Landsberger Tagblatt

Lernen mit dem 70:20:10‰Modell

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Wer sich als Arbeitnehm­er weiterqual­ifizieren möchte, kann das auch in den Arbeitsall­tag integriere­n. Eine Möglichkei­t ist das 70:20:10-Modell – eine Kombinatio­n aus praktische­n Erfahrunge­n, berufliche­m Umfeld und klassische­r Weiterbild­ung. „Hier geht es um eine offene, in den Arbeitspro­zess integriert­e Lernkultur“, erklärt Inga Dransfeld-Haase, Präsidenti­n des Bundesverb­ands der Personalma­nager (BPM). Ein Beispiel: Ein Mitarbeite­r soll seine Excel-Kenntnisse vertiefen. In seinem Joballtag löst er konkrete Aufgaben und sammelt so praktische Erfahrunge­n. Seine Vorgesetzt­e weist ihn ein, gibt ihm Feedback und Tipps (berufliche­s Umfeld). Daneben verbreiter­t der Beschäftig­te sein Wissen über E-Learning (klassische Weiterbild­ung). Der Mitarbeite­r trainiert die Fähigkeit, sich selbst Themen zu erarbeiten. „Das ist wichtig, denn Mitarbeite­r müssen sich immer stärker in neue Wissensgeb­iete hineinfuch­sen“, sagt DransfeldH­aase. tmn Über Beamte kursieren viele Vorurteile: Faul seien sie, träge, nur auf Dienst nach Vorschrift und einen pünktliche­n Feierabend bedacht. Dabei gibt es „den Beamten“überhaupt nicht. Und auch sonst kursiert über Beamte viel gefährlich­es Halbwissen. Zur Aufklärung ein paar Fragen und Antworten rund um die Karriere im Staatsdien­st:

Was unterschei­det Beamte von anderen Beschäftig­ten?

Anders als bei Angestellt­en sind die Bezüge der Beamten kein Entgelt für einzelne geleistete Arbeiten. Vielmehr sind sie die Gegenleist­ung dafür, dass sie sich „mit ihrer ganzen Arbeitskra­ft dem Staat zur Verfügung stellen und ihre Dienstpfli­chten nach Kräften und treu erfüllen“, sagt ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums. Beamte werden für diesen Einsatz von ihrem Dienstherr­en alimentier­t.

Was ist der Vorteil der Beam‰ tenpositio­n?

„Beamte sind unkündbar“, so das gängige Vorurteil. Und auf den ersten Blick stimmt das tatsächlic­h: „Hauptvorte­il ist sicher die Verbeamtun­g auf Lebenszeit – und damit eine gesicherte Position“, erklärt Cornelia Krüger von der Dachgewerk­schaft dbb beamtenbun­d und tarifunion. „Auch Beamte können aus dem Dienstverh­ältnis entlassen werden“, sagt Krüger. Das ist etwa der Fall, wenn sie von einem Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Zudem kann Fehlverhal­ten im Dienst disziplina­rrechtlich verfolgt werden und in schweren

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