Das Mehrgenerationenprojekt in Schondorf kommt voran
„Jaudelschuster“-Pläne könnten bald rechtskräftig werden
Schondorf Beim Bebauungsplan „Jaudelschuster“geht es nun in die nächste Runde. Bei der jüngsten Schondorfer Gemeinderatssitzung wurden die bei der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie einer Anwaltskanzlei behandelt und abgewogen. Am Ende wurde die neue Fassung des Bebauungsplans mehrheitlich gebilligt und die Verwaltung mit einer erneuten öffentlichen Auslegung beauftragt. Parallel dazu wird der städtebauliche Vertrag mit den Investoren in einer nicht öffentlichen Sitzung beraten, wozu nun eine Sondersitzung anberaumt wurde. Die Investorengruppe „Die Fortgeschrittenen“will auf dem Gelände zwischen Landsberger und St.-Anna-Straße ein gemeinschaftliches Mehrgenerationen-Wohnprojekt verwirklichen.
Wesentliche Änderungen gab es dabei, wie Planfertiger Manfred Huber in der Sitzung erläuterte, bei den Besucherparkplätzen. Das Staatliche Bauamt Weilheim forderte Sichtdreiecke an der Landsberger Straße für die neben dem Baudenkmal Jaudelschusterhaus geplante Tiefgaragenzufahrt. Wegen des Sichtdreiecks müssen nun drei der bislang vier geplanten Besucherstellplätze wegfallen. Weitere Besucherparkplätze sind beim Haus an der St.-Anna-Straße vorgesehen. Hier merkte Wolfgang Schraml (Freie Wähler) an, dass die Straße dort sehr schmal sei. Deshalb sehe er Probleme beim Ein- und Ausparken bei den eingezeichneten Parkplätzen. „Die Parkplätze sollten benutzbar sein“, fand auch Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne). Dort soll nun ein Ortstermin für Aufklärung sorgen.
Eine Rechtsanwaltskanzlei meldete sich im Auftrag eines Nachbarn mit einer umfangreichen Stellungnahme. Die Kanzlei bezieht sich auf den Bebauungsplan „LeitenbergWest“, der für die Grundstücke des Mandanten gelte. Deshalb wünsche man sich auch eine deutliche Reduzierung der künftig möglichen Bebauung gerade im Hinblick auf die Höhenentwicklung. Wie Ralf Müller von der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf, der die Bauleitplanung hat, ausführte, liegt bei „Leitenberg-West ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz der St.Anna-Kirche. Deshalb könne dieser Bebauungsplan nicht als Bezugsfall herangezogen werden. Mit 10:3 Stimmen wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Jaudelschuster“gebilligt. Er wird nun noch einmal ausgelegt.