Dienst nach Vorschrift und einen pünktlichen Feierabend bedacht. Dabei gibt es „den Beamten“überhaupt nicht. Und auch sonst kursiert über Beamte viel gefährliches Halbwissen. Zur Aufklärung ein paar Fragen und Antworten rund um die Karriere im Staatsdienst:
Was unterscheidet Beamte von anderen Beschäftigten?
Anders als bei Angestellten sind die Bezüge der Beamten kein Entgelt für einzelne geleistete Arbeiten. Vielmehr sind sie die Gegenleistung dafür, dass sie sich „mit ihrer ganzen Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung stellen und ihre Dienstpflichten nach Kräften und treu erfüllen“, sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Beamte werden für diesen Einsatz von ihrem Dienstherren alimentiert.
Was ist der Vorteil der Beam tenposition?
„Beamte sind unkündbar“, so das gängige Vorurteil. Und auf den ersten Blick stimmt das tatsächlich: „Hauptvorteil ist sicher die Verbeamtung auf Lebenszeit – und damit eine gesicherte Position“, erklärt Cornelia Krüger von der Dachgewerkschaft dbb beamtenbund und tarifunion. „Auch Beamte können aus dem Dienstverhältnis entlassen werden“, sagt Krüger. Das ist etwa der Fall, wenn sie von einem Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Zudem kann Fehlverhalten im Dienst disziplinarrechtlich verfolgt werden und in schweren